� 300 BGB - Wirkungen des Gl�ubigerverzugs - dejure.org

B�rgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 - Recht der Schuldverh�ltnisse (�� 241 - 853)   
   Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverh�ltnisse (�� 241 - 304)   
   Titel 2 - Verzug des Gl�ubigers (�� 293 - 304)   
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Textdarstellung

  

� 300
Wirkungen des Gl�ubigerverzugs

(1) Der Schuldner hat w�hrend des Verzugs des Gl�ubigers nur Vorsatz und grobe Fahrl�ssigkeit zu vertreten.

(2) Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Sache geschuldet, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Gl�ubiger �ber, in welchem er dadurch in Verzug kommt, dass er die angebotene Sache nicht annimmt.

Rechtsprechung zu � 300 BGB

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu � 300 BGB:

    B�rgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Recht der Schuldverh�ltnisse
        Inhalt der Schuldverh�ltnisse
          Verpflichtung zur Leistung
            243 II (Gattungsschuld) (zu � 300 II)
        Schuldverh�ltnisse aus Vertr�gen
          Gegenseitiger Vertrag
            323 VI (R�cktritt wegen nicht oder nicht vertragsgem�� erbrachter Leistung) (zu � 300 I)
            326 II (Befreiung von der Gegenleistung und R�cktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht) (zu � 300 I)
        Einzelne Schuldverh�ltnisse
          Werkvertrag und �hnliche Vertr�ge
            Werkvertragsrecht
              Allgemeine Vorschriften
                644 I 2 (Gefahrtragung)
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