1. Eintrag:
etwas aus erster Hand wissen / hören / kaufen (u. a.)
Bedeutung:
Beispiele:
- Die Kamera ist aus erster Hand und funktioniert tadellos
- Das Fahrzeug ist aus erster Hand und in einem sehr guten Zustand
- Die Geschichte ist wirklich wahr, das habe ich aus erster Hand erfahren
- Er habe immer Hoffnung gehabt, sagt Burkhart, der seit einem Unfall vom Hals abwärts gelähmt ist. "Aber nun weiß ich aus erster Hand, dass es Fortschritte in Wissenschaft und Technik gibt, die mein Leben besser machen werden"
- Dabei erzähle ich aus erster Hand, was alles hier passiert ist. Vielen Persönlichkeiten bin ich begegnet
- Die erfahrene Kommunikations- und PR-Beraterin vermittelt Ihnen Praxiswissen aus erster Hand
Ergänzungen / Herkunft:
Die "erste Hand" in diesem Sinn ist seit der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts nachweisbar. In der möglicherweise frühesten Quelle geht es darum, dass es günstiger wäre, beim Verkauf von Vieh auf wuchernde Zwischenhändler zu verzichten: "Da doch sonsten wann der Polack das Vieh selbst auff die Stelle brächte / er umb der darauff gehenden Spesen, und deß Ruckwegs willen / den fremdben von erster Hand / viel einen leichtern und wolfeilern Kauff geben würde" Q
Anonymus: Publication Der Röm. Kayserl. auch zu Hungarn, und Böhaimb ec. kön. Maytt, Außfuhr - Ochsen, Wien 1638, S. 50 (GB-Scan)✗
Zu "Hand" im Sinne von Greifen, Besitz, Schutz und Kontrolle siehe auch "in falsche Hände geraten", "in festen Händen sein", "Hand auf etwas legen", "jemanden in der Hand haben"
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