Rüsselsheim: Mutter lässt Kind verdursten – fünf Jahre Haft
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Rüsselsheim: Mutter lässt Kind verdursten – fünf Jahre Haft


27-Jährige verurteilt
Mutter lässt Kind verdursten – fünf Jahre Haft

Von dpa
Aktualisiert am 06.09.2022Lesedauer: 2 Min.
imago images 96417522Vergrößern des BildesDas Landgericht Darmstadt verurteilte die Frau wegen Totschlags durch Unterlassen. (Quelle: via www.imago-images.de)
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Sie versorgte ihr Kind mehrere Tage nicht mit Essen und Trinken, dann starb der Säugling. Dafür wurde die 27-Jährige nun verurteilt.

Eine 27-Jährige ist wegen Totschlags durch Unterlassen vor dem Landgericht Darmstadt am Dienstag zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die junge Frau hatte im Oktober 2021 ihren 13 Monate alten Sohn in ihrer Wohnung in Rüsselsheim eine Woche lang nicht versorgt.

Da bei der geständigen Frau eine schwere Depression festgestellt worden war, ging das Gericht davon aus, dass die Angeklagte zum Tatzeitraum vermindert schuldfähig war. "Jeder in diesem Land wird nach seiner Schuld verurteilt", erinnerte der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung an einen Strafrechtsgrundsatz.

Zwei Fachleute hatten bei der Verurteilten übereinstimmend eine wiederkehrende Depression, eine posttraumatische Belastungsstörung und eine Identitätsstörung diagnostiziert. Ein Gutachter sah die Depression als leitend für die Tat an, während eine Gutachterin die Identitätsstörung als Erklärung sah, warum die Mutter ihren kleinen Jungen mit viel zu wenig Essen und Trinken versorgt hat.

Verurteilte erlitt durch Vater sexuelle und körperliche Gewalt

Als Ursachen für die psychischen Erkrankungen gelten sexuelle und körperliche Gewalt, die die Verurteilte als Kind in ihrer Familie durch ihren Vater erlitten hat. Als die in Rüsselsheim geborene Portugiesin acht Jahre alt war, hatte das Jugendamt sie und ihre Geschwister in Obhut genommen. Keines der Kinder hatte die Eltern wiedersehen wollen, hatte ein Jugendamtsmitarbeiter im Prozess ausgesagt.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht zwischen den Haftstrafen, die Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefordert hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte siebeneinhalb Jahre Haft wegen Totschlags in einem minderschweren Fall verlangt. Sie war von der Mordanklage abgerückt, da sie nach den Gutachten das Mordmerkmal Grausamkeit nicht mehr erfüllt sah. Die Verteidigung hatte auf dreieinhalb Jahre Haft wegen Totschlags durch Unterlassen bei verminderter Schuldfähigkeit plädiert. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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