Höcke-Prozess: Empörung über AfD-Anwälte
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Prozess in Halle: „Sichtlich angespannt“ – Höcke schweigt zunächst

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Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wird angeklagt. Verwendete er eine SA-Parole bewusst? Ein Urteil könnte das Ende seiner Politikkarriere bedeuten.

Update vom 18. April, 16.18 Uhr: AfD-Rechtsaußen Höcke zeigt sich im Gerichtsprozess „ungewohnt angespannt“, berichtet jetzt die AFP aus dem Gerichtssaal. Ganze vier Stunden lang beschäftigen seine Anwälte das Landgericht mit Anträgen. Erst dann trug die Staatsanwaltschaft innerhalb von zwei Minuten die Anklage vor, hieß es in dem Bericht.

Der sonst so selbstsichere Höcke versuchte zum Prozessauftakt Gelassenheit auszustrahlen. Doch sein Gesicht wirkt manchmal deutlich angespannt, hieß es. Beim Eintreten in den Gerichtssaal fixierte er die beiden Staatsanwälte gegenüber mit einem langen Blick, wirkte an dem Prozesstag aber „unsicher“.

Höcke sagt zunächst nicht aus, er macht nur einige wenige persönliche Angaben. Erst am Dienstag wird er sich voraussichtlich zu den Vorwürfen äußern, schrieb die AFP.

Prozess gegen Björn Höcke: der AfD-Politiker im Landgericht Halle
Prozess gegen Björn Höcke: der AfD-Politiker im Landgericht Halle © Hendrik Schmidt/dpa

Höcke-Prozess: „Noch nie erlebt“ – Staatsanwaltschaft empört über AfD-Anwälte

Update vom 18. April, 13.20 Uhr: Deutliche Verzögerungen im Höcke-Prozess: Höckes Rechtsanwälte hatten unter anderem gefordert, dass das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden soll, ob das Landgericht in Halle oder das Amtsgericht in Merseburg für die Verhandlung zuständig ist.

Die Staatsanwaltschaft brachte ihren Ärger über das Vorgehen der Verteidiger zum Ausdruck. So etwas habe er noch nie erlebt, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen.

Höcke-Prozess: Antrag führt zu Verzögerungen

Update vom 18. April, 11.41 Uhr:  Mehrere Unterbrechungen bilden den Auftakt zum Höcke-Prozess: Noch vor Verlesung der Anklage hat ein Anwalt von Höcke beantragt, die gesamte Hauptverhandlung per Tonaufnahme zu dokumentieren. Die Staatsanwaltschaft merkte an, dass ein solcher Antrag in diesem Fall nicht zulässig sei.

Update vom 18. April, 10.53 Uhr: Vor dem Landgericht in Halle hat der erste Verhandlungstag im Prozess gegen Björn Höcke begonnen. Zunächst ist davon auszugehen, dass – wie üblich – die Anklageschrift verlesen wird. Dann hat der AfD-Politiker die Möglichkeit, sich selbst oder über seinen Verteidiger zu den Vorwürfen zu äußern.

Auftakt zum Höcke-Prozess: Thüringer AfD-Chef vor Gericht wegen Nazi-Parole

Erstmeldung: Halle – Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss sich am Donnerstag (18. April, ab 9 Uhr) vor dem Landgericht in Halle verantworten. Der Grund ist eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, die der AfD-Landeschef aus Thüringen in zwei Reden verwendet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Noch vor einer Woche bestritt der frühere Geschichtslehrer im Fernsehen, gewusst zu haben, dass es sich um eine verbotene Parole handelte.

Höcke, gegen den schon mehrfach ermittelt wurde, ist Spitzenkandidat der Thüringer AfD für die Landtagswahl am 1. September. Neben dem Prozess in Halle wurde auch am Landgericht Mühlhausen (Thüringen) eine Anklage zugelassen. Dort geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung. Der Thüringer Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Bei einer Verurteilung im Haller Prozess reicht der Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Bislang sind vier Verhandlungstage angesetzt. 

Die Vorwürfe gegen AfD-Politiker Björn Höcke: SA-Parole mit Absicht benutzt?

Ausgangspunkt für die Anklage gegen Höcke ist eine Rede, die er im Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt (Saalekreis) gehalten hat. Dabei soll er gesagt haben: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Der damalige sachsen-anhaltische Grünen-Chef Sebastian Striegel erstattete Anzeige gegen den AfD-Politiker und verwies auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, demzufolge das Verwenden der Formulierung „Alles für Deutschland“ im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist. 

Im vergangenen Jahr erhob die Staatsanwaltschaft Halle Anklage. Sie wirft Höcke vor, von der Herkunft und der Bedeutung der Losung gewusst zu haben. Nach damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft hatten Höckes Anwälte die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt.

Außerdem wird dem Politiker vorgeworfen, die Parole im vergangenen Dezember bei einer Veranstaltung der AfD im thüringischen Gera noch einmal verwendet zu haben – da waren sein Auftritt in Merseburg und die juristischen Folgen längst Thema in den Medien. In Gera soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil „Alles für“ selbst gesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, „Deutschland“ zu rufen.

Höcke beteuert bei TV-Duell Unschuld – Demonstrationen an erstem Prozesstag erwartet

Noch vor Beginn des Prozesses äußerte sich Höcke im Fernsehen zu den Vorwürfen. Er verteidigte seine Wortwahl in einem TV-Duell gegen den Thüringer CDU-Spitzenkandidaten Mario Voigt. Er habe die Parole in einer freien Wahlkampfrede genutzt und letztlich den Slogan „America First“ von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen, sagte er eine Woche vor Prozessbeginn beim Sender Welt. Auf die Frage, ob er während der Rede nicht gewusst habe, dass „Alles für Deutschland“ eine SA-Parole sei, sagte er: „Nein, ich wusste es nicht.“ Es handele sich um einen Allerweltsspruch.

Am ersten Hauptverhandlungstag wird voraussichtlich die Anklageschrift verlesen, wie üblich bei Gerichtsverfahren. Anschließend hat Höcke die Gelegenheit, entweder persönlich oder über seinen Verteidiger auf die Anschuldigungen zu antworten. Der AfDler wird von einem Rechtsanwalt aus Erfurt verteidigt. Dieser erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass die Entscheidung, ob er oder sein Mandant zu den Vorwürfen Stellung nehmen wird, spontan getroffen werde.

Zu Beginn der Verhandlung dürfte es vor dem Gericht zu Protesten kommen – so hat etwa die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ zu Demonstrationen aufgerufen. Die Verhandlung findet im Sicherheitstrakt des Justizzentrums in Halle statt. Um einen störungsfreien Ablauf der Hauptverhandlung zu gewährleisten, hat das Gericht unter anderem Einlasskontrollen angeordnet. 

Höckes Ambitionen zum Ministerpräsident – Verurteilung könnte Politikkarriere des AfD-Politiker beenden

Höcke will in Thüringen Ministerpräsident werden. Er gilt als chancenlos, weil keine der bisher im Landtag vertretenen Parteien mit der AfD koalieren will. Im ostthüringischen Landkreis Greiz will er sich um ein Direktmandat bewerben. Im Thüringer Wahlgesetz steht, nicht wählbar sei, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder „infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt“.

Unter bestimmten Bedingungen könnte das Gericht theoretisch entscheiden, dass Höcke zeitweise sein aktives und passives Wahlrecht verliert. Eine Voraussetzung dafür wäre, dass Höcke zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird. Außerdem besagt das Parteiengesetz, dass Personen, die aufgrund eines Richterspruchs nicht wählbar oder wahlberechtigt sind, keine Mitglieder einer Partei sein können. Es bleibt jedoch unklar, ob es überhaupt zu einer Verurteilung kommen wird. (lismah/dpa)

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