Christine Lagarde zur Präsidentin der Europäischen Zentralbank ernannt - Consilium Skip to content

Christine Lagarde zur Präsidentin der Europäischen Zentralbank ernannt

Der Europäische Rat hat heute Christine Lagarde für eine nicht verlängerbare Amtszeit von acht Jahren zur Präsidentin der Europäischen Zentralbank ernannt.

Christine Lagarde wird am 1. November 2019 die Nachfolge des scheidenden Präsidenten Mario Draghi antreten.

Am 2. Juli 2019 brachte der Europäische Rat zum Ausdruck, dass er Christine Lagarde als geeignete Kandidatin für das Amt des Präsidenten der Europäischen Zentralbank betrachtet. Anschließend gab der Rat "Wirtschaft und Finanzen" am 9. Juli 2019 eine förmliche Empfehlung ab. Am 17. September 2019 bzw. am 25. Juli 2019 übermittelten das Europäische Parlament und die Europäische Zentralbank dem Europäischen Rat ihre Stellungnahmen.

Hintergrundinformationen

Nach Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union werden die Mitglieder des EZB-Direktoriums "vom Europäischen Rat auf Empfehlung des Rates, der hierzu das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Zentralbank anhört, aus dem Kreis der in Währungs- oder Bankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten mit qualifizierter Mehrheit" ernannt.

Das Direktorium der EZB ist für die Ausführung der vom EZB-Rat festgelegten Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet verantwortlich. Es besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern, die jeweils für eine nicht verlängerbare Amtszeit von acht Jahren ernannt werden. Der EZB-Rat besteht aus sechs Direktoriumsmitgliedern und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Euro-Mitgliedstaaten.

Infografik – Ernennung des EZB-Direktoriums

Ernennung des EZB-Direktoriums

Letzte Überprüfung: 15 Januar 2024