Flag Indien Indien (Republik Indien)

Stand 30.05.2024 (Unverändert gültig seit: 23.04.2024)

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 5

Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5)!

Vor Reisen in das Unionsterritorium Jammu und Kaschmir sowie in die Region Manipur wird gewarnt.

Bundesstaat Manipur: Seit Anfang Mai 2023 kommt es zu Gewalt zwischen den verschiedenen Ethnien, die auch zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften führt. 

Unionsterritorium Jammu und Kaschmir: Es besteht seit der Abschaffung des Autonomiestatus eine erhöhte Gefahr von terroristischen Anschlägen sowie von gewalttätigen Auseinandersetzungen. Gefahr geht auch von Landminen in den Grenzgebieten aus. Zwischen den Streitkräften Indiens und Pakistans sowie mit Separatistengruppen kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen entlang der sogenannten „Line of Control“ (de-facto-Grenze).  

Hinweis: Reisewarnungen werden im Regelfall nur in besonderen Krisensituationen ausgesprochen, wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht. Reisende, die sich in ein Gebiet mit Reisewarnung begeben, müssen sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein:

 

  • Konsularische Hilfeleistung für in Not geratene Österreicher kann nicht gewährleistet werden.
  • Bei Reisen in Gebiete mit Reisewarnung können Versicherungen trotz eines aufrechten Versicherungsvertrages Ausschlussgründe geltend machen und sind damit leistungsfrei.
  • Das Konsulargebührengesetz ermächtigt die Republik Österreich, die Kosten für allenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen bzw. Hilfeleistung in bestimmten Situationen im Regressweg von Reisenden zurückzufordern!
  • Einreise nach Indien: mit Visum möglich
  • Transit: Es wird unbedingt empfohlen mit den zuständigen indischen Behörden bzw. der Fluglinie rechtzeitig im Vorhinein abzuklären, ob ein geplanter Transit über/ durch Indien möglich ist.

Die Behörden veranlassten in der Vergangenheit immer wieder regionale Sperren des (mobilen) Internet. Es wird dringend geraten, sich von Kundgebungen und Demonstrationen fern zu halten, Anweisungen der Sicherheitsbehörden zu beachten und die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5)!

Vor Reisen in das neu geschaffene Unionsterritorium Jammu und Kaschmir sowie in die Region Manipur wird gewarnt.

Region Manipur: Seit Anfang Mai 2023 kommt es zu Gewalt zwischen verschiedenen Ethnien, die auch zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften führen. 

Unionsterritorium Jammu und Kaschmir: Es besteht seit der Abschaffung des Autonomiestatus eine erhöhte Gefahr von terroristischen Anschlägen sowie von gewalttätigen Auseinandersetzungen. Gefahr geht auch von Landminen in den Grenzgebieten aus. Zwischen den Streitkräften Indiens und Pakistans sowie mit Separatistengruppen kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen entlang der sogenannten „Line of Control“ (de-facto-Grenze).  

Hinweis: Reisewarnungen werden im Regelfall nur in besonderen Krisensituationen ausgesprochen, wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht. Reisende, die sich in ein Gebiet mit Reisewarnung begeben, müssen sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein:

  • Konsularische Hilfeleistung für in Not geratene Österreicher kann nicht gewährleistet werden.
  • Bei Reisen in Gebiete mit Reisewarnung können Versicherungen trotz eines aufrechten Versicherungsvertrages Ausschlussgründe geltend machen und sind damit leistungsfrei.
  • Das Konsulargebührengesetz ermächtigt die Republik Österreich, die Kosten für allenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen bzw. Hilfeleistung in bestimmten Situationen im Regressweg von Reisenden zurückzufordern!

Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3)

Von Reisen in die westlichen Teile von Ladakh, in die Grenzgebiete und in die Gegend westlich von Mulbek, die Straße von Lamayuru nach Kargil, in die Gebiete entlang der pakistanischen und der chinesischen Grenze, in die unmittelbare Nachbarschaft zur pakistanischen Grenze in den Bundesstaaten Rajasthan und Punjab sowie in die Gebiete westlich der Orte Jaisalmer und Bikaner wird abgeraten.

In den Bundesstaaten Chhattisgarh und Jharkand, in den östlichen Landesteilen von Maharashtra und Madhya Paradesh, sowie vereinzeilt in Odisha und Bihar sind linksgerichtete Aufständische aktiv, die immer wieder Anschläge auf öffentliche Einrichtungen bzw. öffentliche Verkehrsmittel und die Sicherheitskräfte verüben. Reisende sollten Wachsamkeit walten lassen und den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.

In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind ebenfalls vereinzelt aufständische Gruppen aktiv. Reisende sollte auch hier eine erhöhte Wachsamkeit an den Tag legen und Sicherheitshinweise der lokalen Behörden beachten.

Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) in den übrigen Landesteilen.

Terroristische Anschläge haben in der Vergangenheit immer wieder Todesopfer gefordert. Weitere Attentate sind im gesamten Land möglich, u.a. in Großstädten bzw. auch an von Touristen frequentierten Orten. Beim Besuch von nationalen Wahrzeichen, Märkten, öffentlichen Plätzen und bei großen Menschenansammlungen bzw. bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist daher eine erhöhte Wachsamkeit angezeigt.

Reisende sollten sich von Demonstrationen und Kundgebungen jeder Art fernhalten. Eine Teilnahme an politischen Kundgebungen, auch wenn diese legal stattfinden, wird von den indischen Behörden als Verletzung des Aufenthaltszwecks angesehen, was eine Deportation und/oder eine Strafzahlung sowie eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen kann.

In den Großstädten sollte aufgrund der starken Kriminalität nur wenig Bargeld und von Reisedokumenten nur Fotokopien mitgeführt werden. Besondere Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Alleinreisende Frauen sind häufig das Ziel von Gewalt; bei der Bekleidung sollten auch Arme und Beine bedeckt sein.

Auf Flughäfen sollten wegen der hohen Diebstahls- und Betrugsgefahr ausnahmslos vorausbezahlte Taxis – der Ticketschalter ist vor dem Ausgang der Ankunftshalle – verwendet werden, wobei jedoch auch hier Betrug nicht ausgeschlossen ist. Aufgrund der Betrugsgefahr auf Bahnhöfen in New Delhi wird geraten, Informationen nur vom Eisenbahnpersonal am Schalter entgegen zu nehmen.

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

Allgemeine Notrufnummer vor Ort
Rettung: 102
Feuerwehr: 101
Polizei: 100
Central Relief Commissioner for Natural Calamities: 1070
Helpline for foreign nationals: +91-8750871111

ärtzliche Ansprechpersonen vor Ort
Dr. Kalyan Sachdev Privatklinik & residence :S-490-A, Greater Kailash-I, New Delhi-110048 Tel. 2648 4137, 2646 0625(dir.) (M) 98100 17781
Dr. Kalyanita Sachdev (M) 98186 80345 Email: dr.sachdev@privathealthcaregroup.com , dr.kalyanita(at)privathealthcaregroup.com, kalyanitasachdev@gmail.com
Indraprashta Apollo Hospitals
Mr. Varun Sukhija: Business Development–Marketing (für Covid Test)
Sarita Vihar, Delhi-Mathura Road, New Delhi – 110076 Tel.: +91-11-2692 5858, 2692 5801 Ext.1738; Fax: + 91-11-2682 5595 (M): +91 98733 63226; Email : varun_s(at)apollohospitalsdelhi.com; Website: www.apollohospdelhi.com 

Anwälte und Rechtsberater vor Ort 
Ms. Ranjana NARAYAN,
I-43, Jangpura Extension, 1st floor, New Delhi-110 014. Tel.: + 11 2431 9569 (M) + 91 98111 19403 E-Mail: ranjananarayan(at)rediffmail.com
Mr. Ashwin SAPRA, Cyril Amarchand Mangaldas, 4th Floor. Prius Platinum, D-3, District Centre, Saket, New Delhi-110 017. Tel.: + 91 11 6622 9000 Fax: + 91 11 6622 9009, (M) 9599487111; 98101 21462, E-Mail: ashwin.sapra(at)cyrilshroff.com ,Web: www.cyrilshroff.com 

  • Visumpflicht: Ja
  • Visum erhältlich: Als elektronisches Visum für bestimmte Arten von Aufenthalten für die Einreise über bestimmte Flug- und Seehäfen. Andere Visa sind bei BLS – International Visa Service erhältlich. 
  • Reisedokumente: Reisepass
  • Passgültigkeit: Zumindest 6 Monate bei Ausreise
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert, jedoch nicht für das E-Visum, Mindestgültigkeit 6 Monate bei Einreise.
  • Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
  • Sonstiges: Bei Einreise aus einem Gelbfieberinfizierten Gebiet ist eine Gelbfieber-Impfung verpflichtend.
    Geschäftsvisa "Business Visa" (B) werden nur für kurze Geschäftsreisen erteilt, alle länger tätigen Personen benötigen ein Arbeitsvisum "Employment Visa" (E). Der Begriff „Tourismus“ wird manchmal sehr eng ausgelegt. So wurde z.B. Teilnehmern an Yoga-Kursen die Einreise verwehrt.
    Personen, die mit einem Employment Visa einreisen, müssen sich vor Abreise, jedenfalls aber innerhalb von 14 Tagen bei der Ausländerbehörde (Foreigners Regional Registration Office – FRRO) registrieren. Ein Aufenthalt nach Ablauf der Gültigkeit des Visums (Overstay) wird streng – unter Umständen mit mehrjähriger Haftstrafe – geahndet.
    Sondergenehmigungen für Reisen nach Sikkim, Lakkadiven (Lakshadweep Islands), Arunachal Pradesh, die Nikobaren- und Andamanen-Inseln müssen mehrere Monate im Vorhinein beantragt werden.
    Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist mit maximal INR 25.000,- beschränkt. Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, doch ab einem Betrag von umgerechnet 5.000 USD in Reiseschecks und Bargeld deklarationspflichtig.

Bankomat- und Kreditkarten werden von den Geldausgabeautomaten der meisten größeren Banken sowie in den gehobenen Hotels und Einkaufszentren der größeren Städte akzeptiert. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro in bar (zur Umwechslung werden offizielle Wechselstuben an den Flughäfen oder größere Banken empfohlen).

Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Wertvolle Gegenstände müssen bei der Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von Satellitentelefonen ist verboten, dies gilt auch für Transitreisende. Anhaltungen, Gerichtsverhandlungen, Verhängung von Geldstrafen und Konfiszierung der Telefone kommen regelmäßig vor.
Die Einfuhr von E-Zigaretten und Ähnlichem ist verboten.

Die Ausfuhr von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Das Reisegepäck muss vollständig wieder ausgeführt werden.

Die Ausfuhr von Tier- und Schlangenhäuten sowie daraus gearbeiteten Produkten und antiken Kunstgegenständen mit einem Alter von über 100 Jahren ist verboten.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen.

 

Krankenhäuser entsprechen nicht dem europäischen Standard. Die Infektionsgefahr ist groß. Außerhalb der Städte ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet.

Gastroenteritis, Amöben- und Bazillenruhr, Hepatitis, Typhus, vereinzelt Schweinegrippe und Tollwut treten auf. Zuletzt war mit Jahresanfang 2021 der Ausbruch der Vogelgrippe in 10 Bundesstaaten bestätigt worden. Der direkte Kontakt mit Wildtieren sollte in jedem Fall vermieden werden.
Auf besonders wirksamen Insektenschutz zur Vermeidung von Tropenkrankheiten (v.a. Malaria, Dengue und Chikunguya) sollte unbedingt geachtet werden. Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie auch beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Impfungen zu erkundigen.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird dringend nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

 

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Flugzeug, Bus, Eisenbahn, innerhalb der Städte auch Metro, Autorikschas und Fahrradrikschas.

Bei Autofahrten benötigen Reisende einen internationalen Führerschein in Kombination mit einem österreichischen Führerschein und eventuell ein Carnet de Passage.

Vor allem während der Monsunzeiten kann es in verschiedenen Teilen des Landes zu Überschwemmungen kommen, die zum Teil verheerende Ausmaße annehmen und zu schweren Schäden der Verkehrs-Infrastruktur führen können. Auch in Großstädten wie New Delhi, Kolkata, Mumbai und Bangalore kommt es während der Monsunzeit wegen inadäquater Infrastruktur immer wieder zu schweren Überschwemmungen.

 

Es gilt Linksverkehr!
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC.

 

 

Klima:

Im Norden und Zentralindien subtropisches Kontinentalklima, in Südindien tropisches Monsunklima. Vor allem Indiens Küstengebiete werden immer wieder von heftigen tropischen Wirbelstürmen (Zyklonen) getroffen. Es wird empfohlen, die Hinweise der Behörden zu befolgen und die Medien aufmerksam zu beobachten. Aktuelle Warnungen und Entwicklungen können dem indischen Meteorologie-Department sowie der Welt-Meteorologieorganisation entnommen werden.

Das Fotografieren in Stammesgebieten ist verboten, für archäologische Monumente benötigt man eine Genehmigung.

Trekkingtouren sollten nur mit vertrauenswürdigen Führern durchgeführt werden. In einigen grenznahen Wandergebieten besteht Genehmigungspflicht.

Der Gebrauch sowohl von Thuraya Satellitentelefonen als auch Iridium-Telefonen ist – auch bei Trekkingtouren – verboten! Der Gebrauch kann zur Verhaftung des Benützers und Beschlagnahme des Gerätes führen. Auch beim Gebrauch anderer Satellitentelefonmodelle kann es zu Problemen kommen.

In einigen Bundesstaaten sowie an speziellen Feiertagen in ganz Indien (sog. „Dry Days“) ist der Ausschank von Alkohol verboten. Der Besitz von Drogen kann zur Todesstrafe führen.

Einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Erwachsenen sind nicht illegal. Reisende sollten die lokalen Gebräuche und Empfindsamkeiten dennoch jederzeit respektieren und nicht durch provokantes Verhalten auffallen.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 

  1. Chennai
  2. Goa
  3. Hyderabad
  4. Kolkata
  5. Mumbai
  6. New Delhi


Legende:     zutreffend     nicht zutreffend


Chennai

Honorarkonsulat
Kothari Buildings, 115, Mahatma Gandhi Salai, Nungambakkam, Chennai 600 034

Telefax:
(+91/44) 2833 4504

Leitung:
KOTHARI Nina Bhadrashyam | Honorarkonsulin

Konsularbezirk:
Bundesstaat Tamil Nadu und das Unionsterritorium Puducherry

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 09.30 - 14.00     Di 09.30 - 14.00     Mi 09.30 - 14.00     Do 09.30 - 14.00     Fr 09.30 - 14.00    


Goa

Honorarkonsulat
VM Salgaocar Corporation Pvt. Ltd., Salgaocar Centre, E4, Murgaon Estate Off Airport Road, Chicalim - Goa 403 711

Telefax:
(+91/832) 254 01 12

Leitung:
SALGAOCAR Dattaraj | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Goa, Kerala und Lakshadweep Inseln

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 10.00 - 12.30     Di 10.00 - 12.30     Mi 10.00 - 12.30     Do 10.00 - 12.30     Fr 10.00 - 12.30    


Hyderabad

Honorarkonsulat
# 8-2-293/82/J-III/304 C, Road No. 78, Jubilee Hills, Hyderabad 500033

Telefax:
(+91/40) 236 08 382

Leitung:
DIXIT Vagish | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Bundesstaaten Telangana und Andhra Pradesh

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 11.00 - 16.00     Di 11.00 - 16.00     Mi 11.00 - 16.00     Do 11.00 - 16.00     Fr 11.00 - 16.00    


Kolkata

Honorarkonsulat



Konsularbezirk:
Westbengalen, Assam, Bihar und Odisha
Anmerkung:
Das HK ist vorübergehend geschlossen.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis


Mumbai

Honorargeneralkonsulat
26; Maker Chambers VI, 2nd floor, Nariman Point, Mumbai - 400 021

Telefax:
(+91/22) 2287 0502

Leitung:
SHAH Maulik Jasubhai | Honorargeneralkonsul

Konsularbezirk:
Maharashtra, Gujarat, Madhya Pradesh, Dadra und Nagar Haveli, Daman und Diu

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Mo 10.00 - 13.00 14.00 - 17.00     Di 10.00 - 13.00 14.00 - 17.00     Mi 10.00 - 13.00 14.00 - 17.00     Do 10.00 - 13.00 14.00 - 17.00     Fr 10.00 - 13.00 14.00 - 17.00    


New Delhi

Botschaft
Ep-13, Chandragupta Marg, Chanakyapuri, New Delhi 110 021

Telefon:
Telefax:
(+91/11) 26 88 69 29

Leitung:
WIESER Katharina, Mag.phil. | ao. und bev. Botschafterin

Amtsbereich:
Bangladesch, Bhutan, Indien, Malediven, Nepal, Sri Lanka

Anmerkung:
Bereitschaft an Wochenenden und Feiertagen: 98111-20358

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    


New Delhi

Konsularabteilung
Ep-13, Chandragupta Marg, Chanakyapuri, New Delhi 110 021

Telefon:
Telefax:
(+91/11) 26 88 69 29 (Telefax)

Leitung:
LUX Karl-August, Mag.iur. | Generalkonsul


New Delhi

Kulturforum
Ep-13, Chandragupta Marg, Chanakyapuri, New Delhi 110 021

Telefon:
Telefax:
(+91/11) 26 88 69 29

Leitung:
PAL Michael, Ing. | Botschaftsrat (kulturelle Angelegenheiten)/Direktor

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00    

Botschaft der Republik Indien | Ständige Vertretung der Republik Indien bei den Internationalen Organisationen in Wien

Botschaft der Republik Indien

Kärntner Ring 2, 1010 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 505 86 66
Telefax:
(+43 / 1) 505 92 19
Notruf:
(+43/ 676) 894 374 8801
Amtsbereich:
Republik Österreich


Ständige Vertretung der Republik Indien bei den Internationalen Organisationen in Wien

Kärntner Ring 2, 1010 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 505 86 66
Telefax:
(+43 / 1) 505 92 19


Vertrauensarzt Dr. med. Kalyan Singh SACHDEV

Institution:
Privatpraxis
Straße:
S 490 A, Greater Kailash 1
Stadt:
New Delhi 110048

Mobil:
(+91) 9810017781 (Dr. Sachdev)

Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Infektionskrankheiten, Kardiologie, Nephrologie, Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie etc.
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Hindi, Punjabi

Vertrauensärztin Dr. med. Kalyanita SACHDEV

Institution:
Privatpraxis
Straße:
S 490 A, Greater Kailash 1
Stadt:
New Delhi 110048

Telefon:

Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin, Klinische Onkologie, Strahlen- und Chemotherapie
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Hindi, Punjabi

Vertrauensanwältin Ranjana NARAYAN

Straße:
I-43 Jangpura Extension (1st Floor)
Stadt:
New Delhi 110 014


Sprachkenntnisse:
Englisch, Hindi

Vertrauensanwalt Ashwin SAPRA

Kanzlei:
Cyril Amarchand Mangaldas
Straße:
Level 1 & 2, Max Towers, C-001/A, Sector 16 B, Noida
Stadt:
Uttar Pradesh 201 301

Telefax:
(+91/120) 669 9009

Sprachkenntnisse:
Englisch, Hindi, Punjabi

Basisdaten

  • Hauptstadt
    New Delhi
  • Ländercode
    IN
  • Sprache
    Hindi, Urdu, Tamil, Bengali und andere; Englisch 'assoziierte Sprache'
  • Fremdsprachen
    Englisch
  • Währung
    1 Rupie (HKD) = 100 Paise
  • Zeitunterschied zu MEZ
    +4,5 h
  • Elektrischer Strom
    220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, in einigen Regionen Gleichstrom, (Zwischenstecker erforderlich)

 

Auslandsservice

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