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Günter Guillaume - Der Spion, den niemand stoppte

  • BRD (ab 1949)

Hintergrundinformationen

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Vor vierzig Jahren, am 24. April 1974, wurden der damalige Kanzler-Referent Günter Guillaume und seine Ehefrau Christel in ihrer Wohnung in Bonn verhaftet. Das Bekanntwerden der „Guillaume-Affäre“ erschütterte in der Folge die Bundesrepublik Deutschland und war sogar Anlass für den Rücktritt von Bundeskanzler Willy Brandt. Der höchstrangige DDR-Spion aller Zeiten und seine Komplizin waren erst viel zu spät enttarnt worden. Unterlagen über diesen ungewöhnlichen Fall verwahrt das Bundesarchiv, vor allem in den Beständen B 136 Bundeskanzleramt sowie B 106 Bundesministerium des Innern. Eine Reihe von Akten war bis vor Kurzem noch geheim gehalten.

Wenn an berühmte Spioninnen und Spione erinnert wird, fällt meist auch folgender Name: Günter Guillaume. Das Brisante und Markante dieses Falles ist, dass der Spion so weit kommen konnte, ohne gestoppt zu werden und dass die staatlichen Stellen, die ihn hätten enttarnen müssen, dies nicht rechtzeitig getan haben.

Nachdem Günter Guillaume und seine Frau 1956 die DDR verlassen hatten, waren beide 1957 in die SPD eingetreten. Über die Jahre war dem Spion des Staatssicherheitsdienstes der DDR, dessen Auftrag „Integration und Aufklärung der SPD“ lautete, der Sprung ins Amt des Geschäftsführers des SPD-Unterbezirks  sowie der SPD-Stadtverordnetenfraktion Frankfurt/Main gelungen. Günter Guillaume verfügte wohl über ein gewisses Organisationstalent und besaß den nötigen Fleiß, um kontinuierlich bis 1969 den Weg zu beschreiten, der ihn dann ins Bundeskanzleramt führte. Seine Bekanntschaft mit dem damaligen Bundesminister für Verkehr, Georg Leber, für dessen Wahlkampf er sich engagierte, war schließlich der Ansatzpunkt für den Wechsel nach Bonn. Durch Leber ergab sich indirekt näherer Kontakt zu Herbert Ehrenberg, da beide für die IG Bau Stein und Erde tätig waren. Ehrenberg suchte 1969 in seiner Funktion als Ministerialdirektor im Bundeskanzleramt einen Referenten für Verbindungen zu Gewerkschaften und Parteien und zog Guillaume in Betracht. Die Sicherheitsüberprüfung im Zuge der angestrebten Einstellung Günter Guillaumes ergab jedoch gewisse Bedenken seitens der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes sowie des Bundesnachrichtendienstes (BND). Ungeachtet dessen wurde Guillaume kurze Zeit später rückwirkend zum 01.01.1970 im Bundeskanzleramt eingestellt, nachdem er durch sein souveränes Auftreten im persönlichen Gespräch mit  Horst Ehmke, seinerzeit Chef des Bundeskanzleramtes, den Spionageverdacht entkräftete und zahlreiche weitere Verdachtsmomente unbeachtet blieben.

1972 wurde Günter Guillaume der persönliche Referent von Bundeskanzler Willy Brandt. Dieser erfuhr Ende Mai 1973 von Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher, dass Guillaume des Landesverrats verdächtigt wurde. Dieser Verdacht war im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) entstanden. Dessen Präsident, Günther Nollau, sah eine Observierung der Guillaumes vor, plädierte jedoch dafür, den vermeintlichen Spion in seiner Position zu belassen und nichts an seiner Tätigkeit zu ändern, um ihn überführen zu können. Fast ein ganzes weiteres Jahr verging, bevor es zur Verhaftung kam.

In der Aufarbeitung der Spionage-Affäre geht es vor allem um die Haltung der Verantwortlichen nach dem besagten Mai 1973, aber auch um die Frage des entstandenen Schadens für die Bundesrepublik Deutschland. Nicht nur, dass Guillaume noch bis zuletzt im Amt blieb, darüber hinaus hatte er während dieser Zeit nach wie vor die Befugnis, Einsicht in geheime Papiere zu nehmen. Die im Bundesarchiv verwahrten, zum Teil erst kürzlich zugänglich gewordenen Unterlagen geben Aufschluss über Einzelheiten und Hintergründe des Geheimnisverrats sowie über die politischen und juristischen Konsequenzen.

Barbara Groß, 24. April 2014