Beamtenstatusgesetz
Abschnitt 2 - Beamtenverh�ltnis (�� 3 - 12) |
(1) 1In das Beamtenverh�ltnis darf nur berufen werden, wer
1. | Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangeh�rigkeit | ||
a) | eines anderen Mitgliedstaates der Europ�ischen Union oder | ||
b) | eines anderen Vertragsstaates des Abkommens �ber den Europ�ischen Wirtschaftsraum oder | ||
c) | eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europ�ische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen einger�umt haben, | ||
besitzt, | |||
2. | die Gew�hr daf�r bietet, jederzeit f�r die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und | ||
3. | die nach Landesrecht vorgeschriebene Bef�higung besitzt. |
2In das Beamtenverh�ltnis darf nicht berufen werden, wer unver�nderliche Merkmale des Erscheinungsbilds aufweist, die mit der Erf�llung der Pflichten nach � 34 Absatz 2 nicht vereinbar sind.
(2) Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur eine Deutsche oder ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes in ein Beamtenverh�ltnis berufen werden.
(3) Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 k�nnen nur zugelassen werden, wenn
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur �nderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 28.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
07.07.2021 | Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur �nderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 28.06.2021 | |
07.12.2018 | Gesetz zur �nderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 29.11.2018 |
Rechtsprechung zu � 7 BeamtStG
115 Entscheidungen zu � 7 BeamtStG in unserer Datenbank:
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Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Einstellungsbewerbers ...
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- VG W�rzburg, 10.11.2020 - W 1 K 20.449
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- VG Kassel, 30.04.2018 - 1 K 319/18
Anspruch einer Professorin auf Verbeamtung
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 4 S 1.23
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- OVG Sachsen, 06.09.2021 - 2 B 253/21
R�cknahme der Ernennung; Chat-Beitr�ge
- VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23
Antrag auf Aussetzung der vorl�ufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von ...
- OVG Bremen, 05.08.2019 - 2 B 130/19
Untersagung der Ernennung des ausgew�hlten Bewerbers f�r die ausgeschriebene ...
- VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 54-IV-21
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2022 - 4 S 26.21
Beamtenverh�ltnis auf Probe - Entlassung - Bew�hrung in der Probezeit - Eignung - ...
Querverweise
Auf � 7 BeamtStG verweisen folgende Vorschriften:
- Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
- Beendigung des Beamtenverh�ltnisses
- Rechtliche Stellung im Beamtenverh�ltnis
- � 38 (Diensteid)
- Vermessungsgesetz (VermG)
- �ffentlich bestellte Vermessungsingenieure
- � 11 (Bestellung)