Bei Zuger Trotti-Laden stapeln sich die Betreibungen | zentralplus
Nach Brand

Bei Zuger Trotti-Laden stapeln sich die Betreibungen

Anfang September 2023 hat es im Trotti-Laden gebrannt. (Bild: Archivbild: Zuger Polizei)

Im «Trotti.ch»-Laden in Zug hat es vergangenen Herbst gebrannt. Der Geschäftsführer wartet noch immer auf Geld der Versicherung. Und mehrere Kunden und Privatpersonen auf Geld von ihm.

Zwar hat der «Trotti.ch»-Laden in der Stadt Zug im September 2023 gebrannt (zentralplus berichtete). Doch noch immer ist Feuer unterm Dach. Mehrere Kundinnen und Privatpersonen meldeten sich bei der «Zuger Zeitung». Geschäftsführer Garcia Lübke oder die Firma Trotti GmbH schulde ihnen noch Geld, erreichen könnten sie ihn nicht. Seine «Trotti GmbH» befindet sich inzwischen in Liquidation – die «Trotti.ch AG» ist wiederum immer noch aktiv.

Lübke erklärt seine schwere Erreichbarkeit mit den Folgen des Brandes: Sein Laden sei abgebrannt, seine Mitarbeiter weg und seine Versicherung habe ihm noch immer kein Geld bezahlt. «Ich habe aktuell rund 200 ungeöffnete Mails im Postfach und mich erreichen täglich rund 30 Anrufe», wie er der Zeitung sagt. Etwas Konkretes könne er ihnen jedoch nicht sagen.

Wem gehörten die Trottis?

Seit Januar hätte die Generali-Versicherung alle nötigen Unterlagen – gesehen habe er noch keinen Rappen. Er müsse derzeit schauen, wie er für sich und seine drei Kinder den Kühlschrank füllen und die Wohnung bezahlen könne. Derzeit arbeite er in der Osteria Im Hof im Service. Nebenbei stapeln sich die Betreibungen.

Auf Anfrage der Zeitung schreibt die Generali-Versicherung, sie habe gegenüber Lübke und dessen Anwältin bereits mehrfach ausführlich Stellung genommen. Für weitere Informationen bräuchte es eine Vollmacht von Lübke. Jedoch steht in einem Zwischenbericht vom Dezember 2023, dass sich die Versicherung nicht sicher ist, wem die Ware gehört, die zum Zeitpunkt des Brandes im Laden war. Der «Trotti.ch»-Geschäftsführer hat jedoch genug. Er betreibt nun seinerseits die Versicherung. Er fordert als Schadenersatz wegen des Brandes eine halbe Million Franken.

Ein unbeschriebenes Blatt ist er derweil nicht: Die Zuger Staatsanwaltschaft hat ihn kürzlich per Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz sowie Hinderung einer Amtshandlung verurteilt. Er muss eine Geldstrafe von 7700 Franken zahlen. Während der Coronapandemie verkaufte er Bleichmittel in Form von Pastillen gegen das Coronavirus. Die Behörden haben den Verkauf gestoppt.

Verwendete Quellen
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  • BuildDate: 28.5.2024, 13:34:10 MESZ
  • Generiert: 31.5.2024, 9:31:52 MESZ