Aufenthaltsgesetz
Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (�� 3 - 42) |
Abschnitt 1 - Allgemeines (�� 3 - 12a) |
(1) 1Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. 2Sie kann nur in den durch dieses Gesetz ausdr�cklich zugelassenen F�llen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. 3� 47 bleibt unber�hrt.
(2) 1Einem Ausl�nder ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
2Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. 3Von diesen Voraussetzungen wird abgesehen, wenn der Ausl�nder sie wegen einer k�rperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erf�llen kann. 4Im �brigen kann zur Vermeidung einer H�rte von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 abgesehen werden. 5Ferner wird davon abgesehen, wenn der Ausl�nder sich auf einfache Art in deutscher Sprache m�ndlich verst�ndigen kann und er nach � 44 Abs. 3 Nr. 2 keinen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs hatte oder er nach � 44a Abs. 2 Nr. 3 nicht zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet war. 6Dar�ber hinaus wird von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 abgesehen, wenn der Ausl�nder diese aus den in Satz 3 genannten Gr�nden nicht erf�llen kann.
(3) 1Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, gen�gt es, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 durch einen Ehegatten erf�llt werden. 2Von der Voraussetzung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 wird abgesehen, wenn sich der Ausl�nder in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder einem Hochschulabschluss f�hrt. 3Satz 1 gilt in den F�llen des � 26 Abs. 4 entsprechend.
(3a) 1Dem Ehegatten eines Ausl�nders, der eine Niederlassungserlaubnis nach � 18c besitzt, ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
2Absatz 2 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend. 3Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 bleibt unber�hrt.
(4) Auf die f�r die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis werden folgende Zeiten angerechnet:
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkr�fteeinwanderung vom 16.08.2023
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.03.2024 | Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkr�fteeinwanderung | 16.08.2023 | |
01.03.2020 | Fachkr�fteeinwanderungsgesetz | 15.08.2019 | |
26.11.2011 | Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europ�ischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex | 22.11.2011 | |
28.08.2007 | Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europ�ischen Union | 19.08.2007 |
voraussetzungen � 6Visum � 7Aufenthaltserlaubnis � 8Verl�ngerung der Aufenthaltserlaubnis � 9Niederlassungs-
erlaubnis � 9aErlaubnis zum Daueraufenthalt - EU � 9bAnrechnung von Aufenthaltszeiten � 9cLebensunterhalt � 10Aufenthaltstitel bei Asylantrag � 11Einreise- und Aufenthaltsverbot � 12Geltungsbereich; Nebenbestimmungen � 12aWohnsitzregelung
Rechtsprechung zu � 9 AufenthG
897 Entscheidungen zu � 9 AufenthG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 28.03.2024 - 19 C 24.29
Aufenthaltsgew�hrung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Vollj�hrigen, ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2024 - 2 L 72/23
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Erbringung der ...
- VGH Bayern, 12.02.2024 - 19 ZB 23.1976
Niederlassungserlaubnis, Zeiten der Erlaubnisfiktion nicht anrechenbar, Erreichen ...
- VG W�rzburg, 16.01.2017 - W 7 K 16.725
Unzureichenden Sprachkenntnisse m�ssen im Rahmen des � 9 Abs. 2 S. 3 AufenthG ...
- VG Saarlouis, 24.10.2017 - 6 K 2413/16
Ausl�nderrechtZum Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- VG M�nchen, 19.05.2016 - M 12 K 14.4513
Kein Anspruch eines nigerianischen Staatsangeh�rigen auf Erteilung einer ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 07.12.2015 - 10 C 15.1129
Prozesskostenhilfe, Niederlassungserlaubnis, Antrag, Verl�ngerung, Humanit�res ...
- VGH Bayern, 07.12.2015 - 10 C 15.1129
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2021 - 2 L 102/19
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; ...
- VG Schleswig, 07.02.2019 - 1 A 66/16
Erteilung eines Aufenthaltserlaubnis f�r einen minderj�hrigen Ausl�nder trotz ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - 4 LA 228/19
Aufenthaltserlaubnis -Neubescheidung bei einer Unt�tigkeitsklage
- OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - 4 LA 228/19
� 9 AufenthG in Nachschlagewerken
- � 9 AufenthG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Niederlassungserlaubnis
Querverweise
Auf � 9 AufenthG verweisen folgende Vorschriften:
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Allgemeines
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthalt zum Zweck der Erwerbst�tigkeit
- Aufenthalt aus v�lkerrechtlichen, humanit�ren oder politischen Gr�nden
- � 26 (Dauer des Aufenthalts)
- Integration
- � 44a (Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs)
- Beendigung des Aufenthalts
- Begr�ndung der Ausreisepflicht
- � 52 (Widerruf)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Passpflicht f�r Ausl�nder
- � 4 (Deutsche Passersatzpapiere f�r Ausl�nder)