� 1237 BGB - �ffentliche Bekanntmachung - dejure.org

B�rgerliches Gesetzbuch

   Buch 3 - Sachenrecht (�� 854 - 1296)   
   Abschnitt 8 - Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten (�� 1204 - 1296)   
   Titel 1 - Pfandrecht an beweglichen Sachen (�� 1204 - 1259)   
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Textdarstellung

  

� 1237
�ffentliche Bekanntmachung

1Zeit und Ort der Versteigerung sind unter allgemeiner Bezeichnung des Pfandes �ffentlich bekannt zu machen. 2Der Eigent�mer und Dritte, denen Rechte an dem Pfande zustehen, sind besonders zu benachrichtigen; die Benachrichtigung darf unterbleiben, wenn sie untunlich ist.

� 1204Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen � 1205Bestellung � 1206�bergabeersatz durch Einr�umung des Mitbesitzes � 1207Verpf�ndung durch Nichtberechtigten � 1208Gutgl�ubiger Erwerb des Vorrangs � 1209Rang des Pfandrechts � 1210Umfang der Haftung des Pfandes � 1211Einreden des Verpf�nders � 1212Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse � 1213Nutzungspfand � 1214Pflichten des nutzungsberechtigten Pfandgl�ubigers � 1215Verwahrungspflicht � 1216Ersatz von Verwendungen � 1217Rechtsverletzung durch den Pfandgl�ubiger � 1218Rechte des Verpf�nders bei drohendem Verderb � 1219Rechte des Pfandgl�ubigers bei drohendem Verderb � 1220Androhung der Versteigerung � 1221Freih�ndiger Verkauf � 1222Pfandrecht an mehreren Sachen � 1223R�ckgabepflicht; Einl�sungsrecht � 1224Befriedigung durch Hinterlegung oder Aufrechnung � 1225Forderungs�bergang auf den Verpf�nder � 1226Verj�hrung der Ersatzanspr�che � 1227Schutz des Pfandrechts � 1228Befriedigung durch Pfandverkauf � 1229Verbot der Verfallvereinbarung � 1230Auswahl unter mehreren Pf�ndern � 1231Herausgabe des Pfandes zum Verkauf � 1232Nachstehende Pfandgl�ubiger � 1233Ausf�hrung des Verkaufs � 1234Verkaufsandrohung; Wartefrist � 1235�ffentliche Versteigerung � 1236Versteigerungsort � 1237�ffentliche Bekanntmachung � 1238Verkaufsbedingungen � 1239Mitbieten durch Gl�ubiger und Eigent�mer � 1240Gold- und Silbersachen � 1241Benachrichtigung des Eigent�mers � 1242Wirkungen der rechtm��igen Ver�u�erung � 1243Rechtswidrige Ver�u�erung � 1244Gutgl�ubiger Erwerb � 1245Abweichende Vereinbarungen � 1246Abweichung aus Billigkeitsgr�nden � 1247Erl�s aus dem Pfande � 1248Eigentumsvermutung � 1249Abl�sungsrecht � 1250�bertragung der Forderung � 1251Wirkung des Pfandrechts�bergangs � 1252Erl�schen mit der Forderung � 1253Erl�schen durch R�ckgabe � 1254Anspruch auf R�ckgabe � 1255Aufhebung des Pfandrechts � 1256Zusammentreffen von Pfandrecht und Eigentum � 1257Gesetzliches Pfandrecht � 1258Pfandrecht am Anteil eines Miteigent�mers � 1259Verwertung des gewerblichen Pfandes
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Rechtsprechung zu � 1237 BGB

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Querverweise

Auf � 1237 BGB verweisen folgende Vorschriften:

    B�rgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Sachenrecht
        Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten
          Pfandrecht an beweglichen Sachen
            1233 (Ausf�hrung des Verkaufs)
            1243 (Rechtswidrige Ver�u�erung)
            1245 (Abweichende Vereinbarungen)
            1246 (Abweichung aus Billigkeitsgr�nden)
            1259 (Verwertung des gewerblichen Pfandes)
    Handelsgesetzbuch (HGB) 
      Handelsgesch�fte
        Frachtgesch�ft
          Allgemeine Vorschriften
            440 (Pfandrecht des Frachtf�hrers)
     
      Seehandel
        Bef�rderungsvertr�ge
          Seefrachtvertr�ge
            St�ckgutfrachtvertrag
              Allgemeine Vorschriften
                495 (Pfandrecht des Verfrachters)
Was ist das?

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