Gewalt und Missbrauch: Wenn Behörden Müttern ihre Kinder wegnehmen
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Gewalt und Missbrauch: Wenn Behörden Müttern ihre Kinder wegnehmen

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Ein Kind baumelt an einer Hand, Papiere fliegen.
Die Wünsche und Bedürfnisse von Kindern werden in Sorgerechtsverfahren oft nicht gehört, zeigen Recherchen von Ippen Investigativ. © M. Litzka / N. Bruckmann

Eine Ärztin äußert einen Missbrauchsverdacht, eine Mutter kämpft um Aufklärung. Zwei Jahre später darf ihr Sohn nicht mehr bei ihr leben. Wie konnte das passieren? Eine Recherche darüber, wie der Versuch von Frauen, ihr Kind zu schützen, ins Gegenteil umschlagen kann.

Anna Korn fällt es schwer, die Gerichtsunterlagen noch einmal durchzugehen. Nicht nur weil dort auf dutzenden Seiten steht, dass sie eine psychisch kranke Mutter sei. Auch nicht, weil ihr dann wieder bewusst wird, dass ihr das Jugendamt auf Grundlage falscher Annahmen den Sohn entriss, anstatt alles dafür zu tun, einen Missbrauchsverdacht zu klären.

Nein, Anna Korn hat Angst, dass man ihr wieder nicht glaubt.

Sie erinnert sich noch gut an den Tag, an dem ihr dreijähriger Sohn Anton von der Toilette aufsteht, weint und über Schmerzen klagt. Ein Drache habe ihm ein Horn in den Po gesteckt, habe Anton gesagt. Korn entdeckt einen kreisrunden roten Fleck am After ihres Sohnes, ist schockiert. 

Gleich am nächsten Tag geht sie zur Kinderärztin. Die Ärztin dokumentiert, der Anus sei „hochrot in kreisrunder Form“, so steht es in der Patientenakte. Die Rötungen treten in den kommenden Wochen immer wieder bei Anton auf, kreisrund, mal deutlich gerötet, mal diskret, einmal fast lilafarben. Grund dafür könnte ein Infekt sein. Es scheint einen zeitlichen Zusammenhang zu den Besuchswochenenden beim Vater zu geben. Die Eltern leben getrennt.

„Ich fühle mich ausgeliefert“, sagt Anna Korn

Anna Korn sitzt an einem langen Holztisch, die Haare zu einem Zopf gebunden, sie trägt einen blau karierten Wollschal. Hinter ihr steht ein weißes Bücherregal, darin Fachliteratur der Psychologie. Korn ist angehende Psychotherapeutin, sie arbeitet in der Jugendhilfe. Von Antons Vater trennte sie sich als ihr Sohn drei Jahre alt war. Anna Korn sagt, sie habe die Erniedrigungen nicht mehr ertragen, Antons Vater soll ihr gegenüber sexuell übergriffig geworden sein. Das Strafverfahren wurde aufgrund geringer Schuld eingestellt. Nach den Ermittlungen sei Antons Vater „eindrucksvoll vor Wiederholungen gewarnt“, heißt es in der Einstellungsverfügung. Der Vater möchte sich auf Anfrage von Ippen Investigativ nicht im Detail äußern. 

Antons Akte ist schon durch viele Hände gereicht worden. Sie lag bei mehreren Gerichten, beim Jugendamt, bei Kinderschutzexpert:innen, Ärzt:innen und einem Gutachter. Zwei Beratungsstellen haben in unterschiedlichen Zeitfenstern versucht, einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch bei Anton nachzugehen. Geklärt ist der Verdacht bis heute nicht. 

„Ich fühle mich ausgeliefert“, sagt Korn. 

Seit fast drei Jahren kämpft Anna Korn um Aufklärung und hat dabei fast alles verloren: das Recht, dass ihr Sohn bei ihr leben darf, die Gesundheitssorge für ihr Kind, den Glauben daran, dass das der Staat alles dafür tut, ein Kind vor mutmaßlichem Missbrauch zu schützen.

„Sie haben zwei Möglichkeiten“, sagt Anna Korn. „Sie gehen daran zugrunde oder sie gehen dagegen vor. Ich bin oft an der Grenze, aber irgendwie raffe ich mich immer wieder auf.“ Anna Korn heißt eigentlich anders. Um die Persönlichkeitsrechte ihres Kindes zu wahren, hat sie um Anonymität gebeten.

Aussagen von Kindern werden von Gerichten und Jugendämtern nicht immer ernst genommen

Ippen Investigativ hat im vergangenen Jahr mit mehr als einem Dutzend von Gewalt betroffenen Frauen gesprochen und mehr als 1000 Seiten Gerichtsunterlagen und Jugendamtsakten gelesen. Aus den Akten und Gesprächen geht hervor, dass Spuren von Gewalt und Missbrauch in mehreren Fällen gar nicht oder unsauber nachgegangen wurde. Und dass Mütter und Kinder bei Sorgerechtsstreitigkeiten nicht immer ausreichend vor Gewalt geschützt werden. Zeug:innen wurden nicht gehört, Gutachter:innen erstellten falsche Diagnosen und die Ängste und Schilderungen der Kinder zur mutmaßlichen Gewalt durch den Vater wurden nicht ernst genommen. 

Wenn in Deutschland Gerichte darüber entscheiden, wer Sorge für das Kind trägt und wo es leben soll, ist vieles wie in einer Lotterie: Richter:innen und Gutachter:innen sind oft nicht geschult, wie man Kinder altersgerecht befragt – geschweige denn, wie man Anzeichen von Missbrauch oder Gewalt erkennt. Gutachter erstellen immer wieder mangelhafte Berichte: Eine Studie zeigte vor sechs Jahren, dass drei Viertel der Gutachten an Familiengerichten erhebliche Mängel aufweisen. Immer wieder führt das zu fatalen Diagnosen.

Unsere Reporterin Katrin Langhans (folgen Sie ihr unter @katrin_langhans auf Twitter) recherchiert weiter zu diesem Thema. Sie haben selbst Missstände erlebt oder haben Hinweise und Dokumente zu Machtmissbrauch, die unser Rechercheteam interessieren könnten? Wenden Sie sich vertraulich an recherche@ippen-investigativ.de

Anna Korn hat, wenn man so will, viele Nieten gezogen. Ihre Geschichte lässt sich anhand hunderter Seiten Akten aus Gerichtsverfahren, Stellungnahmen, einem Gutachten, Berichten vom Jugendamt Kreis Lippe und des Kindergartens sowie mithilfe zahlreicher Gespräche mit Anna Korn, ihren Anwält:innen und weiteren Zeug:innen rekonstruieren. Die Recherche erscheint in Koordination mit ZDF Frontal. 

Kinderschutzexpert:innen können Gewalt oft nicht nachgehen

Im Winter 2018 klagt Anton vermehrt über Bauchschmerzen, schläft nur noch bei Licht ein, hat Alpträume und unerklärliche Wutanfälle. Die Kinderärztin rät Korn, eine Kinderschutzstelle aufzusuchen, um die Rötungen am Po abzuklären. Eine ärztliche Beratungsstelle, die sich auf das Erkennen von Misshandlungen von Kindern spezialisiert hat, bietet an, Anton zu untersuchen. Aber der Vater verwehrt sein Einverständnis. Er kenne Anton als fröhliches Kind. 

Stimmt ein sorgeberechtigter Elternteil nicht zu, können Kinderschutzexpert:innen nicht tätig werden. Es sei denn, das Jugendamt erteilt einen Auftrag. Bei Anton wird es nicht tätig. „Mir waren die Hände gebunden“, sagt Anna Korn.

Mehrere Frauen, mit denen Ippen Investigativ gesprochen hat, scheiterten Dokumenten und Gesprächen zufolge bei dem Versuch, Hämatome oder Missbrauchsspuren beim Kind abklären zu lassen, weil die Väter nicht zustimmten.

Fälle wie der von Anna Korn zeigen, dass es für Frauen in Deutschland riskant sein kann, sich im Sorgerechtsstreit gegen Gewalt des Vaters zu wehren: Der Versuch, das Kind zu schützen, kann manchmal ins Gegenteil umschlagen: Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt werden oft eingestellt, weil nicht selten Aussage gegen Aussage steht. Das ist schwer für Opfer zu ertragen. Noch fataler  ist es, wenn ihnen die thematisierte Gewalt zum Nachteil ausgelegt wird. 

„Den Müttern wird oft Missbrauch mit dem Missbrauch vorgeworfen“, sagt ein Experte

Frauen, die versuchen, sich oder ihr Kind zu schützen, wird immer wieder vorgeworfen, sie hätten ihre Kinder manipuliert, um den Kontakt zum Vater zu unterbinden. Die Frauen, so die Logik, hätten die Gewalt erfunden, um sich einen Vorteil im Sorgerechtsstreit zu verschaffen. Mütter werden immer wieder als „bindungsintolerant“ abgestempelt, dem Vater der Lebensmittelpunkt des Kindes zugesprochen. Dahinter steckt der Gedanke, demjenigen die Sorge für das Kind zu geben, der Kontakt zu beiden Elternteilen zulässt. Dieses Bestreben aber führt in der Praxis immer wieder zu fatalen Entscheidungen. 

Das Problem hat System. „Den Müttern wird oft Missbrauch mit dem Missbrauch vorgeworfen“, sagt Wolfgang Hammer. Der Soziologe war früher Abteilungsleiter der Kinder- und Jugendhilfe im Hamburger Sozialministerium und untersucht seit etlichen Jahren problematische Fälle, in denen das Jugendamt Kinder von seinen Eltern getrennt hat. Seine Erkenntnisse decken sich mit denen von Ippen Investigativ.

„Der Wunsch der Mütter nach einem rechtsmedizinischen Gutachten und Aufklärung wird oft als Beleg dafür gewertet, dass sie dem Vater etwas anhängen wollen“, sagt Hammer. Das sei selbst dann der Fall, wenn Gewalt gegen das Kind oder die Mutter aktenkundig sei – und Zeugen bereit wären auszusagen. „Da fehlt mir jedes Verständnis“, sagt Hammer. 

Kein einziges Mal seien die Vorwürfe durch Ärzt:innen überprüft worden

Vor zwei Jahren veröffentlichte Hammer eine Fallanalyse zu problematischen Inobhutnahmen, in denen Jugendämter Mütter von den Kindern getrennt hatten, weil deren Beziehung angeblich zu eng und symbiotisch sei. Danach meldeten sich fast 400 Eltern bei Hammer. Darunter waren auch 52 Mütter, die berichteten, sich vom Partner getrennt zu haben, weil sie oder ihre Kinder sexuelle Übergriffe oder Gewalt erlebt hätten. 

Hammer konnte Aktenauszüge, Gutachten und Gerichtsurteile einsehen. Seine Erkenntnisse sind nicht repräsentativ, aber sie zeigen trotzdem ein systemisches Versagen. In 29 Fällen sei die Gewalt- und Missbrauchsproblematik von Richter:innen und Jugendamtsmitarbeiter:innen ausgeblendet worden, schreibt Hammer in seinem Recherchebericht. Und das, obwohl die Kinder selbst Gewalt und sexuelle Übergriffe beim Vater thematisiert hatten. 

„Diese Entwicklung ist für mich in einem Rechtsstaat nicht mehr nachvollziehbar“, sagt Hammer. Kein einziges Mal seien die Vorwürfe durch Ärzt:innen oder Psycholog:innen überprüft worden. Stattdessen habe man den Frauen vorgeworfen, sie hätten ihre Kinder manipuliert. 

Eine gefährliche „Gehirnwäsche“ fürs Kind 

Für dieses Phänomen gibt es einen Begriff, das sogenannte Parental Alienation Syndrom, kurz PAS. Der amerikanische Kinderpsychiater Richard Gardner beschrieb in den 80er Jahren Fälle, in denen ein Elternteil, meist die Mutter, ihr Kind angeblich so lange einer Gehirnwäsche unterziehe, bis es dem anderen Elternteil einen Missbrauch oder eine anderweitige Lüge unterstelle. Die Lösung des Problems: Man solle einfach dem Elternteil die Sorge übertragen, den das Kind ablehne. Das Kind benötige – quasi als Therapie – eine entgegengesetzte Gehirnwäsche. Gardner publizierte große Teile seiner Forschung im Eigenverlag und verwies in den Fußnoten vorwiegend auf sich selbst. Radikale Väterrechtsbewegungen verbreiteten sein Werk. 

Eine amerikanische Fachzeitschrift schrieb Ende der 90er, Gardners Theorie sei „ein Rezept“, um unter dem Deckmantel der klinischen Objektivität Missbrauchsvorwürfe als falsch zu deklarieren. Wissenschaftler auf der ganzen Welt kritisieren Gardners Forschung als Pseudowissenschaft. Weder der weltweit größte Psychologenverband Amerikas, noch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erkennen das Störungsbild an.  

Im Februar 2019 sieht es zunächst so aus als könne Anna Korn doch noch auf eine Abklärung von Antons Rötungen hoffen. Seine Kinderärztin stellt einen Kontakt zur Kinderschutzambulanz in Paderborn für eine Zweitmeinung her. Die Kinderschutzexpert:innnen untersuchen Anton, sichern Körperspuren und telefonieren mit Antons Kita. 

Die Erzieherin berichtet, dass Anton nach den Besuchswochenenden beim Vater oft einnässe, bis zu drei Mal in einer Stunde. Der Vater sei dominant, spreche schlecht über Antons Mutter und scheine die Bedürfnisse seines Sohnes nicht immer im Blick zu haben. So steht es im Bericht. 

Dringender Verdacht auf akute Kindeswohlgefährdung

Anton spreche in der Kita von Geheimnissen, die er nur mit seinem Papa teile. Darauf angesprochen, habe er mehrere Minuten die Sprache verweigert. Ein anderes Mal habe sich Anton auf dem Arm einer Erzieherin eingenässt und sei verstummt, als der Vater ihm über den Kitazaun hinweg einen Kuss gegeben habe. Wieder ein anderes Mal nässte er beim Anblick der Großeltern väterlicherseits spontan in der Bauecke ein. 

Die Fachberatungsstelle ist alarmiert, verfasst einen Brief an das Familiengericht. Die Ärzte bitten darum, die Umgangskontakte zum Vater „wegen dringenden Verdachts auf akute Kindeswohlgefährdung durch sexuellen Missbrauch in wahrscheinlich mehreren Fällen“ auszusetzen. Man sehe eine Verdachtsabklärung in einer Fachberatungsstelle für sexualisierte Gewalt an Kindern „auch gegen den Willen des Vaters als dringend indiziert an“. 

Das Amtsgericht Detmold setzt daraufhin die Besuche beim Vater aus, beauftragt einen Gutachter. Das Jugendamt Kreis Lippe erstattet Strafanzeige gegen den Vater. 

Für Anna Korn beginnt ein Albtraum.

Als Korn wenige Monate später ihren Sohn vom Kindergarten abholen will, wartet dort eine Mitarbeiterin des Jugendamtes. Sie bittet Korn um ein Gespräch unter vier Augen. Sie sagt, dass das Jugendamt Anton nun in Obhut nehme, erinnert sich Korn. Er solle beim Vater leben. Einen Grund dafür nennt die Jugendamtsmitarbeiterin nicht. Anna ist wie wie gelähmt.

Anna Korn fühlt sich wie der Protagonist in Kafkas Roman „Der Prozess“: angeklagt für eine Sache, die sie nicht begreift, mit Vorwürfen konfrontiert, die ihr keiner benennt. In dieser Nacht macht sie kein Auge zu.  

Eine schnelle, fatale Entscheidung

Am nächsten Tag fährt sie zum Jugendamt, bittet um eine Erklärung. Die Jugendamtsmitarbeiterin blockt ab. Sie lehnt ein Hilfeplangespräch ab. Auch die Kindeswohlgefährdung, die angeblich von Frau Korn ausgehen soll, benennt sie nicht. So ist es in einem Gesprächsprotokoll festgehalten, das vom Jugendamt unterzeichnet wurde. „Die Frau wollte nicht mit mir reden, weil sie meinte, ich sei krank“, sagt Anna Korn. „Ich wurde wie ein Schwerverbrecher behandelt.“

Das Jugendamt Lippe äußert sich auf Anfrage nicht zu konkreten Vorgängen, man wolle die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten wahren. 

Kurz darauf erhält Anna Korn das Gerichtsgutachten des Psychiaters Johannes Völler aus Marsberg per Mail. Der vom Gericht beauftragte Gutachter schreibt, Anna Korns Erziehungsfähigkeit sei „deutlich in Frage zu stellen“, ihre „Bindungstoleranz“ sei eingeschränkt. Ihr ginge es „hauptsächlich darum, den Jungen in intensivster Form an sich zu binden“ und „alles dafür zu tun“, dass der Kontakt zum Vater minimiert werde. Sie sei „zwingend“ angehalten, eine Psychotherapie zu machen. 

Anna Korn habe angeblich ein Münchhausen-by-Proxy-Syndrom, schreibt der Gutachter. Das ist eine extrem seltene, schwerwiegende Krankheit, bei der meist Mütter ihren Kindern absichtlich Schaden zufügen. Sie vergiften oder verletzen ihre Kinder, um sich dann aufopfernd um sie zu kümmern und als Supermutter im Mittelpunkt zu stehen. Korn ist fassungslos. Der Gutachter war vor wenigen Wochen bei ihr, habe die Interaktion mit Anton kaum beobachtet, sie selbst habe über fünf Stunden etliche Fragen schriftlich und mündlich beantworten müssen. Das attestierte Münchhausen-Syndrom, das weiß Korn heute aus der Jugendamtsakte, führte binnen weniger Stunden dazu, dass das Jugendamt beschloss, Antons Lebensmittelpunkt zum Vater zu verlegen. 

Das Gutachten, sagt ein Experte, weise gravierende Mängel auf

„Die Herleitung dieser Diagnose erschließt sich nicht aus dem Gutachten“, sagt der Medizinpsychologe Uwe Tewes, langjähriger Leiter der Abteilung für Medizinische Psychologie an der Medizinischen Hochschule Hannover. Tewes arbeitet als Gerichtsgutachter und ist unter anderem auf sexuellen Missbrauch spezialisiert. Für Anna Korn hat er eine Stellungnahme zu dem Gutachten verfasst. „Die diagnostische Vorgehensweise ist untauglich und unprofessionell“, sagt Tewes im Gespräch mit Ippen Investigativ. Das Gutachten sei inhaltlich und fachlich nachweislich grob fehlerhaft. Der Gutachter spreche mal von „fraglichen“, dann von „möglichen“ und schließlich von „deutlichen“ Hinweisen auf die Krankheit. Belegt werde diese schwerwiegende Diagnose vorwiegend mit pauschalen Literaturhinweisen anstatt mit konkreten Ausführungen. „Das Gutachten weist derart gravierende Mängel auf, dass es aus fachlicher Sicht kaum verwertbar erscheint“, sagt Tewes.

Ippen Investigativ hat dem Gerichtsgutachter Johannes Völler mehrfach detaillierte Fragen gestellt. Der Gutachter hat nicht geantwortet. Auf die Frage, ob das Amtsgericht Völler auch in Zukunft noch beauftragen werde, konnte oder wollte das Gericht nicht antworten.

Anna Korn hat eine Diplomsychologin aufgesucht, einen Facharzt für Psychiatrie und einen Facharzt, der sich auf das Münchhausen-by-Proxy Syndrom spezialisiert hat – sie alle bescheinigten Anna Korn, dass die Krankheit nicht vorliegt. 

In dieser Zeit erfährt Korn auch, dass die Staatsanwaltschaft Detmold das Strafverfahren gegen den Vater eingestellt hat. Der Tatverdacht sei nicht hinreichend gewesen. Anton habe in seiner Anhörung keine konkreten Angaben zu sexuellen Übergriffen gemacht. Zwar trat mehrfach zu Tage, dass er seinen Vater nicht sehen wolle, aber er benenne dafür keinen strafrechtlich relevanten Grund. 

Zahlreiche Zeugen, wie etwa die Ärzt:innen und Kinderschutzexpert:innen, wurden bei den Ermittlungen nicht befragt. Auch die von der Kinderschutzambulanz genommene DNA-Probe wurde nicht untersucht. Die Staatsanwaltschaft schreibt auf Anfrage, man habe keinen Anlass dafür gesehen. „Das ist nachlässig, das war ein Fehler“, sagt Christian Laue. Der Rechtsanwalt und Professor am Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg vertritt Anna Korn vor Gericht. 

Kind geht auf einem Lichtstrahl durchs Bild.
Zwei Jahre ist es her, dass das Jugendamt Anton Inobhut genommen hat. Seine Mutter sieht ihn an vereinbarten Wochenenden. Bei ihr leben darf er nicht. © M. Litzka / N. Bruckmann

„Der Verdacht steht immer noch im Raum“, sagt der Strafverteidiger der Mutter

Der Gutachter Johannes Völler, der Korn das Münchhausen-Syndrom attestierte, ist dem Missbrauchsverdacht wiederum gar nicht erst nachgegangen. Im Gutachten heißt es, der Vater habe glaubhaft die Situation bestritten und ihm eine Einstellungsverfügung des Strafverfahrens auf dem Handy gezeigt. 

„Aus der Einstellungsverfügung kann man überhaupt nicht herauslesen, dass die Unschuld erwiesen ist“, sagt Korns Strafrechtsanwalt Laue. Die Hürden für eine Verurteilung im Strafrecht seien sehr hoch – nur weil es keine Anklage gebe, sei das noch lange kein Beweis für die Unschuld des mutmaßlichen Täters. „Der Verdacht steht immer noch im Raum. Der ist nicht ausgeräumt“, sagt Christian Laue. „Man versaut Anton seine Kindheit und das tut mir einfach im Herzen weh.“

Zwei Jahre ist es her, dass Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Anton Inobhut genommen haben. Korn sieht ihn regelmäßig unter der Woche und an vereinbarten Wochenenden. Bei ihr leben darf er nicht. Das Amtsgericht Detmold hat im November 2019 entschieden, dass Antons Lebensmittelpunkt beim Vater sein soll, das Oberlandesgericht Hamm hat diesen Beschluss bestätigt. Beide Gerichte wollten sich auf detaillierte Anfragen zu den Verfahren nicht inhaltlich äußern.

Zwar wurde das Gutachten verworfen, das Münchhausen-by-Proxy-Symptom ist vom Tisch, aber die Ausführungen des Gutachters sind dennoch in die Beschlüsse gesickert. Die angeblich schlechte Bindungstoleranz der Mutter ist geblieben. Sie ist einer der Gründe dafür, dass das Kind beim Vater leben soll. Der Vater lasse Besuche zur Mutter problemlos zu, Frau Korn hingegen habe immer wieder versucht, den Kontakt zu beschränken. Untermauert wird das unter anderem mit der Zeit, in der Frau Korn einen Gewaltschutz erwirkt hatte. Und auch mit dem Umgangsausschluss, der verhängt wurde, nachdem die Kinderschutzambulanz den Missbrauchsverdacht geäußert hatte.

Die Kinderschutzexpertin hat eine ungute Ahnung

Anton habe zu beiden Eltern eine enge Bindung, heißt es im Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm, „er äußere zwar, dass er die Mama vermisst und zu wenig bei ihr sei“, daraus lasse sich aber kein Wille des Kindes ableiten, den „Haushalt zu wechseln“. Man sehe die Gefahr, dass die Mutter weiter auf einer Klärung des Missbrauchs beharren werde und Anton nicht zur Ruhe komme.

„Ich habe das Gefühl, seitdem der Verdacht getroffen wurde, dass ich bindungsintolerant bin, halten alle daran fest. Ich renne wirklich gegen Mauern“, sagt Anna Korn. 

An einem Abend im Herbst 2020 verfasst sie eine Mail an die Kinderschutzexpertin Sonja Howard, sie ist Mitglied des Betroffenenrates des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beim Familienministerium. Als Howard die E-Mail öffnet hat sie ein Bauchgefühl. Eine Ahnung, dass dieser Frau Unrecht getan wurde, sie greift noch am selben Abend zum Hörer. Die beiden sprechen, Anna Korn versendet Akten zu ihrem Fall. 

Howard war selbst in der Kindheit von Missbrauch betroffen und engagiert sich seit etlichen Jahren für Betroffene. „Ich sage: Im Zweifel für das Kind“, sagt Howard. Es sei unverständlich, dass man der Mutter den Wunsch nach Aufklärung zum Nachteil auslege. „Wir brauchen eine unabhängige Fachaufsicht, weil Jugendämter manchmal das Kind aus dem Blick verlieren und den einmal eingeschlagenen Weg durchziehen. 

Auch Annika Mayer kennt die Ohnmacht, die einen packt, wenn man das eigene Kind nicht vor Gewalt schützen kann. Auch Mayers Namen haben wir geändert, um die Privatsphäre ihres Sohnes zu wahren. Das Jugendamt warf Mayer vor, ihren Sohn manipuliert zu haben, um den Kontakt zum Vater zu unterbinden. Dabei war es Elias selbst, der vor fünf Jahren bei einer Facharztuntersuchung äußerte, er wolle seinen Vater nur noch in Begleitung sehen, der Papa habe ihn in der Vergangenheit gehauen. Elias war damals neun Jahre alt. Das Jugendamt aber glaubte ihm nicht. Die Jugendamtsmitarbeiterin konnte sich den Akten zufolge nicht vorstellen, dass Elias regelmäßig vom Vater geschlagen worden sei, der Vater wirke so „ruhig und ausgeglichen“. Die Mutter hingegen mache einen „psychisch äußert instabilen“ und „ängstlichen Eindruck“. 

 ​​„Recht haben und Recht bekommen ist definitiv zweierlei“, sagt Mayer 

Für das Jugendamt war schnell klar: Mayer erzeuge angeblich eine Angst vor dem „gewalttätigen, unfähigen“ Vater und bringe den Sohn in einen Loyalitätskonflikt. Elias beteuert mehrfach seinen Willen, bei der Mutter leben zu wollen, aber das zuständige Gericht verfügt, dass er beim Vater leben muss. Die Mutter zeige eine „absolute Ablehnungshaltung“ und habe bisher aus nicht nachvollziehbaren Gründen Kontakte zum Vater verhindert, heißt es in dem Beschluss. 

„Ich verstehe bis heute nicht, wie man ein Kind sehenden Auges häuslicher Gewalt aussetzen kann“, sagt Mayer. ​​„Recht haben und Recht bekommen ist definitiv zweierlei.“ 

Ein Jahr später vertraut sich Elias seinem Therapeuten an, berichtet wieder von Gewalt. Der Vater habe ihn mehrfach grundlos ins Gesicht geschlagen. Außerdem packe er ihn an den Oberarmen und schüttele ihn, zum Beispiel wenn er nicht schnell genug den Fernseher ausmache und ins Bett gehe. Der Fall wird neu aufgerollt, Elias zu den Großeltern geschickt, eine Gutachterin bestellt. Sie befragt Elias’ Umfeld und findet zahlreiche Hinweise dafür, dass Mutter und Kind die Wahrheit sagen. Der Kinderarzt etwa hat in der Vergangenheit Hämatome an den Oberarmen des Kindes dokumentiert, die nie von der Rechtsmedizin abgeklärt wurden. 

„Das Trauma ist nicht vorbei“, sagt Mayer

Die Gutachterin schreibt in ihrem Abschlussbericht, Elias sei seelisch stark belastet, sein Einnässen deute auf eine komplexe posttraumatische Belastungsstörung hin. Sie glaube, dass diese mit einer körperlichen und seelischen Kindesmisshandlung durch den Vater zusammenhänge. Der Vater bestreitet die Gewalttaten bis heute.

Dieses mal gewinnt Mayer vor Gericht. Elias darf wieder bei ihr leben. Mayer plagen bis heute Schlafstörungen, in manchen Nächten kriegt sie kein Auge zu. Elias fällt es schwer, anderen Menschen zu vertrauen, er leide unter Stimmungsschwankungen, nässt auch mit 14 Jahren immer noch ein. „Das Jugendamt möchte gerne, dass ich auf eine Reset-Taste drücke, aber das Trauma ist nicht vorbei“, sagt Mayer. 

Anton vermisst seine Mutter 

Für Anna Korn geht der Kampf um das eigene Kind  weiter. In diesem Frühjahr erfährt Anna Korn, dass nun doch eine Diagnostik erstellt werden soll, offenbar auf Initiative des Jugendamtes, mit dem Einverständnis des Vaters. Anton besucht zwölf mal die Kinder- und Jugendtherapeutin der Kinderschutzambulanz in Bielefeld. 

Im Abschlussbericht der Kindertherapeutin heißt es, Anton leide unter dem Loyalitätskonflikt der Eltern. Es belaste ihn, dass er nicht viel öfter bei der Mutter sein dürfe. Er vermisse sie sehr und erzähle, wie viel er weine, wenn die „Mama-Zeit“ um sei. Dass Anton mit sechs Jahren noch einnässe, sei ein Zeichen für seine starke Belastung. Ein weiteres Belastungsthema sei der Drache, der nachts bei Papa kam, aber jetzt nicht mehr komme. Anton reagiere sehr abwehrend auf das Thema. 

Die Therapeutin kommt zu dem Schluss, dass eine gezielte Diagnose nicht möglich sei, solange das Kind beim Vater lebe. Sie empfiehlt, dass Anton im Wechselmodell bei beiden Eltern leben soll – oder ganz bei der Mutter. Das würde ihn stabilisieren. Der Vater zeige wenig Orientierung an Antons Bedürfnissen, das Bettnässen seines Sohnes bewerte er als „Faulheitsfaktor“. Er habe keine Bereitschaft gezeigt, Elternkonflikte konstruktiv zu lösen.

Das Jugendamt Kreis Lippe aber sieht weiterhin keinen Anlass zu handeln. Auf Anfrage von Ippen Investigativ schreibt die Behörde, man habe „sämtliche Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung bearbeitet“, dabei hätten sich die Vorwürfe gegen den Kindsvater in keiner Weise erhärtet.

Auch das Amtsgericht sieht keinen Anlass, das Verfahren wieder aufzurollen. 

„Mein Sohn weint sich in den Schlaf, weil er mich so sehr vermisst. Und ich stehe machtlos daneben“, sagt Anna Korn.

In vier Tagen soll vor dem Verwaltungsgericht in Minden entschieden werden, ob die Inobhutnahme durch das Jugendamt Lippe rechtswidrig war. Zwei Jahre musste Anna Korn auf diesen Tag warten. 

Anna Korn hofft.

*Ippen Investigativ ist das Rechercheteam von IPPEN.MEDIA.

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