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Thema : Traumberuf Lehrer/in
Lehrkräfte in Schleswig-Holstein

Informationen zum Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte


Sie haben das Lehramtsstudium erfolgreich absolviert und mit der Ersten Staatsprüfung oder dem Master of Education abgeschlossen. Jetzt folgt mit dem Vorbereitungsdienst die zweite Phase der Lehrkräfteausbildung. Sie dauert in Schleswig-Holstein in allen Lehrämtern 18 Monate. Am Ende wird die Staatsprüfung abgelegt. Während der Zeit des Vorbereitungsdienstes sind Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf.

Letzte Aktualisierung: 14.03.2024


Ablauf

Der 18-monatige Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Teile: Der eine Teil ist die Ausbildung an der Schule, der andere Teil die Ausbildung am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) oder am Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB).

Ausbildung an der Schule

Sie lernen die praktische Arbeit in der Schule kennen. Dort werden Sie je Unterrichtsfach oder Fachrichtung durch eine eigens für diese Aufgabe qualifizierte Ausbildungslehrkraft beraten und unterstützt. Sie unterrichten durchschnittlich zehn Stunden pro Woche eigenverantwortlich. Hinzu kommen Unterricht unter Anleitung und Hospitationen. Sie gestalten schulische Entwicklungsprozesse, Aktivitäten wie Wandertage, Sportfeste, Theateraufführungen oder Projektwochen mit und nehmen an Sitzungen der Fach- und Jahrgangsteams teil. Sie kooperieren mit Eltern und außerschulischen Einrichtungen.

Ausbildung am IQSH oder am SHIBB

Um die eigenen unterrichtlichen Erfahrungen zu reflektieren und die fachlichen, didaktischen und pädagogischen Kompetenzen zu erweitern und zu vertiefen, besuchen Sie Ausbildungsveranstaltungen, die vom IQSH oder SHIBB - in Schleswig-Holstein zuständig für die Aus-, Fort- und Weiterbildung - angeboten werden. Diese Ausbildung bezieht sich auf Pädagogik sowie auf die Unterrichtsfächer und Fachrichtungen und wird schulartspezifisch gestaltet. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind verpflichtet, Ausbildungsveranstaltungen in einem Umfang von insgesamt 360 Stunden wahrzunehmen. Die Pflicht zur Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen besteht bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes.

Die vorgeschriebene Ausbildungszeit verteilt sich zu gleichen Teilen auf die Fächer oder Fachrichtungen und Pädagogik. Die Inhalte der Ausbildungsveranstaltungen sollen von den Lehrkräften in Ausbildung vor- und /oder nachbereitet werden.

Die Ausbildung umfasst in der Regel wöchentliche Veranstaltungen in den Unterrichtsfächern oder den Fachrichtungen und Pädagogik (IQSH) bzw.  Berufspädagogik (SHIBB).

Die Ausbildung wird in festen Gruppen durchgeführt, denen jeweils eine Studienleiterin oder ein Studienleiter zugeordnet ist. Einige Veranstaltungen werden im Blended-Learning-Format angeboten.

Die Studienleiterinnen und Studienleiter führen Unterrichtsbesuche mit Beratungen in den Ausbildungsschulen durch.


Staatsprüfung

Im letzten Ausbildungshalbjahr des Vorbereitungsdienstes legen Sie die Staatsprüfung ab. Sie umfasst ausbildungsbegleitende Teile und einen Prüfungstag.

Zu den ausbildungsbegleitenden Prüfungsteilen gehören:

  • Hausarbeit: In der Hausarbeit zum Staatsexamen dokumentiert und reflektiert die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst exemplarisch Aspekte der eigenen Unterrichtspraxis und deren Wirkungen. Die Hausarbeit kann unter Umständen durch einen Zertifikatskurs ersetzt werden

  • Beurteilung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter: Die Schulleiterinnen und Schulleiter als unmittelbare Vorgesetzte beurteilen die unterrichtliche und schulische Arbeit der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.

Mit dem Portfolio weist die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen nach und dokumentiert die Ergebnisse der eigenen Arbeit (Produktorientierung). Außerdem informiert sie im Portfolio durch auswertende Berichte über ihre Entwicklung sowohl des Lehrens wie des Lernens.

Der Prüfungstag beinhaltet zwei Unterrichtsstunden, eine Aufgabe aus den Bereichen Pädagogik, Fachdidaktik, Diagnostik und Schulentwicklung und ein abschließendes Prüfungsgespräch. Am Ende der Staatsprüfung erhalten Sie ein - vorläufiges - Zeugnis, das die Noten für die Prüfungsteile und die abschließende Gesamtnote enthält. Das endgültige Zeugnis wird in der Regel am Ende des letzten Ausbildungshalbjahres durch die Schulleiterin oder den Schulleiter überreicht. Eine bestandene Staatsprüfung ist Voraussetzung für die dauerhafte Einstellung in den Schuldienst in einem der 16 Bundesländer Deutschlands.

Anwärtersonderzuschlag in ausgewählten Regionen

In Schleswig-Holstein gibt es in vier Kreisen ein Modellvorhaben: Seit Februar 2020 gibt es einen Anwärtersonderzuschlag für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die an ausgewählten Schulen in den Kreisen Dithmarschen, Segeberg, Herzogtum Lauenburg und Steinburg ihren Vorbereitungsdienst absolvieren.

An Schulen, bei denen ein besonderer Lehrkräftebedarf besteht, sollen verstärkt Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ausgebildet werden. Deswegen wird Lehrkräften im Vorbereitungsdienst in den Lehrämtern "Grundschule" und "Sonderpädagogik" bei Einsatz an diesen Schulen ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 250 Euro monatlich gewährt. Der Sonderzuschlag wird während der Ableistung des Vorbereitungsdienstes für maximal zwei Jahre gewährt. Es besteht eine Rückzahlungsverpflichtung nach den Regelungen des Besoldungsrechts in Schleswig-Holstein, falls der Vorbereitungsdienst abgebrochen wird oder die Lehrkraft im Anschluss an den Vorbereitungsdienst nicht mindestens fünf Jahre im Schuldienst in Schleswig-Holstein tätig ist.

Für den Einstellungstermin zum 1. August 2024 endet die Bewerbungsfrist am 1. April 2024.

Bewerbung

Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst erfolgen online unter mehr lesen

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Allgemeine Informationen

Allgemeines

Die Einstellung erfolgt jeweils zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres. Bewerbungstermin ist der 15. September bzw. 1. April vor dem jeweiligen Einstellungstermin. In das Auswahlverfahren werden vorrangig Bewerbungen einbezogen, die zum Stichtag vollständig hochgeladen wurden.

Von dieser Regelung sind die in der Anlage zur Landesverordnung über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Lehrerinnen und Lehrer (Kapazitätsverordnung Lehrkräfte - KapVO-LK) vom 8. Juli 2023 festgelegten Mangelfächer und Mangelfachrichtungen ausgenommen. In diesen Fällen können auch unvollständige Bewerbungen berücksichtigt und vorbehaltliche Einstellungsangebote unterbreitet werden. 

Sollte die rechtzeitige Vorlage des Zeugnisses nur deshalb nicht möglich sein, weil das Zeugnis noch nicht ausgestellt, das Studium aber bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, so können Sie zur Fristwahrung auch eine digitale Studienabschlussbescheinigung des Prüfungsamtes hochladen. Hieraus müssen die Endnote, die Fächer oder Fachrichtungen sowie beim Master die Höhe der Leistungspunkte ersichtlich sein. Statt einer Bescheinigung kann auch das Transcript of Records, das mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsamtes versehen sein muss, hochgeladen werden.

Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und Erklärungen müssen rechtzeitig zum Bewerbungsstichtag (1. April oder 15. September) in der online-Bewerbungsmappe vorliegen und können nicht rückwirkend als Kriterium bei der Vergabe berücksichtigt werden.

Vertretungstätigkeiten im Schuldienst werden nur berücksichtigt, wenn sie nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung oder des Masters erfolgt sind, mindestens einen vollen Monat umfassen und die vertraglich vereinbarte Unterrichtsverpflichtung zwölf Wochenstunden nicht unterschreitet.

Zertifikate müssen einen Zeitraum von mindestens zwei Semestern und mindestens 15 Leistungspunkten umfassen.

Die für eine Einstellung vorgesehenen Bewerberinnen und Bewerber werden entsprechend des Lehramtes Ausbildungsschulen in ganz Schleswig-Holstein zugeteilt. Wünsche für den Einsatzort werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten möglichst berücksichtigt. Vorrangige Merkmale für die regionale Zuweisung der Bewerberinnen und Bewerber sind soziale Gesichtspunkte (Kinderbetreuung, Pflege von Familienangehörigen, Berufstätigkeit der Ehegattin / des Ehegatten oder der eingetragenen Lebenspartnerin / des eingetragenen Lebenspartners). Der Wunsch nach einem ortsnahen Einsatz ist daher im Einzelnen zu begründen. Nutzen Sie hierfür bitte im Bewerbungsportal unbedingt das Freitextfeld "Sonstige Angaben". Die grundsätzliche Bereitschaft einer Ausbildungsschule, einen bestimmten Bewerber bzw. eine bestimmte Bewerberin auszubilden, führt nicht zwingend zu einer entsprechenden Zuordnung.

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach der Kapazitätsverordnung Lehrkräfte in der jeweils gültigen Fassung. mehr lesen

Kombinierte Studiengänge

Bewerberinnen und Bewerber, die über ein Studium verfügen, das sie für mehrere Lehrämter befähigt (z. B. Primar- und Sekundarstufenlehramt oder Ähnliches) müssen sich für ein Lehramt entscheiden. Eine kombinierte Ausbildung ist in Schleswig-Holstein nicht möglich. Hilfsweise kann ein zweiter verkürzter Vorbereitungsdienst (Dauer ein Jahr) im anderen Lehramt angeschlossen werden.

Dauer des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und darf maximal zweimal um ein halbes Jahr verlängert werden (z. B. wegen Krankheit, Wiederholungsprüfung). Die Mindestdauer des Vorbereitungsdienstes beträgt zwölf Monate.

Auswahlverfahren

Alle Bewerberinnen und Bewerber werden in einer Reihungsliste aufgeführt. Die Reihung erfolgt nach Punkten. Jede Bewerberin und jeder Bewerber erhält 450 Startpunkte von der die Master- bzw. Examensnote mal 100 in Abzug gebracht wird. Zu dieser Grundpunktzahl werden Punkte gemäß der Anlage der Kapazitätsverordnung Lehrkräfte hinzuaddiert. Sind mehr Bewerberinnen oder Bewerber mit gleicher Punktzahl vorhanden als noch Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, wird gelost.

Bezahlung

Die Ausbildung findet grundsätzlich im Beamtenverhältnis statt. Daher müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden. Die Bezahlung richtet sich nach dem Besoldungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein Da die Zahlungsaufnahme erst nach Vorlage der Ihnen im Rahmen der Einstellung ausgehändigten Unterlagen erfolgen kann, ist die umgehende Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur erforderlich.

Krankenversicherung

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Zu den tatsächlichen Kosten der Arztbehandlung oder für Medikamente erhalten Sie eine Beihilfe in Höhe von mindestens 50 % der erstattungsfähigen Kosten. Für den darüber hinaus gehenden Anteil ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung üblich.

Angebote / Absagen

Die Angebote werden per E-Mail versandt. Daher ist eine aktuelle E-Mail-Adresse unabdingbar. Die ersten Angebote werden zeitnah nach dem Bewerbungsstichtag versandt. Die Absagen werden versandt, wenn im Verlauf des Auswahlverfahrens absehbar ist, dass für bestimmte Bewerbergruppen eine Einstellung ausgeschlossen ist.

Vorbereitungsdienst im Beschäftigtenverhältnis

Auf Antrag kann der Vorbereitungsdienst statt im Beamten- im Beschäftigtenverhältnis mit Ausbildungsvertrag absolviert werden. In Frage kommt diese Möglichkeit insbesondere für Bewerberinnen und Bewerber, die wegen ihres Lebensalters nach dem Vorbereitungsdienst nicht verbeamtet werden können (z. B. 50. Lebensjahr im Laufe des Vorbereitungsdienstes vollendet). Auch diejenigen, die ihre Krankenversicherung nicht ohne Nachteile wechseln können, haben diese Möglichkeit.

Bewerbungsunterlagen

Nicht in deutscher Sprache ausgestellte Bescheinigungen und Zeugnisse müssen übersetzt werden.

Die Übersetzung muss in beglaubigter Form hochgeladen werden.

Das Bildungsministerium beglaubigt nicht.

Folgende Unterlagen sind hochzuladen:
  1. Erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit (kostenpflichtig, beim Einwohnermeldeamt, darf maximal sechs Monate alt sein)
  2. tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf. Dieser muss alle Zeiten bis zum Bewerbungsdatum umfassen. Auf die Vorlage eines Bewerbungsfotos wird ausdrücklich verzichtet.
  3. Erfolgt die Bewerbung mit dem Fach Religion, muss eine kirchliche Unterrichtserlaubnis (Vokatio bzw. Missio Canonica) beigefügt werden.
  4. Zeugnisse über Lehramtsprüfungen/Erweiterungsprüfungen/Zeugnisse und Urkunde zum Bachelor und Master.
    Aus dem Zeugnis müssen folgende Punkte ersichtlich sein:
    Kommanote,
    Fächer bzw. Fachrichtungen,
    Leistungspunkte sowie
    die Bezeichnung der Laufbahn.
    Sollte eine dieser Angaben fehlen, ist das Transcript of Records oder ein Zeugnisergänzungsblatt beizufügen.
  5. Abstammungsurkunde oder Geburtsurkunde oder Familienbuch
  6. ggf. Heiratsurkunde (wenn nicht in Nummer 5 enthalten)
  7. ggf. Geburtsurkunden der Kinder (wenn nicht in Nummer 5 enthalten)
  8. ggf. Urkunde / Bescheinigung über Namensführung (z. B. bei Doppelnamen oder nach Eheschließung, falls nicht aus der Heiratsurkunde ersichtlich)
  9. Schulabschlusszeugnis
  10. Zeugnisse über Berufsabschlüsse und zusätzliche Qualifikationen
  11. ggf. eine Bescheinigung über eine Schwerbehinderteneigenschaft mit Angabe über die Dauer
  12. ggf. Dienstzeitbescheinigungen über abgeleisteten Wehrdienst (Grundwehrdienst und Wehrübungen) bzw. Zivildienst oder Bundesfreiwilligendienst, soziales bzw. ökologisches Jahr oder sonstige Tätigkeiten im öffentlichen Dienst
  13. ggf. Nachweis über Tätigkeiten im pädagogischen Bereich (z. B. Fremdsprachenassistent)
  14. ggf. Tätigkeiten als Vertretungslehrkraft im Schuldienst

Ein Führungszeugnis wird durch das Ministerium beantragt.

Fristen

Die Einstellungen erfolgen jeweils zum Schuljahresanfang am 1. August sowie zum Schulhalbjahr am 1. Februar.

  • Bewerbungstermin für alle Lehrämter ist der 1. April beziehungsweise der 15. September vor dem jeweiligen Einstellungstermin.

Bewerberlage und Wartezeiten

Wer zum Bewerbungsstichtag sein Zeugnis vorlegen kann, erhält in der Regel einen Platz im Vorbereitungsdienst. Das gilt wegen der großen Bewerberzahl nur eingeschränkt für das Lehramt an Gymnasien - dort kann es zu einer Wartezeit von bis zu 18 Monaten kommen. Da die Zahl der Stellen im Vorbereitungsdienst jedoch erhöht wird, wird sich dies positiv auf die Wartezeit auswirken.

Masernschutz

Seit dem 1. März 2020 müssen alle neu eingestellten Lehrkräfte nachweisen, dass ein aktueller Masernschutz besteht (gilt nicht für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen). Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens muss eine Erklärung über einen bestehenden Masernschutz abgegeben werden. Ein entsprechender Nachweis ist bei Dienstantritt der Ausbildungsschule vorzulegen.

weitere Infos unter Masernschutz an Schulen

Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Im Falle der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren oder der Pflege von Angehörigen, die oder der nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig ist und diese Person tatsächlich von der Bewerberin oder vom Bewerber betreut oder gepflegt wird, oder bei einer nachgewiesenen Schwerbehinderung kann der Vorbereitungsdienst in Teilzeit abgeleistet werden. Die Teilzeit kann in einem Umfang von 75 Prozent, 60 Prozent oder 50 Prozent abgeleistet werden. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich entsprechen um 6, 12 oder 18 Monate und die Anwärterbezüge werden anteilig gekürzt.

Quereinstieg

Für Bewerberinnen und Bewerber mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Diplom (Universität) / Magister / Master) in einem dringend benötigten Unterrichtsfach oder in einer dringend benötigten Fachrichtung und für Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen, die den Vorbereitungsdienst in einem anderen als dem studierten Lehramt ableisten möchten, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Quereinstiegs.
Voraussetzung hierfür wäre der Umstand, dass es nicht ausreichend Bewerbungen mit dem "passenden" universitären Abschluss gibt. Die frei gebliebenen Ausbildungsplätze können dann mit Quereinsteigerinnen / Quereinsteigern besetzt werden, die ein universitäres Studium abgeschlossen haben, deren Inhalte den gesuchten Fächern oder Fachrichtungen entspricht. In den Lehrämtern an berufsbildenden Schulen, an Gemeinschaftsschulen und für Sonderpädagogik wird in der Regel zu jedem Einstellungstermin der Quereinstieg geöffnet. mehr lesen

Verkürzung des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst kann durch Anrechnung in folgenden Fällen um maximal sechs Monate verkürzt werden:

  • erfolgreich abgeleisteter Vorbereitungsdienst für ein anderes Lehramt
    Diese Zeiten können auf Antrag mit sechs Monaten angerechnet werden. Eine Berücksichtigung der bewerteten Hausarbeit kann schriftlich beantragt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die oberste Schulaufsicht im für Bildung zuständigen Ministerium. 
  • für die Ausbildung förderliche berufspraktische Tätigkeiten
    Auf den Vorbereitungsdienst können auf Antrag Beschäftigungszeiten im öffentlichen Schuldienst, an einer Auslandsschule oder einer anerkannten Schule in freier Trägerschaft in einem Umfang von sechs Monaten angerechnet werden, wenn durch Zeugnis oder dienstliche Beurteilung die erfolgreiche Erteilung von eigenverantwortlichem Unterricht im Umfang von mindestens sechs Monaten und mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Pflichtstundenzahl nachgewiesen wird. Zudem ist eine befürwortende Stellungnahme aller an der Ausbildung Beteiligten, insbesondere der Ausbildungsschule, erforderlich. Gleiches gilt für Zeiten einer anderen mindestens sechsmonatigen für die Ausbildung förderlichen berufspraktischen Tätigkeit. 

Über derartige Anträge wird bis zur Mitte des ersten Ausbildungshalbjahres nach Beginn des Vorbereitungsdienstes entschieden. Im Zweifel sprechen Sie mit Ihrer Personalsachbearbeiterin / Ihrem Personalsachbearbeiter.

Lehramt an berufsbildenden Schulen

Da die Zahl der am Bewerbungsstichtag vorliegenden vollständigen Bewerbungen für das Lehramt an beruflichen Schulen (Studienrat) regelmäßig nicht ausreicht, um alle Stellen zu besetzen, lohnt sich die Bewerbung, auch wenn das Zeugnis erst nach dem Bewerbungsstichtag vorgelegt werden kann.
Da der Bedarf an Fachlehrerinnen und Fachlehrern stark rückläufig ist, gibt es für diese Laufbahn nur wenige Einstellungsmöglichkeiten.
Die angebotenen Stellen finden Sie unter der Registerkarte "Quer- und Seiteneinstieg/Fachlehrkräfte"

Beratungsteam für den Vorbereitungsdienst

Sie haben Fragen? Die beantwortet Ihnen gern unser Beratungsteam. Bewerberinnen und Bewerber mit erster Staatsprüfung / Masterzeugnis wenden sich bitte an:

im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur:

 

im Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB):

  • Lehramt an berufsbildenden Schulen und für das Lehramt für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen
    Nina Petersen
    Telefon 0431 988-9728
    E-Mailnina.petersen@shibb.landsh.de


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