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Kommentar
Statt Auf-Arbeitung Ab-Urteilung
Pandemie-Verbrecher vor das Tribunal
Von Ulrich Gellermann

Das Wort „Aufarbeitung“ im Zusammenhang mit dem Corona-Panik-Regime steht auf diversen Tagesordnungen. Besonders klar hat es das Zentral-Organ der herrschenden Ideologie, die FAZ, formuliert: „Das Land hat einen Corona-Kater - Immer mehr Politiker führen den Vertrauensverlust der Bürger auf die Fehler der Pandemiepolitik zurück. Jetzt soll sie aufgearbeitet werden – aber wie?“ Die vom System gewünschte Tendenz der „Aufarbeitung“ predigt die Stadt Köln; dort soll ein Denkmal für die „Toten der Pandemie“ auf dem Kölner Westfriedhof eingeweiht werden.

Beliebige Corona-Toten-Zählung

Damit auch genug Tote für die feierliche Vorstellung und Einweihung durch die Oberbürgermeisterin zusammenkommen, werden die „an und mit Corona Verstorbenen“ zusammengescharrt. Also jeder Unfall-Tote oder an Krebs Verstorbene, wenn er nur ja in der Nähe des Virus gestorben ist, wird als Corona-Toter gezählt: „Der rote Säulenstein aus Mainsandstein in der Mitte markiert den Höhe- und Wendepunkt der wellenartigen Entwicklung“. Das erzählt der "Kölner Stadtanzeiger". Die Oberbürgermeisterin gerät schnell vom Makabren zum Realen: Sie wünscht „Erinnerung mit den geschlossenen Schulen und Kitas, dem Leid der Kontaktbeschränkungen und der immer wieder enttäuschten Hoffnung auf ein Ende der Pandemie“. Eine Pandemie gab es nie, wer sie aber noch heute behauptet, der will vertuschen. Damit die realen Verbrechen nicht bestraft werden.

Willkürliche Pandemie-Kriterien

Kurz vor der Corona-Pandemieerklärung änderte die WHO (Weltgesundheitsorganisation) die bisher notwendige Definition für eine Pandemie willkürlich auf ihrer Website. Wo die vorige Definition eine „enorme Zahl von Toten“ zur Bedingung für eine Pandemie darstellte, stellte die neue Version fest, dass jede Grippe zur Pandemie erklärt werden kann - gleich wie hoch die Zahl der Toten ist. Hinzu kam eine völlig unsinnige Fall-Definition, nach der fragwürdige Test-Ergebnisse gezählt wurden, ob Krankheitssymptome vorhanden waren oder nicht.

Test-Seuche

Jeder, der einen positiven PCR-Test hatte, wurde als Sars-CoV-2-Fall gezählt, unabhängig davon, ob Krankheitssymptome vorhanden waren oder nicht. Das war eine völlig neue, irre Falldefinition. Der tansanische Politiker Joseph Magufuli hatte den PCR-Test aus pädagogische Gründen bei einer Papaya, einer Ziege und bei Motor-Öl angewandt, um damit zu beweisen, wie sinnlos der PCR-Test ist: Auch die arme Papaya hatte Corona, behauptete das PCR-Test-Ergebnis. Der Staatspräsident und Pädagoge führte den Test ad absurdum. Für die Diener der Pharma-Industrie in Politik und Medien war das Test-Ergebnis nicht absurd genug: Schließlich wartete ein Milliardengeschäft mit den Impfstoffen auf die Profiteure.

Verbrechen gegen Demokratie und Gesundheit

Gegen eine Krankheit wie die Corona-Grippe - die nie eine tödliche Massenbedrohung war und deshalb auch kein besonderes Tempo bei der Impfstoff-Entwicklung erforderte - hätte die Entwicklung eines Impfstoffs etwa 10 bis 15 Jahre in Anspruch nehmen müssen, um gefährliche Nebenwirkungen auszuschließen. Es waren Gesundheitsminister wie Lauterbach ("geimpft, genesen oder leider verstorben“), Ärztefunktionäre wie F. A. Montgomery, der von der "Tyrannei der Ungeimpften“ sprach oder Medien-Funktionär Nikolaus Blome, von dem dieses Zitat stammt: „Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich um gesellschaftliche Nachteile für all' jene ersuchen, die freiwillig auf eine Impfung verzichten". Sie alle waren an einem Verbrechen gegen die Demokratie und die Gesundheit der Deutschen beteiligt waren.

Begründung eines tödlichen Pharma-Risikos

Besonders eklig war die scheinphilosophische Diktaturbegründung des Jürgen Habermas: „Die asymmetrische Beanspruchung der Bürgersolidarität auf Kosten gleichmäßig gewährleisteter subjektiver Freiheiten kann durch die Herausforderungen einer Ausnahmesituation gerechtfertigt sein.“ Der primitive Grundsatz von „Not kennt kein Gebot!“ wurde ohne jede Not in die intellektuelle Welt gekotzt und so zur Begründung eines tödlichen Pharma-Risikos benutzt.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Der Begriff "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" wurde 1945 juristisch geprägt, um die Verbrechen der Nazis ahnden zu können. Die Bestimmung ist jedenfalls in das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs eingegangen und betrifft alle Handlungen, die im Zuge eines "ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung" erfolgen. Die Corona-Panik und ihre Folgen gegen die Demokratie, die Angriffe auf die Psyche unserer Kinder und ihre schwere Attacke gegen die Gesundheit der Gespitzten muss geahndet werden. Das Land braucht dringend ein Corona-Tribunal.


Erstveröffentlichung am 29. April 2024 bei rationalgalerie.de – Eine Plattform für Nachdenker und Vorläufer


Online-Flyer Nr. 830  vom 11.05.2024



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