Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (�� 1 - 79b) |
2. Abschnitt - Die Tat (�� 13 - 37) |
3. Titel - T�terschaft und Teilnahme (�� 25 - 31) |
(1) Nach � 30 wird nicht bestraft, wer freiwillig
(2) Unterbleibt die Tat ohne Zutun des Zur�cktretenden oder wird sie unabh�ngig von seinem fr�heren Verhalten begangen, so gen�gt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bem�hen, die Tat zu verhindern.
Rechtsprechung zu � 31 StGB
134 Entscheidungen zu � 31 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 23.08.2023 - StB 51/23
Sichbereiterkl�ren zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit ...
- BGH, 24.10.2018 - 1 StR 452/18
R�cktritt von der Verabredung eines Verbrechens (ausnahmsweise m�glicher ...
- OLG D�sseldorf, 19.12.2023 - 6 StS 1/23
Versuchter Anschlag auf eine Synagoge
- BGH, 07.09.2016 - 1 StR 202/16
Voraussetzungen des R�cktritts von der Verbrechensverabredung; Strafrahmenwahl ...
- BGH, 04.04.2023 - 3 StR 69/23
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Anstiftung zum ...
- LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17
Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht
- BGH, 13.01.2010 - 5 StR 506/09
T�terschaft; Beihilfe; Interesse am Taterfolg (Beteiligung an der Beute); ...
- FG M�nster, 24.01.2023 - 7 V 2136/22
Aufhebung der Vollziehung eines Haftungsbescheids gegen T�ter einer ...
- BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18
Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftspr�fers
- LG M�nchen I, 09.07.2021 - 12 KLs 271 Js 190002/18 Corona
Fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen
� 31 StGB in Nachschlagewerken
- � 31 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Versuch der Beteiligung
Querverweise
Auf � 31 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Falsche uneidliche Aussage und Meineid
- � 159 (Versuch der Anstiftung zur Falschaussage)