Universität Leipzig: Der integrierte Bachelor kommt 2025. Details sind aber noch nicht bekannt.

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Die Novelle des sächsischen Juristenausbildungsgesetzes vom 17. Januar 2024 hat mit Wirkung ab 1. Januar 2025 eine Bestimmung eingeführt, wonach die Universität Leipzig Studierenden der Rechtswissenschaft auf Antrag einen Bachelorgrad verleiht.
Die dazu erforderliche Rechtsverordnung steht noch aus. Daher kann die Fakultät derzeit keine genaueren Auskünfte über den Kreis der Berechtigten oder das Verfahren geben.

Fest stehen bisher die folgenden Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 JAG:

Der Bachelorgrad wird nur Studierenden im Studiengang Rechtswissenschaft verliehen, die mindestens zwei Semester an der Juristenfakultät der Universität Leipzig studiert haben und

1. die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt haben oder vom Landesjustizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen wurden und

2. die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an der Universität Leipzig bestanden haben.

Sobald die erforderliche Rechtsverordnung erlassen ist, werden wir hier darüber informieren.