Ältestenrat: DIE LINKE.
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Beschluss 2022/057

Ältestenrat

Beschluss des Parteivorstandes vom 26. März 2022

Der Parteivorstand kritisiert die Ausführungen in der „Mitteilung über die Beratung des Ältestenrates der Partei DIE LINKE am 17.3.2022“ scharf. Insbesondere der Satz, in dem in Frage gestellt wird, dass es sich beim Krieg in der Ukraine um einen Einmarsch russischer Truppen handeln würde und erwägt, dass es sich auch um einen inneren Bürgerkrieg zwischen „den neuen Ost-Staaten und faschistischen Elementen im Westen der Ukraine“ handeln könnte, weisen wir entschieden zurück. Diese Ausführungen sind inakzeptabel und stehen in Widerspruch zur gemeinsamen Position von Bundespartei und Bundestagsfraktion.

Mittlerweile gibt es eine 2. Fassung der „Mitteilung über die Beratung des Ältestenrates der Partei DIE LINKE am 17.3.2022“. In dieser wurde der Satz „Die Frage, wie weit der Krieg in der Ukraine nun ein Einmarsch russischer Truppen ist oder sich als ein innerer Bürgerkrieg der Kräfte in den neuen Ost-Staaten und faschistischen Elementen im Westen der Ukraine darstellt, steht im Raum.“ ersetzt durch den Satz „Mit dem völkerrechtswidrigen Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine sind größte Gefahren für die Erweiterung des Krieges verbunden. Mehr denn je ist die Politik herausgefordert.“. Dieser Änderung wurde nur durch die Kritik und den Widerspruch einzelner Mitglieder des Ältestenrats erwirkt, die insbesondere kritisierten, dass die Mitteilung nicht in dieser Form vom Ältestenrat diskutiert oder beschlossen wurde.

Wir verurteilen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Dieser völkerrechtswidrige Angriffskrieg ist durch nichts zu rechtfertigen. DIE LINKE ist dem Frieden und dem Völkerrecht verpflichtet. Das gilt immer. Wir messen nicht mit zweierlei Maß.

Der Bericht des Ältestenrates und die Erläuterungen von Mitgliedern des Ältestenrates zeigen, dass Arbeitsweise und -form dysfunktional sind.

Der PV wird am 23./24.4. Struktur und zukünftige Arbeitsweise des Ältestenrates im Parteivorstand beraten und beschließen. Zuvor wird es ein Gespräch des gfPV mit dem Ältestenrat geben. In der darauffolgenden Sitzung wird der Parteivorstand die Neuberufung des Ältestenrates durchführen. Der Parteivorstand unterstreicht, dass der Ältestenrat ein wichtiges Gremium ist und dass es in Zukunft eine engere Zusammenarbeit zwischen Parteivorstand und Ältestenrat geben soll.