1938 - Arbeitsdienst als »Ehrendienst«Arbeitsdienst als »Ehrendienst« – Chroniknet

Arbeitsdienst als »Ehrendienst«

Arbeit und Soziales 1938:

Der Reichsarbeitsdienst (RAD) wurde am 26. Juni 1935 im Deutschen Reich eingeführt: »Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am Deutschen Volke. Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen.« Männer (Dienstbezeichnung Arbeitsmänner) und Frauen (Arbeitsmaiden) im Alter von 18 Jahren werden für sechs Monate zum RAD eingezogen, wobei diese Verpflichtung zunächst vorwiegend bei Männern angewandt wurde. Während die Männer vor allem bei Erd- und Forstarbeiten, beim Straßenbau und bei Moorentwässerungen eingesetzt werden und auch eine vormilitärische Ausbildung erfahren, sind zum RAD eingezogene Frauen meist zur Unterstützung der Landfrauen auf Bauernhöfen tätig. Seit dem 1. Oktober 1935 hat Konstantin Hierl den Titel eines Reichsarbeitsführers.

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