� 153 StPO - Absehen von der Verfolgung bei Geringf�gigkeit - dejure.org

Strafproze�ordnung

   2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (�� 151 - 295)   
   1. Abschnitt - �ffentliche Klage (�� 151 - 157)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ StPO (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ StPO
__paste_bez____paste_norm__ Strafproze�ordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Strafproze�ordnung
Tipp: Sie k�nnen bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie daf�r die Umschalttaste ⇧    gedr�ckt und bewegen Sie die Maus �ber dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie k�nnen das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

� 153
Absehen von der Verfolgung bei Geringf�gigkeit

(1) 1Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des f�r die Er�ffnung des Hauptverfahrens zust�ndigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des T�ters als gering anzusehen w�re und kein �ffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. 2Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestma� erh�hten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.

(2) 1Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. 2Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in � 205 angef�hrten Gr�nden nicht durchgef�hrt werden kann oder in den F�llen des � 231 Abs. 2 und der �� 232 und 233 in seiner Abwesenheit durchgef�hrt wird. 3Die Entscheidung ergeht durch Beschlu�. 4Der Beschlu� ist nicht anfechtbar.

Rechtsprechung zu � 153 StPO

2.725 Entscheidungen zu � 153 StPO in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 2.725 Entscheidungen

� 153 StPO in Nachschlagewerken

Querverweise

Auf � 153 StPO verweisen folgende Vorschriften:

    Strafproze�ordnung (StPO) 
      Verfahren im ersten Rechtszug
        �ffentliche Klage
          153a (Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen)
        Vorbereitung der �ffentlichen Klage
          172 (Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren)
     
      Beteiligung des Verletzten am Verfahren
        Nebenklage
          396 (Anschlusserkl�rung; Entscheidung �ber die Befugnis zum Anschluss)
    Jugendgerichtsgesetz (JGG) 
      Jugendliche
        2. Hauptst�ck - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
          Jugendstrafverfahren
            Das Vorverfahren
              45 (Absehen von der Verfolgung)
            Das Hauptverfahren
              47 (Einstellung des Verfahrens durch den Richter)
    Abgabenordnung (AO) 
      Straf- und Bu�geldvorschriften, Straf- und Bu�geldverfahren
        Strafverfahren
          Allgemeine Vorschriften
            391 (Zust�ndiges Gericht)
    Wirtschaftspr�ferordnung (WPO) 
      Berufsgerichtsbarkeit
        Verfahrensvorschriften
          1. - Allgemeines
            82b (Akteneinsicht; Beteiligung der Wirtschaftspr�ferkammer und der Abschlusspr�feraufsichtsstelle)

Redaktionelle Querverweise zu � 153 StPO:

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht