Ehefrau/-mann nicht im Grundbuch: Nachteile im Überblick

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Steht die Ehefrau oder der Ehemann nicht im Grundbuch, kann das im Falle einer Scheidung Nachteile mit sich bringen. Generell gilt, dass nur der Partner, der im Grundbuch steht, auch der Eigentümer der Immobilie ist.



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Ehefrau oder Ehemann steht nicht im Grundbuch: Große finanzielle Nachteile als Folge

In einer intakten Ehe denken viele beim Hauskauf nicht daran, sowohl den Ehemann als auch die Ehefrau in das Grundbuch einzutragen. Häufig finden sich noch immer Fälle, in denen nur ein Partner im Grundbuch steht. Das kann bei einer Scheidung zum Problem werden. Denn: Nur der Partner, der im Grundbuch steht, ist auch Besitzer des Hauses oder der Wohnung – unabhängig davon, ob der andere Partner das Haus selbst mit abbezahlt hat oder nicht.

  • Nach einer Scheidung gehört dem Partner, der im Grundbuch eingetragen ist, die Immobilie allein. Das heißt aber nicht automatisch, dass der andere Partner auf der Straße landet. Ein Gericht kann in bestimmten Fällen entscheiden, dass der andere Partner, der nicht im Grundbuch steht, ebenfalls mit im Haus wohnen darf. Das gilt aber nur für die Trennungszeit.
  • Ein Wohnrecht wird unter anderem gewährt, wenn es gemeinsame Kinder gibt und der Partner zur Betreuung des Nachwuchses keine bezahlbare Wohnung findet.
  • Ein weiterer Nachteil ist, dass der Partner, der im Grundbuch steht, die Immobilie ohne Zustimmung vom anderen Partner verkaufen kann. Ohne Grundbucheintrag gibt es also kein Mitspracherecht.
  • Aber: Auch wenn der Partner nicht im Grundbuch vermerkt ist, steht er nach der Trennung nicht mit leeren Händen da. Hier wird der Zugewinnausgleich berücksichtigt. Das Haus fällt dann in den Zugewinnausgleich, wenn es während der Ehe gekauft, gebaut oder ausgebaut wurde.
  • Ein Beispiel: Bei der Trennung ist die abbezahlte Immobilie 400.000 Euro wert. Während der Ehe konnte die Ehefrau, die nicht im Grundbuch steht, ihr Vermögen um 100.000 erhöhen. Somit beträgt der Zugewinn 300.000, von dem die Frau einen Anspruch auf die Hälfte, also 150.000 Euro, hat.
Einfamilienhaus in Wilhelmshagen
Wenn die Ehefrau oder der Ehemann nicht im Grundbuch stehen, kann das Nachteile haben. imago images / Steinach


Besonderheit DDR-Ehe: Haus kann Alleineigentum bleiben

Eine besondere Regelung gilt bei DDR-Ehen. Wer in der DDR getraut wurde, lebte in einer sogenannten Errungenschaftsgemeinschaft. In solch einer Gemeinschaft wurden alle während der Ehe erworbenen Sachen zu gemeinschaftlichem Eigentum.

  • Das betraf aber nicht eine Immobilie oder ein Grundstück, das von einem Ehegatten vor der Eheschließung gekauft, geerbt oder geschenkt wurde. Die Immobilie blieb in diesem Fall Alleineigentum.
  • Wurde das Haus während der Ehe ausgebaut und modernisiert, beziehungsweise auf dem Grundstück ein gemeinsames Haus gebaut, blieb das Haus weiterhin im Alleineigentum. Es gilt in diesem Fall also nicht als Zugewinn.
  • Wird eine DDR-Ehe heute geschieden, gilt der 03. Oktober 1990 als Stichtag und nicht das Hochzeitsdatum.

FOCUS Online Campus

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