Die vier Regierungsbezirke in Baden-Württemberg
 

Regierungsbezirke in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg gliedert sich in die vier Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen. Die Regierungsbezirke stehen als Mittelbehörden zwischen den Landesministerien und der unteren Verwaltungsebene mit Landrats- und Bürgermeisterämtern.

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Vier Regierungsbezirke

mit Regierungspräsidien

Die vier Regierungsbezirke sind Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen.
 

RegionFlächeEinwohner:innen

  Stuttgart

10.556 km²

4.15 Millionen Einwohner:innen

  Karlsruhe

6.917 km²

2.81 Millionen Einwohner:innen

  Freiburg

9.356 km²

2.27 Millionen Einwohner:innen

  Tübingen

 8.916 km²

1.87 Millionen Einwohner:innen

Zwischen den Ministerien einerseits und den Landratsämtern, Städten und Gemeinden andererseits bedarf es einer guten Absprache. Deshalb gibt es Regierungsbezirke mit Regierungspräsidien, die als staatliche Mittelbehörden in der Verwaltungshierarchie zwischen den Ministerien als oberster Ebene und den unteren Verwaltungsbehörden stehen. Sie koordinieren Aufgaben und bündeln die verschiedenen Verwaltungszweige unter einem Dach.

An der Spitze eines Regierungspräsidums steht jeweils eine Regierungspräsidentin oder ein Regierungspräsident. Sie oder er sind vom Ministerpräsidenten ernannte politische Beamte, die die Landesregierung auf der Ebene der Bezirke vertreten.

Karte: Verwaltungsgliederung in Baden-Württemberg

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Aufgaben der Regierungspräsidien

Die große Zahl von Fachaufgaben, die bei den Ministerien auf die einzelnen Ressorts verteilt sind (z. B. die Bereiche Bauwesen und Raumordnung, Kommunalaufsicht, Wirtschaft und Verkehr, Landwirtschaft, Straßenwesen, Umwelt, Gesundheitswesen, Bildungswesen oder Polizei), werden auf der mittleren Verwaltungsebene von den Regierungspräsidien als einer homogenen Behörde wahrgenommen. Die Bündelung der Fachaufgaben ermöglicht sowohl die Koordinierung verschiedenster Fachbereiche wie auch den Ausgleich unterschiedlicher Auffassungen und Interessen. Da dies bereits auf der Ebene unterhalb der Ministerien geschieht, werden die Entscheidungsprozesse wesentlich beschleunigt. Die Regierungspräsidien vereinigen ein hohes Maß an Fachkompetenz und sind dennoch relativ bürgernah. 

Besonders markante Beispiele für die Bündelungsfunktion sind in der Praxis z. B. die Planfeststellungsverfahren für den Bau/Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen, für den Ausbau der Stadtbahnen oder den Neubau von ICE-Schnellbahntrassen oder auch Flurneuordnungsverfahren.

Kommunal- und Rechtsaufsicht

Die Kommunalaufsicht ist eine besondere Form der Rechtsaufsicht und beschreibt die staatliche Kontrolle über das Handeln der Kommunen. In Baden-Württemberg gehört diese Aufsicht zu den Aufgaben der vier Regierungspräsidien. Sie kontrollieren, ob kommunale Selbstverwaltungsangelegenheiten rechtmäßig ablaufen und überprüfen die Haushalte der Stadt- und Landkreise sowie der Großen Kreisstädte. Außerdem beaufsichtigen die Regierungspräsidien Schulen, Polizeidirektionen und Apotheken. Auch die momentan 50 Stadt- und Kreissparkassen, deren Träger Landkreise, Städte, Gemeinden und zwei Zweckverbände sind, stehen als Anstalten des öffentlichen Rechts unter der Rechtsaufsicht der Regierungspräsidien.

Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württembergs

Hintergrund: Sparkassen in Baden-Württemberg

Alle 50 Sparkassen sind Mitglieder des Sparkassenverbands Baden-Württemberg. Sie sind Anstalten des öffentlichen Rechts und werden von Landkreisen, Städten, Gemeinden und zwei Zweckverbänden getragen. Ihre Aufgaben sind in einem öffentlichen Auftrag festgelegt. Dazu gehört es, den Wettbewerb zu stärken und für flächendeckende Finanzdienstleistung zu sorgen. Neben den Genossenschaftsbanken und den privaten Geschäftsbanken gehören die Sparkassen zum dreigliedrigen Bankensystem in Deutschland. Sie werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert und unterstehen der Rechtsaufsicht des Landes, die von den Regierungspräsidien wahrgenommen wird.

Weitere Infos zu den Sparkassen in Baden-Württemberg

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Regierungspräsidentinnen und -präsidenten

Susanne Bay

Regierungsbezirk Stuttgart

Die Leiterin des Regierungspräsidiums Stuttgart wurde am 6. Januar 1965 im Kreis Schwäbisch Hall geboren und wuchs in Heilbronn auf. Bay studierte an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg und schloss ihr Studium 1988 als Diplom-Verwaltungswirtin ab. Von 1988 bis 1992 war Bay Sachgebietsleiterin „Haushalt und innere Dienste“ bei der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere, später leitete sie eine ambulante Hilfe für Menschen mit geistigem Handicap in Heilbronn. Seit 2009 war Bay Stadträtin in Heilbronn, seit 2011 Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen. Bei den Landtagswahlen 2016 und 2021 zog Bay als direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises Heilbronn in den Landtag ein, dessen Abgeordnete sie bis 31. Januar 2022 war. Seit 1. Februar 2022 ist Susanne Bay Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Stuttgart. Bay ist verheiratet und hat zwei erwachsene Töchter.

zum Regierungsprädium Stuttgart


Sylvia M. Felder

Regierungsbezirk Karlsruhe

Am 17. Februar 1967 in Gernsbach geboren, studierte Sylvia Felder nach ihrem Abitur Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. Dort legte sie 1994 die Zweite juristische Staatsprüfung ab und wurde danach selbstständige Rechtsanwältin in Gernsbach. Der politische Werdegang der CDU-Politikerin begann 1996 (bis 2019) als Kreisrätin im Landkreis Rastatt. Von 1999 bis 2013 war sie Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Rastatt und von 2014 bis 2019 Stadträtin in Gernsbach. Ab April 2016 bis Ende März 2019 war sie Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg. Sylvia. M. Felder ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder.

Seit 1. April 2019 ist Sylvia Felder Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Karlsruhe.

zum Regierungspräsidium Karlsruhe


Bärbel Schäfer

Regierungsbezirk Freiburg

Die parteilose Politikerin wurde am 6. März 1958 in Geislingen an der Steige geboren. Sie studierte von 1978 bis 1982 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Ihr Referendariat absolvierte sie ab 1983 im Landgerichtsbezirk Freiburg und schloss es 1985 mit dem Zweiten Staatsexamen ab.

Von 1986 bis 1988 war sie als selbstständige Anwältin im Bereich umweltrechtliche Großverfahren tätig. Außerdem hatte sie von 1987 bis 1990 einen Lehrauftrag an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl inne. Ab 1988 arbeitete Schäfer als juristische Mitarbeiterin im Rechtsamt der Stadt Freiburg im Breisgau, ab 1990 war sie dessen stellvertretende Leiterin und  wurde 1992 schließlich zur Amtsleiterin gewählt (Leitende Stadtrechtsdirektorin).

Seit 1. April 2012 ist Schäfer Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Freiburg. Sie ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.

Zum Regierungspräsidium Freiburg


Klaus Tappeser

Regierungsbezirk Tübingen

Der CDU-Politiker wurde am 5. August 1957 geboren. Sein Studium der Pädagogik schloss er an der Universität der Bundeswehr München ab. Nach verschiedenen Aufgaben und Funktionen bei der Bundeswehr wechselte Klaus Tappeser im Jahr 1992 als Sozialdezernent in das Landratsamt Ravensburg. 1995 wurde er Oberbürgermeister der Stadt Rottenburg. Dieses Amt hatte er bis 2008 inne, als er als Ministerialdirektor ins Stuttgarter Wissenschaftsministerium wechselte. Von 2006 bis 2008 gehörte er außerdem dem baden-württembergischen Landtag an. Nach dem Regierungswechsel 2011 war Tappeser als freier wirtschaftlicher Berater tätig. Von 2001 bis Ende 2016 war Tappeser ehrenamtlicher Präsident des Württembergischen Landessportbundes. Seit 11. Oktober 2016 ist Klaus Tappeser Regierungspräsident des Regierungsbezirks Tübingen. Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.

Zum Regierungspräsidium Tübingen

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Autor: Internetredaktion LpB BW | letzte Aktualisierung: April 2022

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