Gemeinde Augustdorf
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25.01.2023

Schöffen gesucht

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Im ersten Halbjahr 2024 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde ein Schöffe oder eine Schöffin, die am Landgericht als Vertreter oder Vertreterin es Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit als Schöffe haben, bewerben Sie sich bitte mit den beigefügten Formularen (Anlage 1/Jugendschöffe, Anlage 2/Schöffe) bis zum 28.02.2023 bei der Gemeindeverwaltung Augustdorf (i.westendorf@augustdorf.de).

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Informationen erhalten Sie im beigefügten Infoblatt (sh. Anlage) bzw. unter www.schoeffenwahl2023.de.

Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.