Monika Lundi

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Monika Lundi (* 22. August 1942 in Berlin) ist eine deutsche Schauspielerin.

Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lundi wuchs in einem Waisenhaus in Berlin auf, besuchte eine Haushaltsschule und absolvierte eine Ausbildung zur Grafikerin an der Hochschule für Bildende Künste in Berlin. Sie betätigte sich als Fotomodell und erschien am 29. November 1967 auf der Titelseite der Illustrierten Quick. Nach einigen kleinen Film- und Fernsehauftritten erhielt Lundi Ende 1968 die Hauptrolle in der Filmkomödie Das Go-Go-Girl vom Blow-Up. Bekannt wurde sie dem Fernsehpublikum durch die elfteilige Serie Von Liebe keine Rede. Im Jahr 1972 war sie Roy Blacks Partnerin in dem Heimatfilm Grün ist die Heide. 1973 wurde sie mit dem bronzenen Bravo Otto ausgezeichnet und war im selben Jahr Hauptdarstellerin in dem Fernsehfilm Sternschnuppe, in dem sie auch das Lied Lass die Sterne, wo sie sind sang.

Lundi heiratete 1973 in Dänemark den Schauspieler Horst Janson, die Ehe wurde 1976 geschieden. Mit ihm nahm sie 1975 die Schallplatte Wir wollen es haben auf, die von Michael Kunze produzierte deutsche Version von Having My Baby von Paul Anka.

1979/80 sorgte Lundi für Aufsehen, als sie ihren Kollegen Burkhard Driest während eines Schauspielkurses in Santa Monica wegen Vergewaltigung anzeigte. Driest wurde wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 500 Dollar verurteilt.[1]

Lundi war später vor allem in Episoden von Fernsehreihen und -serien wie Tatort, Ein Fall für Zwei und Marienhof zu sehen. Darüber hinaus arbeitete sie als Hörbuchsprecherin.

Nach einer Ehe mit dem Regisseur Hartmut Griesmayr war Lundi von 1989 an mit dem Schauspieler Hans Stetter (1927–2019) verheiratet.

Filmografie (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Hermann J. Huber: Langen Müller’s Schauspielerlexikon der Gegenwart. Deutschland. Österreich. Schweiz. Albert Langen • Georg Müller Verlag GmbH, München • Wien 1986, ISBN 3-7844-2058-3, S. 615.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Stern 44/1993, S. 286.