Sonstige

Lagerungsmöglichkeiten pflegebedürftiger Personen

Positionsunterstützende Maßnahmen in der Pflege

Ein gesunder Mensch bewegt sich mehrfach pro Stunde. Völlig unbewusst wird die Position verändert, egal ob auf dem Bürostuhl oder nachts im Bett. Druckrezeptoren in der Unterhaut sind dafür verantwortlich, dass wir uns ständig drehen und nicht „wund“ liegen. Kranke Menschen können sich allerdings oft nicht mehr aus eigener Kraft drehen, bei alten Menschen nimmt die Zahl der Druckrezeptoren ab, ihr Druckempfinden sinkt. Um Verletzungen der Haut und Kontrakturen der Gelenke zu vermeiden, müssen positionsunterstützende Maßnahmen angewendet werden.

Regelmäßige Positionsänderung wichtig

Es spielt keine Rolle, ob die pflegebedürftige Person bettlägerig ist oder noch regelmäßig – beispielsweise in einem Rollstuhl – mobilisiert wird. Sind ihre Möglichkeiten der eigenständigen Bewegung oder das Druckempfinden eingeschränkt, müssen sie alle zwei bis drei Stunden „bewegt“ werden. Es ist dabei nicht immer notwendig, eine komplett andere Liege- oder Sitzposition einzunehmen. Wie bei einem gesunden Menschen reicht auch die kleinsten Bewegungsänderungen, die sogenannte „Mikrobewegung“, aus. Eine kleine unwesentlich erscheinende Veränderung der Sitz- oder Liegeposition, beispielsweise das Verändern der Rückenposition, ist eine mögliche Mikrobewegung.

Lagerungsarten bei bettlägerigen Personen

Pflegebedürftige Person, die ausschließlich oder vorwiegend im Bett liegen, sollten eine spezielle Matratze besitzen. Sie kann bei feststehender Pflegebedürftigkeit auch ganz oder teilweise von der Krankenkasse finanziert werden. Mit diesen speziellen Matratzen ist die Bildung von Hautverletzung minimiert, aber nicht ausgeschlossen. Folgende Lagerungsmaßnahmen bieten sich an.

  • Leicht durchzuführende Lagerungen sind die Schräglagerungen auf der Seite im Winkel von circa 30°. Ein Kissen unter dem Rücken stützt den Körper, bei Personen mit Luftnot kann der Kopf höher gelegt werden.
  • Bei Personen mit Atembeschwerden oder bekannten Lungenerkrankungen kann eine Lagerung zur Entlastung der Atemwege durchgeführt werden. Dazu werden unter beiden Schultern dreieckige Kissen positioniert, der mittlere Rückenbereich bleibt frei und der Kopf befindet sich höher als die Schultern. Das Atmen fällt den betroffenen Personen leichter.
  • Die „schiefe Ebene“ ist eine leicht realisierbare Form der Mikrolagerung bettlägeriger Personen. Dazu wird unter einer Seite der Matratze ein langes Kissen oder eine aufgerollte Decke gelegt. Es entsteht eine 20°-Lagerung, die zu einer Druckentlastung beanspruchter Körperbereiche führt. Diese Möglichkeit bietet sich vor allem in der Nacht an.

Grundsätzliches zur Positionierung

Als sinnvolle Hilfsmittel können Kissen mit geringer Füllung, Decken oder Handtücher verwendet werden. Luftkissen, Gelkissen sind hingegen ebenso ungeeignet wie Felle oder Watteverbände. Es kann damit zwar eine Veränderung der Sitz- oder Liegeposition erreicht werden, nicht aber eine Druckentlastung bestimmter Körperpartien. Das ist aber einer der hauptsächlichen Gründe, warum pflegebedürftige Personen nach zwei bis drei Stunden bewegt werden sollten.

Die Auflagedruckflächen sollten bei jeder Lagerung möglichst groß sein, um eine starke Belastung kleiner Körperbereiche zu verhindern. In jedem Fall sollten die Wünsche des Pflegeempfängers bezüglich der Positionen und der Lagerungsintervalle beachtet werden.

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