Erbstreit um Luzerner Schloss entzweit Patrizierfamilie | zentralplus
Es geht um Geld und Gleichberechtigung

Erbstreit um Luzerner Schloss entzweit Patrizierfamilie

Das Schloss Castelen in Alberswil. (Bild: Roland Zumbühl/Wikimedia Commons)

Die Familie von Sonnenberg verkaufte vor einem Jahr das Schloss Castelen im luzernischen Alberswil. Nun wehren sich die Schwestern des ehemaligen Besitzers. Hintergrund ist ein jahrhundertealtes Recht, das nur die Männer begünstigt.

440 Jahre lang residierte die Patrizierfamilie von Sonnenberg im Schloss Castelen in Alberswil. 18,5 Zimmer, mehrere Bäder und ein Schlossgarten mit Obstbäumen gehören zum 1682 erbauten Anwesen. Im Februar 2023 verkaufte Hubert von Sonnenberg das Schloss. Dies, weil der Unterhalt zu teuer wurde.

Wie die «NZZ» schreibt, wehren sich nun die Schwestern gegen die Umstände des Verkaufs. Hintergrund ist das sogenannte Fideikommiss der Familie. Das Fideikommiss ist eine Erbschaftsregelung aus den Zeiten des Ancien Régime, bei der das ganze Vermögen ungeteilt jeweils an den ältesten männlichen Nachkommen der Familie übergeht. Will dieser Liegenschaften etwa verkaufen, braucht er aber die Zustimmung des wiederum nächsten möglichen Fideikommissars und der Behörden. So geschah es auch im Fall des Schlosses Castelen. Hubert von Sonnenberg zahlte einem Bruder gemäss der «NZZ» zwei Millionen für die Erlaubnis, das Haus zu verkaufen.

Gegen Gleichbehandlung von Mann und Frau verstossen?

Im Herbst 2020 stimmte auch der Luzerner Kantonsrat dem Verkauf zu und Hubert von Sonnenberg konnte die Liegenschaft abstossen (zentralplus berichtete). Käufer und Kaufsumme sind unbekannt. Klar hingegen ist, dass die drei Schwestern leer ausgingen.

Gegenüber der «NZZ» sagt Thérèse de Werra von Sonnenberg: «Wir wussten immer, dass wir juristisch kein Recht auf die Güter im Fideikommiss haben.» Mit dem Verkauf habe sich die Situation aber geändert. Gehe bei der Auflösung eines Fideikommisses das ganze Geld an den männlichen Nachkommen über, verstosse das gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung von Frau und Mann. Ihr Bruder hätte ihnen lediglich angeboten, die Krankenkassenprämien zu übernehmen. «Das fanden wir bevormundend und lehnten ab.» Daraufhin sei Hubert «beleidigt» gewesen, der Kontakt sei abgebrochen.

Kantonsrat soll Regelung abschaffen

Die Schwestern haben sich nun mit einer Interpellation an den Kantonsrat gewandt. Darin fordern sie, dass diese Ungerechtigkeit abgeschafft wird. Sie selbst hätten keine Hoffnung mehr auf Geld, sagen die Schwestern. «Für uns ist es zu spät. Aber vielleicht hilft der Vorstoss ja Frauen in ähnlichen Situationen, damit sie nicht auch von ihren Brüdern übergangen werden.»

Die Brüder wollten sich gegenüber der «NZZ» nicht äussern.

In der Schweiz gibt es noch gut 20 Fideikommisse, im Kanton Luzern acht. Neue sind seit dem Jahr 1912 verboten. Über das Anliegen dürfte der Luzerner Kantonsrat diesen Sommer befinden. Wie die «NZZ» schreibt, sind die Erfolgsaussichten allerdings gering.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Lord Richard Hornriver Scotland
    Lord Richard Hornriver Scotland, 15.03.2024, 21:09 Uhr

    Es freut mich ganz besonders für die Patrizierfamilien Brüder, denn , offensichtlich sind sie tragende Adelstitel vom Geburterbrecht von Sonnenberg im Schloss Castelen Luzerner Albiswil. Gemäß Fideikommis Recht auf die Güter haben, ist nach Adelsstammbaum ihrer Nachkommen (Sõhne) , die Sicherstellung mit Acien Regime , ganz klar ordentliche Edel Nobel Ordnung . Zudem Gott sei Dank , wenigstens bei Männlichen Nachkommen , wichtige wie wertvolle Stammhalter von Naturgesetzen gegeben. Bravo , freut mich , hat die Schweiz vom enteignen der Ahnentitel im Sinne von Gleichstellung, alle sind ……(…)…klarer Widerspruch . ein Oximoran hiermit absolute Menschrechtswidrige Grundsatz versagt. Erbrechtgut ist Bestandteil vom Persönlichkeitsrecht . Niemand hat das Recht auf Enteignung des Erbgut !.

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  • Version: 52
  • BuildDate: 22.4.2024, 14:47:04 MESZ
  • Generiert: 24.4.2024, 13:40:34 MESZ