Aktionskünstler Kastner: Kampf gegen Jodl-Verehrung geht weiter | BR24
Die Familiengrabstätte der Familie Jodl nach einer Kunstaktion von Wolfram Kastner: Der Kenotaph in der Mitte ist mit roter Farbe übergossen, darüber ein Schild mit der Aufschrift: "Keine Ehre dem Kriegsverbrecher!"
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Die Familiengrabstätte der Familie Jodl nach einer Kunstaktion von Wolfram Kastner.

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Aktionskünstler Kastner: Kampf gegen Jodl-Verehrung geht weiter

Der Aktionskünstler Kastner kämpft gegen die Verehrung des NS-Kriegsverbrechers Alfred Jodl, an den auf der Fraueninsel ein Kreuz erinnert. Er soll deshalb Schadensersatz zahlen. Jetzt ruft Kastner den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Über dieses Thema berichtete Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der wegen Sachbeschädigung verurteilte Aktionskünstler Wolfram Kastner hat Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Wie er in einer Presseaussendung mitteilt, treibt ihn die Hoffnung, dass eine öffentliche Ehrung von Kriegsverbrechern nirgendwo in Europa geduldet wird und dass straffrei bleibt, wer gegen etwaige Ehrungen Widerstand leistet. Unterstützt werde seine Beschwerde unter anderem von der Giordano-Bruno-Stiftung und dem Bund für Geistesfreiheit.

Künstler soll Schadensersatz zahlen

Kastner war zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden, weil er die Familiengrabstätte des verurteilten NS-Kriegsverbrechers Alfred Jodl auf der Fraueninsel im Chiemsee beschädigt hatte. So entfernte er etwa bei Alfred Jodls Namensinschrift den Buchstaben "J", sodass nur noch "Odl" zu lesen war, oder übergoss Jodls Namen mit roter Farbe und befestigte ein Schild mit der Aufschrift "Keine Ehre dem Kriegsverbrecher!".

Anwältin: Wichtiger Beitrag zu aufgeklärtem Umgang mit NS-Vergangenheit

Bei seiner Beschwerde beruft sich Kastner auf eine Verletzung seiner Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit. In dem Antrag an die Straßburger Richter erläutert Kastners Rechtsanwältin Barbara Kaniuka, durch Kastners künstlerische Intervention sei "im Ergebnis nicht eine - nur vermeintlich schützenswerte - Sache beschädigt, sondern vielmehr eine neue hergestellt worden: Aus einem widerrechtlich errichteten, unzeitgemäßen und im öffentlichen Raum einem Kriegsverbrecher huldigenden Monument hat der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Künstler ein Mahnmal gegen die Gräueltaten und die Verbrecher der NS-Terrorherrschaft geschaffen und damit einen wichtigen Beitrag zu einem aufgeklärten Umgang mit der NS-Vergangenheit geleistet, den die Verantwortlichen zuvor hartnäckig verweigert hatten."

Jodl 1946 als Kriegsverbrecher hingerichtet

Jodl war im Zweiten Weltkrieg an führender Stelle an der Planung der deutschen Militäroperationen beteiligt, so etwa am Überfall auf die Sowjetunion und an der Belagerung Leningrads.

Verantwortlich für den Tod Hunderttausender Menschen

Kastner und seine Unterstützer haben wiederholt darauf hingewiesen, dass Jodl verantwortlich sei für den Hungertod Hunderttausender Menschen im von der deutschen Wehrmacht belagerten und eingeschlossenen Leningrad in den Jahren 1941 bis 1944. Außerdem unterstützte Jodl den sogenannten Kommissarbefehl, nach dem völkerrechtswidrig von der Wehrmacht mehrere Tausend Kriegsgefangene hingerichtet wurden.

Asche verstreut

1946 wurde Jodl in den Nürnberger NS-Kriegsverbrecherprozessen zum Tode verurteilt und hingerichtet. Seine Asche wurde verstreut, er selbst liegt also nicht in der Familiengrabstätte auf der Fraueninsel. Zwischenzeitlich wurde der Name Alfred Jodls durch eine Platte am Steinkreuz abgedeckt.

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