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Verteidigungsministerium wehrt sich gegen Gerichtsbeschluss zu Hubschrauber-Affäre

Christine Lambrecht hatte Mitte April bei einem Flug mit einem Regierungshubschrauber ihren 21-jährigen Sohn dabei Christine Lambrecht hatte Mitte April bei einem Flug mit einem Regierungshubschrauber ihren 21-jährigen Sohn dabei
Christine Lambrecht hatte Mitte April bei einem Flug mit einem Regierungshubschrauber ihren 21-jährigen Sohn dabei
Quelle: dpa/Kay Nietfeld
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Weil sie ihren Sohn in einem Regierungshubschrauber mitgenommen hatte, stand Verteidigungsministerin Christine Lambrecht in der Kritik. Ein Gericht entschied kürzlich, dass die SPD-Politikerin weitere Fragen beantworten müsse. Das Ministerium legt Beschwerde ein.

In der Affäre um einen Mitflug des Sohnes von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) in einem Regierungshubschrauber hat deren Ministerium Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt. Dies sei fristwahrend erfolgt, sagte eine Ministeriumssprecherin am Dienstagabend der Nachrichtenagentur dpa.

Das Gericht hatte Ende August entschieden, dass die SPD-Politikerin einem Journalisten bestimmte Fragen zu dem Flug beantworten muss. Der Streit geht nun vor das Oberverwaltungsgericht in Münster. Über die eingelegte Beschwerde hatte zuerst „Business Insider“ berichtet.

Lambrecht hatte Mitte April bei einem Flug mit einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch in Norddeutschland ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen. Am nächsten Tag und nach einer Hotelübernachtung ging es mit Auto und Personenschützern auf die nahe Insel Sylt. Das Ministerium verweist darauf, dass Lambrecht den Mitflug ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen habe. Der Sohn hatte auf seinem Instagram-Profil ein Foto von dem Flug veröffentlicht.

Der Journalist wollte wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Außerdem wollte er wissen, welche Kenntnisse Lambrecht über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte, insbesondere, ob sie das Foto von ihrem Sohn im Hubschrauber selbst gemacht hatte.

Lambrecht lehnte das mit der Begründung ab, das betreffe sie als Privatperson. Daraufhin stellte der Journalist einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln.

Das Gericht entschied damals, dass Lambrecht zwar die Frage nach dem Zeitpunkt der Hotelbuchung nicht beantworten müsse, weil das wirklich ihre Privatsache sei. Bei den Fragen zu Entstehung und Veröffentlichung des Fotos lägen die Dinge aber anders. Hier ergebe sich ein dienstlicher Bezug zur Bundeswehr, da die Anreise ja mit dem Hubschrauber erfolgt sei.

dpa/ll

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