Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte nach aktueller und künftiger Rechtslage
Künstliche Intelligenz ist die Zukunft, da sind sich viele einig. Weniger einig ist man sich bisher hingegen beim rechtlichen Umgang mit KI-generierten Inhalten. Insbesondere, wenn diese im Marketing eingesetzt oder gar als Ware gehandelt werden, stellt sich die Frage nach bestimmten Informationspflichten für Nutzer und Erwerber. Müssen diese auf den KI-Ursprung eines Inhalts hingewiesen werden? Der folgende Beitrag beleuchtet die aktuelle Rechtslage und gibt auch einen Ausblick auf zukünftige Rechtspflichten nach der geplanten und bereits weitgehend ausgefertigten EU-KI-Verordnung.
Eine Frage zur Kennzeichnung
Beitrag von Henry Parker
13.05.2024, 10:51 Uhr
Guten Tag,
das ist ein wirklich aufschlussreicher und hilfreicher Beitrag. Vielen Dank dafür! Eine Frage hätte ich aber noch und ich hoffe, dass Sie mir die beantworten können. Ich bin Autor und nach dem was Sie geschrieben haben, würde für mich eine Kennzeichnungspflicht bei KI -Texten bestehen. Bei Illustrationen die im Buch sind, müsste ich das aber nicht angeben? Oder hängt es da von der Menge ab, z.B. bei einem Bilderbuch müsste es wieder angegeben werden. Aber bei wenigen Illustrationen z.b. bei zehn Stück in einem 500 Seiten Roman, nicht? Und wie verhält es sich mit dem Cover? Es ist ja ein essentieller Bestandteil des Buches und auch sämtlicher Marketingstrategien. Da wäre es gut zu wissen, ob und inwieweit hier die Kennzeichnungspflicht greift.
Ich bedanke mich bereits im Vorfeld für die Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Henry Parker
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