Bis zu 50.000 Euro Strafe: Diese Blumen sollten nicht in Ihrem Garten stehen
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Bis zu 50.000 Euro Strafe: Welche Blumen Sie keinesfalls in Ihren Garten pflanzen sollten

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Die EU geht mit harten Maßnahmen gegen eine Reihe an Pflanzen vor. Der Grund: Sie gefährden das Ökosystem. Wer das Verbot ignoriert, muss zahlen.

Frankfurt – Die genauen Vorstellungen, was einen schönen Garten ausmacht, sind sehr unterschiedlich. Nicht wenige denken dabei aber wahrscheinlich vor allem an bunte Blumen und Sträucher. Aber Vorsicht! Nicht jede Pflanze darf im heimischen Garten stehen. Vor allem bei Pflanzen, die plötzlich ohne eigenes Zutun sprießen, sollte man genauer hinschauen. Handelt es sich um eine invasive Art, kann das für den Hobbygärtner oder die Hobbygärtnerin ernste Konsequenzen haben.

EU verbietet Anbau invasiver Arten im eigenen Garten – die Blumen gefährden lokale Ökosysteme

Invasive Spezies – sowohl Pflanzen als auch Tiere – können das lokale Ökosystem schädigen. Diese Bedrohung ist so ernst, dass die EU eine Liste mit Gewächsen führt, die offiziell verboten sind.

Das Verbot, das sowohl den Handel als auch die Zucht, Haltung und Freisetzung in der Natur umfasst, ist in der EU-Verordnung über die „Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver, gebietsfremder Arten“ verankert. Die Verordnung bezieht sich auf Tier- und Pflanzenarten, die ursprünglich nicht in der EU heimisch sind.

Gewöhnliche Seidenpflanze.
Insgesamt 40 verschiedene Pflanzen stehen auf der Liste invasiver Arten der EU. Ihr Anbau ist verboten und wird mit hohen Bußgeldern geahndet. © Norman Krauß/Shotshop/IMAGO

Eine Art fällt unter diese Verordnung, wenn sie „die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen gefährdet oder nachteilig beeinflusst“. Und zwar in einem solchen Ausmaß, „dass sie ein konzertiertes Vorgehen auf Unionsebene (...) erfordern“. Viele dieser invasiven Arten breiten sich extrem schnell aus und können dadurch einheimische Pflanzen verdrängen.

EU-Liste invasiver Arten: Diese Pflanzen dürfen nicht im eigenen Garten stehen

Insgesamt sind 40 Pflanzen auf der EU-Liste aufgeführt, die zum Schutz der Ökosysteme der Länder nicht angebaut werden dürfen. 22 davon wurden bereits in Deutschland in freier Wildbahn nachgewiesen und ihre Ausbreitung soll so weit wie möglich eingedämmt werden.

Das sind die in Deutschland bereits wild vorkommenden invasiven Arten:

Deutscher NameWissenschaftlicher Name
GötterbaumAilanthus altissima
Gewöhnliche SeidenpflanzeAsclepias syriaca
Karolina-HaarnixeCabomba caroliniana
Rundblättriger BaumwürgerCelastrus orbiculatus
WasserhyazintheEichhornia crassipes
Schmalblättrige WasserpestElodea nuttallii
RiesenbärenklauHeracleum mantegazzianum
Sosnowskyi BärenklauHeracleum sosnowskyi
Japanischer HopfenHumulus scandens
Großer WassernabelHydrocotyle ranunculoides
Drüsiges SpringkrautImpatiens glandulifera
Himalaja-BergknöterichKoenigia polystachya
Wechselblatt-WasserpestLagarosiphon major
Großblütiges HeusenkrautLudwigia grandiflora
Flutendes HeusenkrautLudwigia peploides
Gelbe ScheincallaLysichiton americanus
Brasilianisches TausendblattMyriophyllum aquaticum
Verschiedenblättriges TausendblattMyriophyllum heterophyllum
KarottenkrautParthenium hysterophorus
Durchwachsener KnöterichPersicaria perfoliata
WassersalatPistia stratiotes
Lästiger SchwimmfarnSalvinia molesta

Bei den restlichen 19 Arten kann eine solche Ausbreitung noch verhindert werden, da sie bisher noch nicht als wildwachsende Art in Deutschland gesichtet wurden.

Das sind die in Deutschland nicht wildwachsenden invasiven Arten:

Deutscher NameWissenschaftlicher Name
Weidenblatt-AkazieAcacia saligna
AlligatorkrautAlternanthera philoxeroides
Blaustängelige BesenseggeAndropogon virginicus
KreuzstrauchBaccharis halimifolia
BallonweinCardiospermum grandiflorum
Anden-PampasgrasCortaderia jubata
SteppengrasEhrharta calycina
Chilenischer RiesenrhabarberGunnera tinctoria
Falscher WasserfreundGymnocoronis spilanthoides
Nadelblättriges NadelkissenHakea sericea
Persischer BärenklauHeracleum persicum
Chinesischer BuschkleeLespedeza cuneata
Japanischer KletterfarnLygodium japonicum
Japanisches StelzengrasMicrostegium vimineum
Afrikanisches LampenputzergrasPennisetum setaceum
MesquitebaumProsopis juliflora
KudzuPueraria montana var. lobata
Okamuras BraunalgeRugulopteryx okamurae
Chinesischer TalgbaumTriadica sebifera

Absichtliche Verstöße gegen das Verbot werden mit harten Strafen geahndet

Auch Privatpersonen sind aufgefordert, darauf zu achten, dass sie nicht zur Ausbreitung der invasiven Arten beitragen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz empfiehlt, „unbeabsichtigtes Einschleppen von invasiven Arten zu verhindern, indem sie die Kleidung, das Gepäck sowie die Ausrüstungsgegenstände vom Tauchen, Klettern oder Angeln reinigen.“

Was passiert jedoch, wenn man das Verbot absichtlich ignoriert? Das kann teuer werden. Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (Kapitel 10, Absatz 7) droht in diesem Fall eine „Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro“.

Auch wer pinke Eier in seinem Garten findet hat es mit einer invasiven Spezies zu tun und sollte schnell handeln. Die asiatische Hornisse gehört ebenfalls zu den invasiven Arten, deren Ausbreitung bisher nicht eingedämmt werden konnte. (sp)

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