Änderung am Tunnel Starnberg jetzt im Verfahren
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Tunnel-Änderung jetzt im Verfahren

Eine Simulation des Nordportals des Starnberger B 2-Tunnels. Darstellung: Lechner + Lechner
Eine Simulation des Nordportals des Starnberger B 2-Tunnels. Darstellung: Lechner + Lechner © Lechner + Lechner

Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zur Planänderung des B 2-Tunnels ist am Dienstag zu Ende gegangen. Noch bis 28. Mai haben Bürger und Träger öffentlicher Belange nun die Möglichkeit, Stellungnahmen und Einwendungen einzureichen.

Starnberg – Wenn der Starnberger Stadtrat am Donnerstag, 16. Mai, zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammenkommt, geht es erstmals seit längerer Zeit mal wieder um den Bau des B 2-Tunnels. Auf der Tagesordnung steht die Stellungnahme der Stadt zur 1. Tektur zur Planänderung vom 2. Juni 2020. Was sich bürokratisch anhört, ist die Fortschreibung der Tunnelplanung, mit der das Staatliche Bauamt Weilheim das Projekt final umsetzen will – und auf die die interessierte Öffentlichkeit seit geraumer Zeit wartet. Ist diese Tektur rechtssicher, kann mit den tatsächlichen Bauarbeiten begonnen werden. Der Weg dahin dürfte aber noch etwas dauern.

Unterlagen sind am13. März eingegangen

Der Antrag des Staatlichen Bauamts mit den geänderten Planunterlagen datiert vom 8. März und ist am 13. März bei der Regierung von Oberbayern eingegangen, wie deren Pressesprecher Wolfgang Rupp dem Starnberger Merkur bestätigt. Diese bestehen aus mehr als 120 Dateien, Hunderten von Seiten und Dutzenden von Plänen, die auf der Internetseite des Bauamts einzusehen sind (www.stbawm.bayern.de und dann Straßenbau, Planfeststellungen, Aktuelle Planfeststellungsverfahren).

Im Wesentlichen geht es um landschaftspflegerische Maßnahmen, um den Grunderwerb und um wassertechnische Untersuchungen. „Etwa die Hälfte aller Unterlagen bezieht sich auf das Wasserrecht“, sagt der Leiter der Projektgruppe Tunnel Starnberg in der Weilheimer Behörde, Marco Pulci.

Seit dem 15. April und bis zum Dienstag lagen die Planunterlagen zur öffentlichen Einsicht auch im Rathaus der Stadt Starnberg aus. Nun können Bürger und Träger öffentlicher Belange noch bis zum 28. Mai Einwendungen und Stellungnahmen einreichen – entweder bei der Stadt oder direkt bei der Regierung von Oberbayern als Planfeststellungsbehörde. Wichtig dabei ist: „Einwendungen können nur erhoben werden, sofern sie sich auf diejenigen Sachverhalte beziehen, welche ausschließlich in der 1. Tektur der Planänderung vom 8. März 2024 dargelegt sind“, erklärt das Bauamt. Es geht in diesem Verfahren also nicht mehr um den Tunnel an sich, sondern nur noch um die vertiefte Planung.

Abstimmung mitWasserwirtschaftsamt

Einwendungen seitens des Wasserwirtschaftsamtes werden im Straßenbauamt nicht erwartet. Es habe eine „sehr enge und gute Abstimmung“ der Behörden gegeben, erklärt Marco Pulci. Nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Fragen seitens des Wasserwirtschaftsamtes, zum Beispiel zur Fließgeschwindigkeit und Fließrichtung des Grundwassers, hat es in den vergangenen Jahren weitere Baugrunduntersuchungen und ein umfangreiches Erkundungsprogramm mit zahlreichen Bohrungen und Versuchen gegeben, zuletzt am Almeidaberg.

Stadt liegen noch keineEinwendungen vor

Dem Stadtrat liegt für die morgige Sitzung (Beginn: 18.30 Uhr im kleinen Saal der Schlossberghalle) eine neunseitige Beschlussvorlage der Verwaltung vor, dazu kommen einige Anlagen. Aus Reihen des Stadtrats haben lediglich die WPS-Fraktion und die FDP-Stadträtin Anke Henniger Stellungnahmen abgegeben. Auch die Starnberger Feuerwehr hat sich zu den Planunterlagen geäußert. Offiziell war bei der Stadt Starnberg bis Dienstag keine einzige Einwendung abgegeben. Im Rathaus habe sich lediglich rund eine Handvoll Bürger die Unterlagen angeschaut, hieß es aus der Pressestelle.

Bis wann das Verfahren abgeschlossen ist, ist offen. „Zum Zeithorizont und zum Ausgang des Verfahrens können wir derzeit keine Auskunft geben, da das Anhörungsverfahren derzeit noch läuft und der Inhalt der Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange bzw. privater Einwendungen noch nicht gänzlich bekannt ist“, heißt es bei der Regierung von Oberbayern. Zudem müsse der Vorhabenträger, also das Staatliche Bauamt, die eingegangen Stellungnahmen und Einwendungen erst einmal prüfen. „Begründete Kritik an der Tektur kann seitens des Vorhabenträgers zu weiteren erforderlichen Änderungen an der Planung führen“, erklärt Regierungssprecher Rupp.

Gegen einen Planänderungsbeschluss kann anschließend innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden. Das gilt im Fall des B 2-Tunnels als wahrscheinlich. Eine Klage allein hätte noch keine aufschiebende Wirkung, erklärt Rupp. Diese müsste gesondert bei Gericht beantragt werden. Der Planfeststellungsbeschluss wird bestandskräftig, wenn er nicht fristgerecht oder erfolglos angefochten wird. Zuletzt rechnete das Staatliche Bauamt Weilheim damit, dass dies Ende 2025 der Fall sei und dann Baurecht bestehen könnte.

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