Gliedstaat
politische Einheit mit Staatsqualität innerhalb eines föderativen Staatsverbandes (Bundesstaates) oder eines Staatenbundes / aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als Gliedstaaten, manchmal auch Teilstaaten (im Sinne von „Staat, der Teil eines Gesamtstaates ist“, bzw. einer staatlichen Teilordnung) oder vereinzelt Bundesstaaten (Bundesland/Kanton), bezeichnet man im Allgemeinen die politischen Entitäten oder Einheiten mit Staatsqualität innerhalb eines föderativen Staatsverbandes (Bundesstaates) oder eines Staatenbundes.[1] Ein Bundesstaat ist also ein Zusammenschluss von Teilstaaten, die nach außen einen Gesamtstaat bilden.
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