Unterschied Jurist und Anwalt - einfach erklärt
Nur die Wenigsten kennen den Unterschied zwischen der Bezeichnung "Jurist" und "Anwalt". Hinter den Begriffen stecken jedoch verschiedene Bedeutungen.
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"Jurist" und "Anwalt": Darin liegt der Unterschied
In der deutschen Sprache gibt es viele verschiedene juristische Begriffe, deren Bedeutungen nur die Wenigsten kennen. Dazu zählen auch die Bezeichnungen "Jurist" und "Anwalt". Wissen Sie, welche Bedeutungen hinter den Ausdrücken stecken und worin sich die beiden Begriffe unterscheiden, können Sie die Bezeichnungen in einem Gespräch korrekt verwenden.
- Die Bezeichnung "Jurist" beschreibt eine Person, die das Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität erfolgreich abgeschlossen hat. Diesen Begriff erhalten daher alle erfolgreichen Absolventen und Absolventinnen des Jurastudiums.
- Hinter dem Begriff "Anwalt" steckt jedoch eine andere Bedeutung. Anwälte oder Anwältinnen sind Juristen oder Juristinnen, die eine Zulassung zur Anwaltschaft erhalten haben. Sie erhalten dadurch das Recht, Mandanten und Mandantinnen rechtlich beraten und vertreten zu dürfen.
- Juristen und Juristinnen können in vielen verschieden Bereichen arbeiten. Dafür stehen Juristen und Juristinnen unterschiedliche Berufszweige offen. Anwälte und Anwältinnen fokussieren sich bei ihrer Arbeit hingegen auf die Vertretung und Beratung von Mandanten und Mandantinnen.
- Juristen und Juristinnen sind somit nicht immer Anwälte oder Anwältinnen, da für diesen Beruf zunächst eine besondere Zulassung erworben werden muss. Jeder Anwalt und jede Anwältin ist daher allerdings ein Jurist oder eine Juristin, da dieser Titel bereits nach dem Abschluss des Jurastudiums erworben wird.
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