Länder-Konferenz: Leichtere Nostrifizierung ausländischer Pflegekräfte
15. Mai 2024Internationaler Tag der Pflege

Länder-Konferenz: Leichtere Nostrifizierung ausländischer Pflegekräfte

Die Landessozialreferenten-Konferenz einigte sich auf eine vereinfachte Nostrifizierung von Pflegekräften aus dem Ausland – eine Forderung von vielen Stakeholdern am Internationalen Tag der Pflege. Das Sozialministerium (BMSGPK) startete dazu eine zentrale Datenbank, in die Länder und FH eingebunden sind.

Konferenz der Landessozialreferenten und -referentinnen: v.l.n.r. LRin Beate Prettner, LRin Katharina Wiesflecker (Vbg), BM Johannes Rauch, LRin Eva Pawlata (Tir), LHStv. Gaby Schaunig (Ktn), LRin Martina Ruescher (Vbg), LR Leonhard Schneemann (Bgld). Klagenfurt, Konzerthaus, am 14.5.2024.
LPD Kärnten/Kuess
Konferenz der Landessozialreferenten und -referentinnen: v.l.n.r. LRin Beate Prettner, LRin Katharina Wiesflecker (Vbg), BM Johannes Rauch, LRin Eva Pawlata (Tir), LHStv. Gaby Schaunig (Ktn), LRin Martina Ruescher (Vbg), LR Leonhard Schneemann (Bgld).

Diesmal war Kärnten mit Sozialreferentin Dr. Gaby Schaunig und mit der für Pflege und Chancengleichheit zuständigen Landesrätin sowie LH-Stv. Dr. Beate Prettner (beide SPÖ) Gastgeber der 2-tägigen Konferenz der Sozialreferentinnen und Sozialreferenten. Neben der Einigung über eine Kindergrundsicherung wurden auch alle vorgelegten Anträge für den Pflegebereich angenommen – mit einer Ausnahme.

„Wir dürfen keine Chance auslassen, weiteres Pflegepersonal zu gewinnen. Wir müssen um jede einzelne Mitarbeiterin und jeden einzelnen Mitarbeiter ringen“, betonte dazu Prettner bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am 14.5.2024 mit Bundesminister Johannes Rauch (Grüne), Vorarlbergs Sozialreferentin Martina Rüscher, MBA, MSc (ÖVP) und Burgenlands SP-Sozialreferent Dr. Leonhard Schneemann (SPÖ) in Klagenfurt.

Aus für Verlängerung der DGKP-Ausbildung ohne Matura

Aber zu ihrem Bedauern, fährt Prettner fort, sei ihr Antrag, die derzeit noch bis Ende 2024 geltende verkürzte Ausbildung von der Pflegeassistenz zur diplomierten Pflegefachkraft zu verlängern, mit einer Gegenstimme abgelehnt worden. Just diese Ausbildung, die einen Start ohne Matura oder Berufsreifeprüfung ermöglicht, werde in Kärnten sehr stark angenommen: „Leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir heuer unseren letzten Jahrgang starten müssen. Dann ist damit Schluss.“

Einig hingegen waren sich alle Länder beim Antrag auf eine unkompliziertere und standardisierte Nostrifizierung von Pflegekräften aus dem Ausland. Schneemann aus dem Burgenland sieht dies als „unabdingbare“ Maßnahme, da heimische Arbeitskräfte den Pflegebereich nicht mehr allein ausstatten könnten: „Wir müssen unsere Fühler verstärkt ins Ausland strecken.“

Schon anlässlich des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai hatte der oberösterreichische VP-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer das derzeitige Nostrifizierungsverfahren als zu langsam und kompliziert kritisiert. In Oberösterreich habe man deshalb den Prozess dafür bereits mehrfach optimiert und gewinne schon sehr erfolgreich qualifizierte Pflegekräfte aus dem Ausland.

Antrag aus OÖ, Tirol, Burgenland und Wien

Auf Basis dieser Erfahrungen hatte er, Hattmannsdorfer, im Vorfeld der Konferenz angekündigt, gemeinsam mit den Ländern Tirol, Burgenland und Wien einen entsprechenden Antrag bei der Landessozialreferenten-Konferenz einzubringen. Konkret mit folgenden Punkten:

  • Standardisierte Überprüfung je Ausbildung statt Einzelfallbeurteilung je Person: Aktuell wird die Ausbildung jeder einzelnen Person geprüft, anstatt gesamthaft je Ausbildung an einer ausländischen Bildungseinrichtung eine Begutachtung durchzuführen.
  • Einführung eines zentralen Dokumentenregisters: In der Praxis werden dieselben Dokumente der Nostrifikantinnen und Nostrifikanten mehrmals bei unterschiedlichen Stellen wie NAG-Behörden (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz), Nostrifikationsbehörde, AMS, Arbeiterkammer etc. vorgelegt. Oberösterreich schlägt die Einrichtung eines zentralen, elektronischen Dokumentenregisters vor, wo Dokumente einmalig für alle am Nostrifikationsprozess Beteiligten abgelegt werden. Das spart Zeit und Kosten.
  • Gleichwertigkeit der Anerkennung einer diplomierten Krankenpflegekraft innerhalb des EU-Raums: Pflegekräfte aus Drittstaaten, die beispielsweise in Deutschland (oder einem anderen EWR-Staat) bereits als diplomierte Krankenpflegekraft anerkannt wurden, können nach aktueller Rechtslage in Österreich nur dann eine Anerkennung erlangen, wenn sie zusätzlich zumindest 3 Jahre z.B. in Deutschland gearbeitet haben. Um eine Gleichwertigkeit innerhalb der EU zu ermöglichen, fordert Oberösterreich eine Änderung und Verzicht auf diese 3-Jahres-Frist.

Start der neuen Website am Internationalen Tag der Pflege

Den Internationalen Tag der Pflege nutzte auch Sozialminister Rauch, um die neue Website nursinginaustria.at für eine raschere Nostrifizierung zu launchen. Gleich auf der ersten Seite geht es mit einem Wegweiser in medias res, wählbar in den Sprachen Deutsch und Englisch. Anhand von wenigen Fragen erfahren Interessierte, die in Österreich in einem Pflegeberuf arbeiten möchten, an welche Stelle sie sich konkret für eine Anerkennung oder Nostrifikation wenden müssen – samt Link für die notwendigen Unterlagen.

Neben umfassenden Informationen enthält die Website eine neue Datenbank für Nostrifikationen. Diese soll einerseits die Fachhochschulen (zuständig für Nostrifikationen von diplomiertem Pflegepersonal) und andererseits die Bundesländer (zuständig für Nostrifikationen von Ausbildungen zur Pflegeassistenz und zur Pflegefachassistenz) unterstützen. Denn: „Die Verfahren dauern teilweise zu lange. Derselbe Abschluss wird je nach Bundesland oder Fachhochschule zumeist auch unterschiedlich behandelt“, betont Rauch, „das gehen wir jetzt an.“

„Mustergutachten“ auf Basis von 120 bestehenden Nostrifikationen

Die Datenbank ermögliche, „dass Pflegekräfte aus Drittstaaten schneller in Österreich arbeiten können, ohne dass unser hoher Standard in der Pflege leidet“, ist Rauch überzeugt. Entwickelt hat sie die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), unter Einbindung der Länder und Fachhochschulen. Derzeit enthält die Datenband „Mustergutachten“ für alle 3 Pflegeberufe. Basis dafür war die Analyse von 120 bestehenden Nostrifikationsgutachten.

Parallel dazu entstehe ein Leitfaden zur Beurteilung von Ausbildungen aus den verschiedenen Ländern, informiert das BMSGPK. Neben allgemeinen Mustergutachten für alle Drittstaaten sind auch „Individualgutachten“ für DGKP-Anträge aus Bosnien und Herzegowina, Serbien, Ukraine, Kolumbien, Philippinen, Indien und Tunesien möglich. Außerdem soll die Datenbank wachsen, und zwar mit jedem weiteren Gutachten, das Länder und Fachhochschulen ausstellen und an die GÖG übermitteln.

Diese werde auch weiterhin eng mit den Ländern und FH zusammenarbeiten, um die Leitfäden kontinuierlich zu verbessern. Die Datenbank ersetze aber nicht die „individuelle Prüfung“. Sie unterstütze vielmehr die Nostrifikationsstellen bei ihrer Arbeit, beschleunige die Verfahren und trage zu einer Vereinheitlichung bei, so die Hoffnung. Wenn Ausbildungsinhalte von Arbeitskräften aus Drittstaaten fehlen, sind diese in Theorie und Praxis nachzuholen.

Nostrifikationen im Gesundheitsbereich würden sicherstellen, „dass alle in der Pflege in Österreich arbeitenden Menschen dieselben Kompetenzen mitbringen“, betont Rauch. Dies diene dem Schutz der Patientinnen und Patienten und gewährleiste eine hohe Qualität. Der Bundesminister sieht die neue Datenbank auch als weiteren Schritt, um die Situation für Pflegekräfte zu „stabilisieren“. Die 2 großen Pflegereformen der vergangenen Jahre würden langsam Wirkung zeigen.

Heimhilfen können künftig Augen- und Ohrentropfen verabreichen

Bei der Landessozialreferenten-Konferenz wurden 19 von 20 eingebrachten Anträgen einstimmig beschlossen. Darunter ist auch eine Novelle der 15a-Vereinbarung für Sozialbetreuungsberufe, die u.a. eine Ausweitung der Kompetenzen vorsieht. „Künftig dürfen Heimhilfen zum Beispiel Augen- und Ohrentropfen verabreichen oder den Blutdruck messen. Sie können ihre Kundinnen und Kunden so noch besser unterstützen“, freut sich Rauch. Denn Heimhilfen seien für betreuungsbedürftige Menschen enorm wichtig, „sei es bei der Körperpflege, Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten“.

Zudem wurde das Mindestalter für Sozialbetreuungsberufe gesenkt: „Bisher mussten manche junge, motivierte Menschen nach ihrer Ausbildung warten, bevor sie als Fach- oder Diplom-Sozialbetreuerin oder Fach- oder Diplom-Sozialbetreuer arbeiten durften“, erklärt Rauch. Der jetzige Beschluss ermögliche eine Berufsausübung bereits mit 18 Jahren und damit einen nahtlosen Übergang in den Beruf. Vor Inkrafttreten der Novelle zur 15a-Vereinbarung für Sozialbetreuungsberufe brauche es noch einen Ministerratsbeschluss und den parlamentarischen Prozess.