Nach Absage von Prozessbeginn am 28. März

Missbrauchs-Verfahren um Benedikt XVI.: Neuer Verhandlungstermin steht

Veröffentlicht am 23.03.2023 um 12:14 Uhr – Lesedauer: 

Traunstein ‐ Die Feststellungsklage richtet sich gegen Benedikt XVI., Kardinal Friedrich Wetter, das Erzbistum München und Freising sowie einen Missbrauchstäter: Nachdem der ursprüngliche Verhandlungsbeginn am Montag abgesagt wurde, ist nun klar, wann es losgeht.

  • Teilen:

Für die mündliche Verhandlung einer Feststellungsklage um Schadensersatzansprüche gegen mehrere Kirchenverantwortliche wegen sexuellen Missbrauchs hat das Landgericht Traunstein einen neuen Termin festgesetzt. Sie soll laut Mitteilung vom Donnerstag nun am 20. Juni stattfinden. Am Montag hatte das Gericht den für 28. März geplanten Verhandlungsbeginn abgesagt.

In dem Zivilprozess geht es darum, dass ein Mann aus dem oberbayerischen Garching an der Alz klären lassen will, ob kirchliche Vorgesetzte in Haftung genommen werden können für den Schaden, den er aufgrund des Missbrauchs durch einen Priester erlitten habe. Eine mit einer Summe hinterlegte Forderung kann der Kläger auf diesem Weg aber nicht durchsetzen. Dafür müsste er ein weiteres Verfahren anstrengen.

Die Klage richtet sich gegen die Erzdiözese München und Freising als Körperschaft und drei Personen: den Täter sowie die früheren Münchner Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter (1982-2008) und Kardinal Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. (1977-1982). Nach dem Tod von Benedikt XVI. am 31. Dezember 2022 müssen dessen Erben ermittelt werden, auf die das Verfahren übergeht. Dies sei noch nicht möglich gewesen, begründete das Gericht die Terminverschiebung.

Gänswein informiert über Erben

Am Sonntag hatte Benedikts Testamentsvollstrecker, sein langjähriger Privatsekretär Erzbischof Georg Gänswein bekanntgegeben, dass das materielles Erbe des verstorbenen ehemaligen Papstes auf fünf Cousins und Cousinen übergehe. Er müsse diese nun schriftlich fragen, ob sie das Erbe antreten wollten. In diesem Falle könnten auch sie finanziell herangezogen werden, falls der Klage in dem Traunsteiner Prozess stattgegeben wird. Für die Verhandlung hat das Landgericht das persönliche Erscheinen des beklagten Priesters und eines informierten Vertreters der beklagten Erzdiözese angeordnet. Eine Beweisaufnahme sei nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen, heißt es.

Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, einen großen Raum ein. Das Erzbistum München und Freising ist nach eigener Aussage bereit, "zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinausgehende Schadensersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden". Damit kommt auch ein Vergleich in Betracht.

Am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft München I bekannt gegeben, ihre Ermittlungen gegen kirchliche Verantwortungsträger der Erzdiözese München und Freising nach der Missbrauchsstudie eingestellt zu haben. Entweder seien die Taten bereits verjährt gewesen oder den Verantwortlichen Joseph Ratzinger/Benedikt XVI., Wetter und Generalvikar Gerhard Gruber habe man keine Beihilfe nachweisen können. Sollten aber bisher anonym gebliebene Betroffene noch Anzeige in nicht verjährten Fällen erstatten, könne man Ermittlungen auch wieder aufnehmen, hieß es. (tmg/KNA)