Tauschgeschäft auf Kleinanzeigen Kaufrecht

Tauschgeschäft auf Kleinanzeigen

9. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
The_RocknRoller
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tauschgeschäft auf Kleinanzeigen

Hallo,

habe hier einen Fall, der mich wirklich dazu reizt dem eine Lektion zu erteilen.

Folgendes:

Ich hatte ein ganzes Gaming setup (Pc, 3 Monitore, 1 Mikrofon usw) auf Kleinanzeigen entdeckt und dem Inserenten ein Angebot zu einem Tausch gegen meine Ps5+ Samsung 60 Zoll uhd 4K TV unterbreitet.

Er nahm es an, wir machten den heutigen Tag mit Abholung aus ab 13:00 Uhr, da ich etwa 2h hinfahren müsste.
Wollten dann auch bei ihm angekommen die email Adressen auf der jeweiligen Konsole und pc ändern, da es auch um die Spiele in jeweiligen Accounts ging.

Habe das alle schriftlich mit Zusagen von Ihm und mir, leider keine Adresse und keinen Namen, nur den Kleinanzeigen Namen, den Chat und die Inserat Nummer zum oben genannten Artikel.

Nun hat er alle Inserate gelöscht und meldet sich nicht mehr.

Habe ich hier eine Chance auf Schadenersatz?


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32544 Beiträge, 5705x hilfreich)

Zitat (von The_RocknRoller):
Habe ich hier eine Chance auf Schadenersatz?
Welcher Schaden in € ist dir entstanden?

Gekauft/Verkauft hast du nichts.

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120926 Beiträge, 39964x hilfreich)

Zitat (von The_RocknRoller):
Habe ich hier eine Chance auf Schadenersatz?

Für Schadenersatz müsste es einen Schaden geben - der ist hier weit und breit nicht sichtbar.



Zitat (von The_RocknRoller):
leider keine Adresse und keinen Namen

Ohne ladungsfähige Anschrift sehe ich keine realistische Chance da was zu machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
The_RocknRoller
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Welcher Schaden in € ist dir entstanden?

Gekauft/Verkauft hast du nichts.

Das ich nun den Pc, der sehr gut für den Tausch war für deutlich mehr „kaufen" müsste.

Zumal er einen gültigen Vertag eingegangen ist indem er zusagte sogar um 3 Uhr Nachts nochmal schrieb, dass wir in Ruhe morgen bei ihm alles umstellen können.

Normal bin ich keineswegs kleinkariert, aber irgendwo ist es halt schon bescheiden sich auf etwas zu einigen, dann alles auszumachen und sich am Ende nicht mehr zu melden.


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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120926 Beiträge, 39964x hilfreich)

Zitat (von The_RocknRoller):
Das ich nun den Pc, der sehr gut für den Tausch war für deutlich mehr „kaufen" müsste.

Nebulöse Vermutungen sind kein Schaden.



Zitat (von The_RocknRoller):
aber irgendwo ist es halt schon bescheiden sich auf etwas zu einigen, dann alles auszumachen und sich am Ende nicht mehr zu melden.

Ja, in der Tat.
Leider greift das immer mehr um sich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
The_RocknRoller
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nebulöse Vermutungen sind kein Schaden.

Sry, bekomme es nicht hin zu „zitieren"

Nicht wirklich, das gesamte Setup ist ca. 1500€ wert, wenn ich alle einzelnen Komponenten zusammenrechne, mein Angebot war oder ist 900€ wert.

Habe eine Auflistung von ihm bekommen, was alles verbaut ist und als Zubehör dazu gibt.
War mit ihm ausgemacht, dass ich alles nehme, bis auf sein headset aus hygienischen Gründen und ich selbst eines besitze.

Wenn ich nun einen gleichwertigen bzw vergleichbaren pc suche, springen diese Dinger gerne mal über die 2xxx.

Wie gesagt, will hier nicht das man denkt ich will ihm schaden, aber so einer verdient es irgendwie dann doch mal einen Klaps zu bekommen.

Zumal ich nun sehe, dass ein anderer Account (der bis gestern nicht existierte).
Das gleiche setup mit 1 zu 1 der gleichen Beschreibung inkl. Rechtschreibfehler inseriert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32544 Beiträge, 5705x hilfreich)

Zitat (von The_RocknRoller):
Das ich nun den Pc, der sehr gut für den Tausch war für deutlich mehr „kaufen" müsste.
Müsstest du? Du hast doch dein Set noch, oder?
Zitat (von The_RocknRoller):
Wenn ich nun einen gleichwertigen bzw vergleichbaren pc suche,
Tja, wenn leider keine guten Angebote dabei sind...
Zitat (von The_RocknRoller):
aber so einer verdient es irgendwie dann doch mal einen Klaps zu bekommen.
Könnte man meinen. Zum Klaps geben musst du ihn greifbar machen.
Daran scheiterts ... und Schaden??? Hast du nicht erlitten.
Zitat (von The_RocknRoller):
Zumal ich nun sehe
Wäre das nicht für dich ein Ansatz... für einen neuen und sicheren Versuch?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120926 Beiträge, 39964x hilfreich)

Zitat (von The_RocknRoller):
Nicht wirklich

Doch, denn so steht es im Gesetz.
Schaden ist es erst, wenn er sich realisiert hat. Also erst mal kaufen, dann hat man unter Umständen einen Schaden.

Nur mit dem beweisen wird es ein Problem, denn man müsste den tatsächlichen Wert der jeweiligen Teile gerichtsfest ermitteln - bei gebrauchten PC-Teilen ist das fast nicht möglich.



Zitat (von The_RocknRoller):
aber so einer verdient es irgendwie dann doch mal einen Klaps zu bekommen.

Der hat es sogar verdient, eine richtig große Haue zu bekommen.


Zitat (von The_RocknRoller):
Zumal ich nun sehe, dass ein anderer Account (der bis gestern nicht existierte).
Das gleiche setup mit 1 zu 1 der gleichen Beschreibung inkl. Rechtschreibfehler inseriert.

Dann würde ich - ebenfalls mi einem anderen Account - versuchen da mal die ladungsfähige Anschrift zu bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16653 Beiträge, 9344x hilfreich)

Zitat (von The_RocknRoller):
Habe ich hier eine Chance auf Schadenersatz?

Momentan nein.
Denn momentan steht Ihnen nur Vertragserfüllung zu, aber kein Schadenersatz wegen Nicht-Erfüllung.

Der Vertrag kann ja noch erfüllt werden - und bislang hat niemand gerichtsfest bekundet, dass der Vertrag nicht mehr erfüllt werden soll.

Praktisch haben Sie ohne Namen und Adresse weder eine Chance, die Vertragserfüllung zu erzwingen, noch eine Chance, der Gegenseite gerichtsfest mitzuteilen, dass Sie auf Vertragserfüllung keinen Wert mehr legen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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