Verwirrung um unterschiedliche Zahlen zu Offenbachs Einwohnern
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Verwirrung um unterschiedliche Zahlen zu Offenbachs Einwohnern

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Die Zahlen des Landes und der Stadt differieren um rund 10 000 Einwohner. Das hat Folgen.
Die Zahlen des Landes und der Stadt differieren um rund 10 000 Einwohner. Das hat Folgen. © häsler

Je nach Quelle, zählt Offenbach mal 134000, dann wieder 144000 Einwohner. Warum die offiziellen Angaben zur Einwohnerzahl so unterschiedlich sind, hängt mit der Erfassung zusammen.

Offenbach – Zahlen lügen nicht, heißt es. Aber sie könne verwirren. Wie bei der Suche nach einer Antwort auf die Frage, wie viele Einwohner Offenbach eigentlich hat.

Unstrittig ist: Offenbach wächst, und das seit Jahren. Einstige Prognosen für 2030, die etwa dem Masterplan zugrunde gelegt wurden, hat die Realität überholt, die 130 000-Einwohner-Marke ist längst überschritten.

Laut städtischem Melderegister leben in Offenbach (Stand 31. Dezember 2023) 144 962 Menschen. Das Statistische Landesamt, auch von Wikipedia als Quelle genutzt, geht in seiner aktuellen Berechnung (31. Dezember 2022) von 134 200 Einwohnern aus. Für 2025 prognostizieren die Statistiker 135 000 Einwohner.

Beide Zahlen sind amtlich korrekt

145 000 oder doch 10 000 weniger ? Was denn nun ? „Beide Zahlen sind amtlich korrekt und haben ihre Berechtigung“, sagt Thorsten Nowak, Abteilungsleiter Statistik und Wahlen im Rathaus. Und er erklärt, warum das nicht nur in Offenbach so ist: Die Landeszahlen basieren auf dem Zensus 2011, bei dem wegen des im Vergleich zur traditionellen Volkszählung (zuletzt 1987) geringeren Aufwands nur knapp zehn Prozent der Bevölkerung tatsächlich befragt wurden. Die damals erhobenen Zahlen werden seitdem fortgeschrieben.

Die kommunalen Daten stützen sich dagegen auf das vierteljährlich aktualisierte amtliche Melderegister der Stadt, sind also genauer. Nowak: „Weil eine Darstellung der Zensusdaten stichtagsnah nicht möglich ist, wird für die Fortschreibung auf das Melderegister zurückgegriffen, weil nur da die Bevölkerung nach Haupt- und Nebenwohnsitz vorliegt.“ Bewegungsdaten, etwa Geburten, Sterbefälle, Zu- und Wegzüge, veränderten den Bestand und könnten entsprechend dem Zeitraum ausgewiesen werden.

Kommunales Melderegister sollte Grundlage werden

Das Wiesbadener Landesamt hat schon vor Jahren eingeräumt, dass die Differenz unbefriedigend ist. Doch beides seien offizielle, mittlerweile gerichtsfeste Berechnungsmethoden. Es gebe Überlegungen, bis 2030 die kommunalen Melderegisterdaten zum alleinigen Maßstab zu machen.

Immerhin, eine gewisse Annäherung der Daten von Land und Kommune könnte sich aus dem Zensus 2022 ergeben. Die Ergebnisse dieser jüngsten Volkszählung sollen im Sommer vorliegen.

Für die Fachleute ist die Berechnungsmethode eine Frage der Verwendung: Die bundesweit einheitlich mittels Zensus erhobenen Zahlen bieten die Möglichkeit zu vergleichen zwischen Kommunen. Die Fortschreibungen der Kommunen via Melderegister ermöglichen differenziertere Auswertungen. So können Auskünfte zur Zahl der Nebenwohnsitze nur über die eigene Bevölkerungszahl gegeben werden. Zudem sind es Basisdaten für die Stadtplanung.

Städte scheiterten mit Klage vor Bundesverfassungsgericht

Der erlaubte Bevölkerungsschwund beschert betroffenen Kommunen massive Nachteile in Sachen Finanzausgleich und Steuerverteilung. Was das im Detail für Offenbach bedeutet, wurde noch nicht berechnet. Das wäre auch sehr schwierig, heißt es, da zum Beispiel der Finanzausgleich verschiedene Parameter einbeziehe; auch die Einwohnerzahlen anderer Kommunen, welche sich bei einer Revision der Zensusergebnisse änderten.

Größere Städte, wie Berlin und Hamburg, bei denen die Differenz noch erheblicher ist, sind bereits 2018 gegen die Berechnungsmethode juristisch vorgegangen, machten vor dem Bundesverfassungsgericht Verluste in dreistelliger Millionenhöhe geltend. Die Karlsruher Richter erteilten den Klägern jedoch eine Abfuhr. Ungenauigkeiten im Zensus seien kein Grund, ihn zu verwerfen, so der Tenor des Urteils. Von Matthias Dahmer

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