Betrunkener Fahrer kollidiert mit Schulbus – „Das müssen schon mehrere Halbe gewesen sein“
  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Bad Tölz
  4. Sachsenkam

Betrunkener Fahrer kollidiert mit Schulbus – „Das müssen schon mehrere Halbe gewesen sein“

KommentareDrucken

Schulbus (Symbolbild).
Großes Glück hatten ein Busfahrer und 15 Grundschüler am 31. Januar dieses Jahres, als ihr Bus von einem Opel gerammt wurde (Symbolbild). © Michael Gstettenbauer/Imago

Ein 57-Jähriger aus Sachsenkam wurde vom Amtsgericht zu 2750 Euro Geldstrafe verurteilt. Er rammte am 31. Januar betrunken einen Schulbus.

Sachsenkam/Wolfratshausen – Großes Glück hatten ein Busfahrer und 15 Grundschüler am 31. Januar dieses Jahres, als ihr Bus von einem Opel gerammt wurde. Alle Insassen blieben unverletzt, ebenso der Unfallverursacher, für den der Vorfall kürzlich ein Nachspiel vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen hatte: Der Sachsenkamer (57) musste sich wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten, er hatte bei dem Unfall knapp 1,4 Promille Alkohol im Blut.

Betrunkener Fahrer kollidiert mit Schulbus: Mann wird zu Geldstrafe verurteilt

Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt 2750 Euro, verurteilt. Auf seinen Führerschein muss er insgesamt neun Monate verzichten. Einen Monat schenkte ihm das Gericht, weil er sich einem sogenannten Schnellverfahren gestellt hatte: Dabei räumt der Angeklagte den Sachverhalt ein, auf Zeugen wird verzichtet. Das spart der Justiz Zeit und Aufwand, was sich im Strafmaß positiv niederschlägt.

Er habe an jenem Tag in der Früh ein paar Kleinigkeiten in seiner Werkstatt erledigt und „unterm Werkeln ein Bier getrunken“, schilderte der Angeklagte, wie sich der 31. Januar aus seiner Sicht entwickelt hatte. Angesichts des später festgestellten Promillewertes müssten es „schon mehrere Halbe gewesen sein“, wand der Richter ein. Der Sachsenkamer widersprach nicht.

Kollision mit entgegenkommendem Opel konnte nicht verhindert werden

Nach einer Brotzeit habe er dann „nur kurz was in Reichersbeuern erledigen“ wollen, erklärte der Mann weiter. Während der Fahrt sei das Autofenster geöffnet gewesen und er habe wegen der Pollen, wie er vermutete, zwei, drei Mal niesen müssen. „Dann war da schon der Bus….“ Dessen Fahrer hatte, wie man dem damaligen Polizeibericht entnehmen konnte, eine Vollbremsung gemacht und den Bus soweit, wie es ging, an den rechten Fahrbahnrand gelenkt, wo er einen Gartenzaun touchierte.

(Unser Bad-Tölz-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus Ihrer Region. Melden Sie sich hier an.)

Die Kollision mit dem entgegenkommenden Opel, der in einer Kurve ein Stück weit auf die Gegenfahrbahn geraten war, hatte er nicht verhindern können. Der Schaden am Bus belief sich laut Polizeibericht auf circa 20 000 Euro, am Pkw des Angeklagten entstand wirtschaftlicher Totalschaden.

Richter Helmut Berger: „Der Alkohol hat genau die Wirkung entfaltet, die man kennt“

Dass eine Trunkenheit vorliege, sei unstreitig, aber einen Zusammenhang zwischen dem Alkohol und dem Unfall sehe er nicht, erklärte der Verteidiger. „Die Straße ist eng und kurvenreich, der Bus ist dick und fett“, so der Rechtsanwalt. „Er musste niesen, deshalb hat er das Lenkrad verzogen.“

Dem widersprach das Gericht. „Der Alkohol hat genau die Wirkung entfaltet, die man kennt“, betonte Richter Helmut Berger in seiner Urteilsbegründung. „Beim Niesen ist es nicht zwangsläufig der Fall, dass man das Auto verzieht.“

Mit der Geldstrafe von 2750 Euro blieb das Gericht deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin, die 4900 Euro (70 Tagessätze à 70 Euro) beantragt hatte. Für weiteres Entgegenkommen bei der Führerscheinsperre sah das Gericht keinen Anlass. „Dass es am Land schwierig ist mit dem Öffentlichen Personennahverkehr, das weiß man“, stellte Berger lapidar fest. „Dann darf man nicht schon am Vormittag aufwärmen.“ (rst)

Auch interessant

Kommentare