Helene-Lange-Schule-Steglitz

Aufnahme


Aufnahme

Hier finden Sie die Informationen zur Anmeldung für die Klasse 7


Anmeldezeitraum:

20.02.- 28.02.2024 zwischen 08.30 - 15.00 Uhr


Aufnahmeverfahren:

- Termin telefonisch über das Sekretariat vereinbaren oder online

- folgende Unterlagen mitbringen:

-ausgefüllten  Anmeldeformular 2024/2025 (als Download verfügbar)

- Fotokopien des letzten Zeugnisses.

 - 1. Halbjahr 6. Klasse 

 - Arbeits- und Sozialverhalten

- die Förderprognose im Original

- für Schüler/-innen mit Integrationsstatus den Förderbescheid in Kopie

- das Blatt mit dem Hologramm (Glitzeraufkleber) bitte im Original ausgefüllt und unterschrieben mitbringen! 

Informationen für die 11. Klasse

Schön, dass Sie sich für die Oberstufe an der Helene-Lange-Schule interessieren! An unserer Schule kann die Einführungsphase besucht werden. In einem Jahr wiederholen Sie Stoff aus der Sekundarstufe I, bereiten sich auf die Qualifikationsphase und damit das Abitur vor.

 

Wenn Sie die 11. Klasse erfolgreich bestehen können Sie an das Hermann-Ehlers-Gymnasium wechseln. Wenn Sie zu den erfolgreichen Absolventen unserer Schule gehören, ist Ihnen durch die Kooperation dort ein Platz garantiert.

 

Lesen Sie hier wie Sie sich für unsere 11. Klasse bewerben und was die Aufnahmevoraussetzungen sind. Falls Sie es genauer wissen wollen stehen hier die rechtlichen Rahmenbedingungen.

  • Aufnahmevoraussetzungen

    Unsere Schule nimmt bevorzugt eigene Schülerinnen und Schüler auf. Wenn Sie von einer anderen Integrierten Sekundarschule, Gemeinschaftsschule oder Berufsfachschule kommen, können Sie sich auf freie Plätze bewerben. 

     

    Am Ende der 10. Klasse sollten Sie die Zugangsberechtigung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe nach § 48 Absatz 1 oder 2 der Sek I-VO bzw. § 5 Absatz 1 und 2 VO-GO erlangt haben. [Link: Rechtliches: Übergang in die gymnasiale Oberstufe]

    Die Aufnahme erfolgt vorbehaltlich freier Kapazitäten. Bei Übernachfrage werden die Plätze anhand des Durchschnitts der Jahresnote und doppelter Gewichtung der Jahresnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch vergeben. Der Schulleiter entscheidet über die Aufnahme in der ersten Ferienwoche.

  • Rechtliches: Übergang in die gymnasiale Oberstufe (§ 48 Sek I VO)

    Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundarschule gehen in die gymnasiale Oberstufe über, wenn sie

     

    1.      den mittleren Schulabschluss erworben haben,

     

    2.     in mindestens drei Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts, darunter mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache, auf dem E-Niveau unterrichtet wurden und

     

    3.      mit den Jahrgangsnoten am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Leistungsanforderungen nach Absatz 2 erfüllen. (…)

    Die Leistungsanforderungen (..) werden erfüllt, wenn bei Umrechnung der erreichten Punkte im leistungsdifferenzierten Unterricht in Noten des E-Niveaus

     

    1.      in mindestens drei Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts, darunter mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache, mindestens befriedigende Leistungen erzielt werden und

    2.      der Durchschnittswert aus allen Fächern nicht schlechter als 3,09 lautet und in höchstens einem Fach mangelhafte Leistungen bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen in allen anderen Fächern vorliegen.

    Für die Bewerbung im zweiten Halbjahr der 10. Klasse genügt zunächst die auf dem Halbjahreszeugnis vermerkte Prognose. Sollten Sie diese Prognose noch nicht haben, können Sie sich trotzdem für eine Aufnahme vormerken lassen.

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