BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19 - dejure.org

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   BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19   

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BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19 (https://dejure.org/2020,39000)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2020 - KZR 4/19 (https://dejure.org/2020,39000)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2020 - KZR 4/19 (https://dejure.org/2020,39000)
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Volltextver�ffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Schienenkartell V

    33 GWB 1999, � 33 Abs 3 GWB 2005, � 287 Abs 1 ZPO

  • IWW

    33 Satz 1 GWB, � ... 33 Abs. 3 GWB, � 1 GWB, Art. 81 EGV, � 830 Abs. 1 Satz 1, � 840 Abs. 1 BGB, � 133 Abs. 1 Satz 1 UmwG, � 33 Abs. 1 GWB, Art. 101, 102 AEUV, Art. 81 Abs. 1 EGV, Art. 101 Abs. 1 AEUV, � 33 Abs. 4 GWB, � 33 Abs. 3, Abs. 1 GWB, � 823 Abs. 2 BGB, � 286 ZPO, � 304 ZPO, � 287 Abs. 1 ZPO, � 287 ZPO, � 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, � 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO, � 242 BGB, Art. 12 bis 14 Richtlinie 2014/104/EU, � 39 Abs. 2 PBefG, � 8 Abs. 4 Satz 1 PBefG, Art. 101 AEUV, Richtlinie 2014/104/EU, Art. 3, 12 ff. der Richtlinie 2014/104/EU, Art. 3 Abs. 3, Art. 12 Abs. 2 Richtlinie 2014/104/EU, Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, � 843 Abs. 4 BGB, � 409 BGB, �� 304, 538 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 ZPO, � 160 HGB

  • Wolters Kluwer

    Berufung eines Kartellbeteiligten auf den Einwand der Vorteilsausgleichung; Weitergabe des kartellbedingten Schadens; Vollst�ndige oder jedenfalls teilweise Freistellung der Kartellbeteiligten von der Einstandspflicht f�r die Verf�lschung des Preisniveaus auf dem prim�r ...

  • rewis.io

    Kartellschadensersatz f�r ein Unternehmen des �ffentlichen Personennahverkehrs: Darlegungslast eines an Preisabsprachen f�r Gleisoberbaumaterialien beteiligten Herstellungsunternehmen bei Einwendung einer Vorteilsausgleichung durch Schadensabw�lzung auf die nachgelagerte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berufung eines Kartellbeteiligten auf den Einwand der Vorteilsausgleichung; Weitergabe des kartellbedingten Schadens; Vollst�ndige oder jedenfalls teilweise Freistellung der Kartellbeteiligten von der Einstandspflicht f�r die Verf�lschung des Preisniveaus auf dem prim�r ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: Schienenkartell V

  • datenbank.nwb.de

    Schienenkartell V

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Darlegungslast eines Kartellbeteiligten, der sich auf den Einwand der Vorteilsausgleichung berufen will; zu den Voraussetzungen, unter denen die Ber�cksichtigung einer Schadensabw�lzung als auszugleichender Vorteil wegen einer hierdurch drohenden unbilligen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einwand der Vorteilsausgleichung im kartellrechtlichen Schadensersatzprozess

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2022, 193
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18

    Schienenkartell IV

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung des haftungsbegr�ndenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs sowohl nach § 33 Satz 1 GWB 1999 als auch nach § 33 Abs. 3, Abs. 1 GWB 2005 ebenso wie nach § 823 Abs. 2 BGB, dass dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschr�nkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgesch�ften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers unmittelbar oder mittelbar zu begr�nden (BGH, WuW 2020, 202 Rn. 25 - Schienenkartell II; Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 25 - Schienenkartell IV).

    Insoweit ist in Rechnung zu stellen, dass Preisschirmeffekte zu den m�glichen Auswirkungen einer Kartellabsprache z�hlen (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 25, 38 ff. - Schienenkartell IV).

    Daher kann sich die gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, juris Rn. 30 ff. - Schienenkartell III) auf die Sch�den erstrecken, die der Kl�gerin durch Umsatzgesch�fte mit Kartellau�enseitern entstanden sind (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 38 ff. - Schienenkartell IV).

    Die Grunds�tze beanspruchen auch f�r den kartellrechtlichen Schadensersatzanspruch Geltung (vgl. n�her BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 58 - ORWI; Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 46 - Schienenkartell IV).

    Danach kann sich der wegen eines Kartellversto�es auf Schadensersatz in Anspruch Genommene darauf berufen, seinem Abnehmer sei deshalb kein oder nur ein geringerer Schaden verblieben, weil dieser die kartellbedingte Preiserh�hung ganz oder zum Teil an seine eigenen Abnehmer weitergegeben habe (BGHZ 190, 145 Rn. 58 - ORWI; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 46 ff. - Schienenkartell IV).

    Diese Grunds�tze stehen mit den Vorgaben der Art. 12 bis 14 Richtlinie 2014/104/EU des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 �ber bestimmte Vorschriften f�r Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europ�ischen Union (Abl. EU 2014, Nr. L 349, S. 1) in �bereinstimmung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 46 - Schienenkartell IV), die allerdings nach Art. 22 der Richtlinie auf den Streitfall in zeitlicher Hinsicht keine Anwendung finden.

    Dabei kommt die Annahme einer sekund�ren Darlegungslast des Kartellgesch�digten im Hinblick auf die n�heren Umst�nde seiner Preiskalkulation zugunsten des sich auf die Vorteilsausgleichung berufenden Kartellbeteiligten - jedenfalls in Sachverhaltsgestaltungen wie der vorliegenden - nur ausnahmsweise in Betracht (n�her dazu BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 62 - Schienenkartell IV).

    Allerdings ist grunds�tzlich die Wahrscheinlichkeit eines - nachweisbaren - Einflusses gestiegener Fixkosten auf die Preise geringer als bei variablen Kosten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 59 - Schienenkartell IV; s.a. Leitlinien f�r die nationalen Gerichte zur Sch�tzung des Teils des auf den mittelbaren Abnehmer abgew�lzten Preisaufschlags, Abl. EU 2019 Nr. C 267, S. 1 Rn. 52; differenzierend Inderst/Thomas, Schadensersatz bei Kartellverst��en, 2. Aufl., S. 305 f.).

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die �ffentlich-rechtlichen Zuwendungen - auch der H�he nach - in Abh�ngigkeit von einzelnen Beschaffungsvorg�ngen des Zuwendungsempf�ngers und zweckgebunden gew�hrt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 47 - Schienenkartell IV).

    c) Eine Vorteilsausgleichung scheidet allerdings aus, wenn der Dritte, auf den der Kl�ger seinen Schaden abgew�lzt haben soll, dem Kl�ger etwaige gegen den beklagten Kartellbeteiligten bestehende diesbez�gliche Anspr�che abgetreten hat, er diesem eine solche Abtretung im Sinne des § 409 BGB angezeigt hat und eine Abw�lzung des Schadens auf weitere, dem Dritten nachgelagerte Abnehmer oder Leistungsstufen nicht in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 48 - Schienenkartell IV).

    Soweit der Kl�ger in einem solchen Fall mit der Klage Anspr�che aus fremdem (abgetretenem) Recht - wie hier - hilfsweise geltend macht, ist diesem Vorbringen nicht ohne Weiteres zu entnehmen, dass er die unterschiedlichen Anspr�che in einem Eventualverh�ltnis von Haupt- und Hilfsantrag verfolgt; vielmehr wird die Auslegung des Klagebegehrens regelm��ig ergeben, dass es ihm in erster Linie auf die Liquidation des gesamten, durch die Kartellabsprache ad�quat verursachten Preish�henschadens ungeachtet der Pr�fung durch das Gericht ankommt, ob tats�chlich eine (teilweise) Weiterw�lzung des Schadens erfolgt ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 49 f. - Schienenkartell IV).

    d) Sofern es nach dem Vorstehenden im wiederer�ffneten Berufungsverfahren noch auf die Pr�fung der Vorteilsausgleichung in Bezug auf erhaltene Zuwendungen ankommen sollte, ist die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Annahme einer die Beklagten treffenden Darlegungs- und Beweislast f�r die Voraussetzungen der Vorteilsausgleichung im Ausgangspunkt nicht zu beanstanden (BGHZ 190, 145 Rn. 64 - ORWI; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 50 - Schienenkartell IV).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Erleichterungen bei der Darlegungslast zugunsten der Kartellteilnehmer nur zur�ckhaltend zu erw�gen, um die Effizienz des Kartelldeliktsrechts nicht zu gef�hrden (n�her BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 53 f. - Schienenkartell IV).

    Dem Gesch�digten kann jedoch desto eher eine gewisse Mitwirkung an der Aufkl�rung der insoweit ma�geblichen tats�chlichen Umst�nde zugemutet werden, je gr��er die Wahrscheinlichkeit der ad�quat-kausalen Weiterw�lzung des Schadens und die Beweisnot des Kartellt�ters sind und je ferner eine unbillige Entlastung des Sch�digers liegt (BGHZ 190, 145 Rn. 76 - ORWI; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 53 - Schienenkartell IV).

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Gesch�digten auf Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19
    Die Grunds�tze beanspruchen auch f�r den kartellrechtlichen Schadensersatzanspruch Geltung (vgl. n�her BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 58 - ORWI; Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 46 - Schienenkartell IV).

    Danach kann sich der wegen eines Kartellversto�es auf Schadensersatz in Anspruch Genommene darauf berufen, seinem Abnehmer sei deshalb kein oder nur ein geringerer Schaden verblieben, weil dieser die kartellbedingte Preiserh�hung ganz oder zum Teil an seine eigenen Abnehmer weitergegeben habe (BGHZ 190, 145 Rn. 58 - ORWI; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 46 ff. - Schienenkartell IV).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es allerdings Sache des beklagten Kartellteilnehmers, zun�chst anhand der allgemeinen Marktverh�ltnisse auf dem relevanten Absatzmarkt, insbesondere der Nachfrageelastizit�t, der Preisentwicklung und der Produkteigenschaften, plausibel dazu vorzutragen, dass eine Weiterw�lzung der kartellbedingten Preiserh�hung zumindest ernsthaft in Betracht kommt (BGHZ 190, 145 Rn. 69 - ORWI).

    Daher gen�gt f�r die Darlegung des erforderlichen Ursachenzusammenhangs die Behauptung, dass auch auf dem Anschlussmarkt im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kartell die Preise gestiegen seien (BGHZ 190, 145 Rn. 46 - ORWI), regelm��ig ebenso wenig wie der Hinweis, dass der Gesch�digte wie jedes Unternehmen ein Interesse daran habe, den Preis seiner Waren oder Dienstleistungen an den Gestehungskosten auszurichten (BGHZ 190, 145 Rn. 59 - ORWI).

    Vielmehr muss derjenige, der den Einwand erhebt, konkret darlegen, dass die Preiserh�hung gerade auf das Kartellgeschehen und nicht etwa auf andere preisbildende Faktoren zur�ckgeht (BGHZ 190, 145 Rn. 46 - ORWI).

    Selbst wenn diese Umst�nde f�r sich genommen noch keinen Grund daf�r bieten m�gen, den Beklagten den Einwand der Schadensabw�lzung zu verwehren, so folgt daraus allerdings, dass schon im Ausgangspunkt nur eine �u�erst geringe Wahrscheinlichkeit daf�r besteht, dass die un�berschaubare Vielzahl von Nachfragern der nachgelagerten Marktstufe etwaige ihnen entstandene, allerdings kaum messbare Streusch�den gegen�ber den Kartellbeteiligten liquidieren (vgl. BGHZ 190, 145 Rn. 74 - ORWI).

    d) Sofern es nach dem Vorstehenden im wiederer�ffneten Berufungsverfahren noch auf die Pr�fung der Vorteilsausgleichung in Bezug auf erhaltene Zuwendungen ankommen sollte, ist die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Annahme einer die Beklagten treffenden Darlegungs- und Beweislast f�r die Voraussetzungen der Vorteilsausgleichung im Ausgangspunkt nicht zu beanstanden (BGHZ 190, 145 Rn. 64 - ORWI; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 50 - Schienenkartell IV).

    aa) Um erfolgversprechend eine Vorteilsausgleichung geltend zu machen, muss der beklagte Kartellteilnehmer plausibel dazu vortragen, dass eine Weiterw�lzung der kartellbedingten Preiserh�hung zumindest ernsthaft in Betracht kommt (BGHZ 190, 145 Rn. 69 - ORWI).

    Dem Gesch�digten kann jedoch desto eher eine gewisse Mitwirkung an der Aufkl�rung der insoweit ma�geblichen tats�chlichen Umst�nde zugemutet werden, je gr��er die Wahrscheinlichkeit der ad�quat-kausalen Weiterw�lzung des Schadens und die Beweisnot des Kartellt�ters sind und je ferner eine unbillige Entlastung des Sch�digers liegt (BGHZ 190, 145 Rn. 76 - ORWI; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 53 - Schienenkartell IV).

  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19
    Mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begr�ndung kann jedoch nicht angenommen werden, dass der Kl�gerin aufgrund der Kartellabsprache zwischen den beteiligten Unternehmen - mit der f�r ein Zwischenurteil nach § 304 ZPO erforderlichen Wahrscheinlichkeit (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, NZKart 2019, 101 Rn. 38 - Schienenkartell I) - �berhaupt ein Schaden entstanden ist.

    Nach ihr streitet zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tats�chliche Vermutung - im Sinne eines Erfahrungssatzes - grunds�tzlich daf�r, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt �ber denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschr�nkende Absprache gebildet h�tten (BGH, Urteil vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91, BGHSt 38, 186, 194; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton I; Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 76 - Grauzementkartell I; BGH, WRP 2018, 941 Rn. 35 - Grauzementkartell II; NZKart 2019, 101 Rn. 55 - Schienenkartell I; WuW 2020, 202 Rn. 40 - Schienenkartell II).

    Diese Vermutung gewinnt an Gewicht, je l�nger und nachhaltiger ein Kartell praktiziert wurde und je h�her daher die Wahrscheinlichkeit ist, dass es Auswirkungen auf das Preisniveau gehabt hat, das sich infolge der Ausschaltung oder zumindest starken D�mpfung des Wettbewerbs eingestellt hat (BGH, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton I; NZKart 2019, 101 Rn. 55 - Schienenkartell I).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19
    In Ermangelung einschl�giger Regelungen des Unionsrechts - die Vorgaben der Richtlinie 2014/104/EU sind im Streitfall nicht anwendbar - ist es Sache des nationalen Rechts, die Kriterien f�r die Ermittlung des Umfangs des kartellrechtlichen Schadensersatzes zu bestimmen; insoweit ist lediglich dem �quivalenz- wie auch dem Effektivit�tsgrundsatz Rechnung zu tragen (EuGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-295/04, EuZW 2006, 529 Rn. 98 - Manfredi).

    Danach hindert Art. 101 AEUV die mitgliedstaatlichen Gerichte weder, einen �ber den tats�chlich entstandenen Schaden hinausgehenden Strafschadensersatz zu gew�hren, noch den Schadensersatz der H�he nach so zu begrenzen, dass eine �berkompensation verhindert wird (EuGH, EuZW 2006, 529 Rn. 93 f. - Manfredi).

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17

    Schienenkartell III

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19
    Daher kann sich die gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, juris Rn. 30 ff. - Schienenkartell III) auf die Sch�den erstrecken, die der Kl�gerin durch Umsatzgesch�fte mit Kartellau�enseitern entstanden sind (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 38 ff. - Schienenkartell IV).

    Nach diesen Grunds�tzen kann bereits der vor Wirksamwerden der Spaltung begangene Versto� gegen das Kartellverbot nach § 1 GWB und Art. 101 AEUV gen�gen, um die aufgrund der nach diesem Zeitpunkt erfolgten Beschaffungen entstandenen Schadensersatzanspr�che, f�r die die Beklagte zu 1 als Gesamtschuldner neben der Beklagten zu 3 haftet (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, juris Rn. 37 f. - Schienenkartell III), als Altverbindlichkeiten zu qualifizieren, weil das ma�gebliche haftungsbegr�ndende Verhalten der durch die Kartellabsprache erfolgte Eingriff in die Freiheit des Wettbewerbsprozesses ist.

  • BGH, 13.08.2015 - VII ZR 90/14

    Versicherungsvertretervertrag: Haftende Versicherungsgesellschaft f�r den

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind solche Altverbindlichkeiten bereits dann begr�ndet, wenn der Rechtsgrund f�r die Entstehung dieses Anspruchs bereits vor Wirksamwerden der Spaltung gelegt wurde und die weiteren Voraussetzungen seines Entstehens erst nach dem Wirksamwerden der Spaltung erf�llt werden (BGH, Urteil vom 13. August 2015 - VII ZR 90/14, NJW 2015, 3373 Rn. 37, mwN auch zur Rechtsprechung des II. Zivilsenats zur vergleichbaren Situation bei § 160 HGB).
  • EuGH, 12.12.2019 - C-435/18

    Personen, die nicht als Anbieter oder Nachfrager auf dem von einem Kartell

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19
    Die aus Art. 101 AEUV folgenden, jedermann zustehenden zivilrechtlichen Schadensersatzanspr�che stehen nach st�ndiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europ�ischen Union im Dienst des Systems eines unverf�lschten Wettbewerbs, weil sie die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln erh�hen und geeignet sind, Unternehmen von wettbewerbsbeschr�nkenden Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten; insofern tragen sie zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Union bei (vgl. nur EuGH, Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-435/18, WuW 2020, 83 Rn. 22, 24 - Otis mwN).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 559/14

    Grundurteil: Fehlerhafte Nichtbeachtung des Grundsatzes der Prozess�konomie im

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Tatsachen f�r Grund und H�he des Anspruchs ann�hernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Herausnahme einer Grundentscheidung unzweckm��ig und verwirrend w�re (BGH, Urteile vom 3. November 1978 - IV ZR 61/77, VersR 1979, 25; vom 28. Juni 2016 - VI ZR 559/14, NJW 2016, 3244 Rn. 36).
  • BGH, 03.11.1978 - IV ZR 61/77

    Anspruch auf Entsch�digung f�r einen Brandschaden aus einer

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Tatsachen f�r Grund und H�he des Anspruchs ann�hernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Herausnahme einer Grundentscheidung unzweckm��ig und verwirrend w�re (BGH, Urteile vom 3. November 1978 - IV ZR 61/77, VersR 1979, 25; vom 28. Juni 2016 - VI ZR 559/14, NJW 2016, 3244 Rn. 36).
  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verj�hrung von Schadensersatzanspr�chen bei Kartellverst��en

    Auszug aus BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19
    Nach ihr streitet zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tats�chliche Vermutung - im Sinne eines Erfahrungssatzes - grunds�tzlich daf�r, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt �ber denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschr�nkende Absprache gebildet h�tten (BGH, Urteil vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91, BGHSt 38, 186, 194; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton I; Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 76 - Grauzementkartell I; BGH, WRP 2018, 941 Rn. 35 - Grauzementkartell II; NZKart 2019, 101 Rn. 55 - Schienenkartell I; WuW 2020, 202 Rn. 40 - Schienenkartell II).
  • BGH, 30.09.2014 - X ZR 126/13

    Kein Nebeneinander von Ausgleichszahlung und Minderung wegen Versp�tung des

  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 81/06

    Begr�ndetheit von Gew�hrleistungsanspr�chen des Nachunternehmers gegen seinen

  • BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05

    Verj�hrungsunterbrechung gegen�ber Organen (Wirkung f�r verj�hrte Handlungen

  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz f�r den K�ufer vom sog. LKW-Kartell

    Vielmehr h�ngt sein Gewicht entscheidend von der konkreten Ausgestaltung des Kartells und seiner Praxis ab und erh�ht sich, je l�nger und nachhaltiger ein Kartell praktiziert wurde und je gr��er daher die Wahrscheinlichkeit ist, dass es Auswirkungen auf das Preisniveau gehabt hat, welches sich infolge der Ausschaltung oder zumindest starken D�mpfung des Wettbewerbs eingestellt hat (BGH, WuW/E DE-R 1567, 1569 - Berliner Transportbeton I; NZKart 2019, 101 Rn. 55 - Schienenkartell I; WuW 2020, 202 Rn. 40 - Schienenkartell II; Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 26 - Schienenkartell V).

    Dieses w�rde beeintr�chtigt, wenn die Einstandspflicht der Kartellbeteiligten f�r die von ihnen verursachten Sch�den wegen eines lediglich m�glichen, aber nicht feststellbaren auszugleichenden Vorteils beschr�nkt oder gar vollst�ndig verneint w�rde (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 50 - Schienenkartell V).

    Der erforderliche Detaillierungsgrad des Vorbringens hat dabei den Umst�nden des Einzelfalles, insbesondere der Komplexit�t der �konomischen Zusammenh�nge, Rechnung zu tragen (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 38 - Schienenkartell V).

  • OLG D�sseldorf, 27.07.2023 - 6 U 1/22

    Vorstand und Gesch�ftsf�hrer haften nicht pers�nlich f�r Kartell-Geldbu�en eines

    Er hat greifbare Anhaltspunkte vorzubringen, die f�r eine Weitergabe des kartellbedingten Schadens sprechen, und muss konkret darlegen, dass die Preiserh�hung gerade auf das Kartellgeschehen und nicht etwa auf andere preisbildende Faktoren zur�ckgeht (vgl. BGH, Urteil vom 23.9.2020, KZR 4/19, NZKart 2021, 44, Rn. 36 ff. - Schienenkartell V; BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, NJW 2012, 928 - ORWI).

    Soweit vereinzelt f�r die Haftung von Organen f�r Kartellbu�gelder eine Umkehrung der Beweislast vertreten wird (vgl. Kersting, ZIP 2016, 1255, 1273 ff.), steht dies der ganz �berwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur entgegen (vgl. zum Kartellrecht: BGH, Urteil vom 23.9.2020, KZR 4/19, NZKart 2021, 44, Rn. 36 ff. - Schienenkartell V; BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, NJW 2012, 928 - ORWI; LAG D�sseldorf, Teilurteil vom 20.1.2015, 16 Sa 459/14, NJOZ 2015, 782 ff.; Beck, in: R�benstahl/Hahn/Voet van Vormizeele, Kartell Compliance, 1. Aufl. 2019, § 16 Rn. 37; Baur/Holle, ZIP 2018, 459, 452, 456; Thomas, NZG 2015, 1409, 1415; im �brigen: BGH, Urteil vom 4.4.2014, V ZR 275/12, NJW 2015, 468, Rn. 22; BGH, Urteil vom 15.1.2013, II ZR 90/11, NJW 2013, 1958; Gr�neberg, in: Gr�neberg, BGB, 82. Aufl. 2023, vor § 249 Rn. 75; Oetker, in: M�KoBGB, 9. Aufl. 2022, § 249 BGB, Rn. 279; Grigoleit, in: Grigoleit/Tomasic, AktG, 2. Aufl. 2020, § 93 AktG, Rn. 98 jeweils m.w.N.).

    Soweit eine Ansicht eine gegen�ber den allgemeinen Grunds�tzen abweichende Verteilung der Beweislast bei der Frage der Vorteilsausgleichung annimmt und von der Gesellschaft fordert, nachzuweisen, dass in H�he des gegen�ber dem Organ geltend gemachten Schadens die Nachteile aus dem Kartell s�mtliche �ber die Jahre gezogenen Vorteile insgesamt �berwiegen, steht dies in Widerspruch zur herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, auch soweit sie sich auf Kartellsch�den beziehen (vgl. zum Kartellrecht: BGH, Urteil vom 23.9.2020, KZR 4/19, NZKart 2021, 44, Rn. 36 ff. - Schienenkartell V; BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, NJW 2012, 928 - ORWI; LAG D�sseldorf, Teilurteil vom 20.1.2015, 16 Sa 459/14, NJOZ 2015, 782 ff.; Baur/Holle, ZIP 2018, 459, 452, 456; Thomas, NZG 2015, 1409, 1415; im �brigen: BGH, Urteil vom 4.4.2014, V ZR 275/12, NJW 2015, 468, Rn. 22; BGH, Urteil vom 15.1.2013, II ZR 90/11, NJW 2013, 1958; Gr�neberg, in: Gr�neberg, BGB, 82. Aufl. 2023, vor § 249 Rn. 75; Grigoleit, in: Grigoleit/Tomasic, AktG, 2. Aufl. 2020, § 93 AktG, Rn. 98 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18

    BGH billigt Pauschalierungsklausel f�r Sch�den durch Kartellabsprachen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs nach § 33 Satz 1 GWB 1999, dass dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschr�nkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgesch�ften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers unmittelbar oder mittelbar zu begr�nden (BGHZ 224, 281 Rn. 25 - Schienenkartell II; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, WuW 2020, 597 Rn. 25 - Schienenkartell IV; Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, WuW 2021, 37 Rn. 16 - Schienenkartell V).
  • BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20

    LKW-Kartell II

    Steht n�mlich eine feststellbare Kostenw�lzung in ad�quatem Kausalzusammenhang mit dem kartellbedingten Preisaufschlag, kann der Mehrerl�s des Prim�rgesch�digten als Schaden seiner Kunden und damit zugleich als ausgleichspflichtiger Vorteil auf Seiten des Prim�rgesch�digten angesehen werden (BGHZ 227, 84 Rn. 94 - LKW-Kartell; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, WuW 2021, 37 Rn. 36 - Schienenkartell V; Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, WuW 2020, 597 Rn. 46 - Schienenkartell IV; BGHZ 190, 145 Rn. 58 - ORWI).
  • BGH, 29.11.2022 - KZR 42/20

    Schaden f�r Schlecker durch Drogeriekartell?

    Es bedarf daher nicht der Feststellung einer konkret-individuellen Betroffenheit (st. Rspr., vgl. zuletzt BGHZ 227, 84 Rn. 31 mwN - LKW-Kartell I; BGH, Urteile vom 23. September 2020 - KZR 4/19, WuW 2021, 37 Rn. 16 f. - Schienenkartell V; vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, BGHZ 229, 1 Rn. 15 - Schienenkartell VI; vom 13. April 2021 - KZR 19/20, WRP 2021, 1588 Rn. 21 - LKW-Kartell II; vom 28. Juni 2022 - KZR 46/20, NZKart 2022, 641 Rn. 24 - Stahl-Strahlmittel).
  • LG Mannheim, 23.06.2023 - 14 O 103/18

    Zuckerkartell - Bestimmung des Kartellschadensersatzes bei einem Zucker-Kartell

    Vorteile, die dem Gesch�digten ad�quat kausal durch das sch�digende Ereignis zuflie�en, muss er sich schadensmindernd anrechnen lassen, soweit die Anrechnung mit dem Zweck des Ersatzanspruchs �bereinstimmt, also dem Gesch�digten zumutbar ist und den Sch�diger nicht unangemessen bzw. unbillig entlastet (BGH, Urt. v. 23.09.2020, KZR 4/19, juris Rz. 35 - Schienenkartell V m. w. N.).

    Danach kann sich ein wegen eines Kartellverbotsversto�es auf Schadensersatz in Anspruch genommener Kartellbeteiligter darauf berufen, seinem Abnehmer sei deshalb kein oder nur ein geringerer Schaden verblieben, weil er die durch den kartellbedingten Preisaufschlag verursachte Erh�hung seiner Kosten ganz oder teilweise an seine eigenen Abnehmer weitergegeben habe (fortan: "Kostenw�lzung"; BGH, Urt. v. 23.09.2020, KZR 4/19, juris Rz. 36 - Schienenkartell V m. w. N.; BGH, Urt. v. 13.04.2021, KZR 19/20, juris Rz. 92 - LKW-Kartell II m. w. N.).

    Beruht die Weitergabe ad�quat kausal auf dem kartellbedingten Preisaufschlag, kann der Mehrerl�s des weiterliefernden oder weiterverarbeitenden Gesch�digten als Schaden seiner Kunden und damit zugleich als ausgleichspflichtiger Vorteil auf Seiten dieses Gesch�digten angesehen werden (BGH, Urt. v. 23.09.2020, KZR 4/19, juris Rz. 36 - Schienenkartell V m. w. N.; BGH, Urt. v. 13.04.2021, KZR 19/20, juris Rz. 92 - LKW-Kartell II m. w. N.).

    Ma�stab f�r die Feststellung, ob und inwieweit eine Kostenw�lzung erfolgte, ist § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO (dazu bereits 4.; BGH, Urt. v. 23.09.2020, KZR 4/19, juris Rz. 39 - Schienenkartell V; BGH, Urt. v. 13.04.2021, KZR 19/20, juris Rz. 96 ff. - LKW-Kartell II).

    Dass dem Erfahrungssatz, dass die im Rahmen eines Gebiets- bzw. Kundenschutzkartells erzielten Preise im Schnitt �ber denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschr�nkende Absprache gebildet h�tten, im Einzelfall zugunsten des Gesch�digten eine Indizwirkung zukommt, erlaubt nicht ohne weiteres Aussagen �ber eine Kostenw�lzung, insbesondere wenn sie einen sachlich anders abzugrenzenden Markt betrifft (BGH, Urt. v. 23.09.2020, KZR 4/19, juris Rz. 38 f. - Schienenkartell V; BGH, Urt. v. 13.04.2021, KZR 19/20, juris Rz. 96 ff. - LKW-Kartell II m. w. N.).

    Gleichzeitig ist so weit wie m�glich zu vermeiden, dass ein Kartellbeteiligter mehrfach in Anspruch genommen wird und insgesamt einen h�heren Betrag ersetzen muss, als er in der Summe an Schaden verursacht hat.(Diese Grunds�tze st�nden mit Art. 12-14 RL 2014/104/EU im Einklang (BGH, Urt. v. 13.04.2021, KZR 19/20, juris Rz. 92 - LKW-Kartell II; BGH, Urt. v. 23.09.2020, KZR 4/19, juris Rz. 36 - Schienenkartell V).) Schlie�lich ist zu ber�cksichtigen, dass der Ersatz kartellbedingter Sch�den integraler Bestandteil des Systems zur effektiven Durchsetzung kartellrechtlicher Verbotstatbest�nde ist und die beh�rdliche Durchsetzung dieser Vorschriften erg�nzt.

    Dabei ist zu ber�cksichtigen, ob tats�chliche Anhaltspunkte daf�r bestehen, dass eine �ber den durch das Kartell verursachten Gesamtschaden wesentlich hinausgehende Inanspruchnahme der Kartellbeteiligten zu erwarten ist (BGH, Urt. v. 23.09.2020, KZR 4/19, juris Rz. 49 ff. - Schienenkartell V; BGH, Urt. v. 13.04.2021, KZR 19/20, juris Rz. 94, 99 ff. - LKW-Kartell II).

    Eine Inanspruchnahme der Beklagten auf der dem Lebensmitteleinzelhandel nachgelagerten Marktstufe durch private Endverbraucher ist wegen der geringen und noch schwerer erweislichen Sch�den g�nzlich unwahrscheinlich (so genannte Atomisierung von Sch�den, s. BGH, Urt. v. 23.09.2020, KZR 4/19, juris Rz. 56 - Schienenkartell V).

  • LG Stuttgart, 20.01.2022 - 30 O 176/19

    Sammelklage-Inkasso, Rundholzvermarktung - Fehlende Aktivlegitimaton eines

    Soweit der Bundesgerichtshof zu kartellschadensersatzrechtlichen Fragestellungen in Verfahren etwa zum sog. "Schienenkartell" oder zum sog. "Lkw-Kartell" zu entscheiden hatte, hat er die Urteile der verschiedenen Berufungsgerichte ausnahmslos aufgehoben (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17 - Schienenkartell I; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17 - Schienenkartell II, BGHZ 224, 281-302; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17 - Schienenkartell III; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18 - Schienenkartell IV; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19 - Schienenkartell V; BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 - Schienenkartell VI; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19 - Lkw-Kartell [I], BGHZ 227, 84; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20 - Lkw-Kartell II).
  • LG Berlin, 02.03.2023 - 16 O 21/19

    electronic-cash-System - Ermessen des Gerichts bei der Bemessung der

    Dabei soll der Gesch�digte einerseits nicht bessergestellt werden, als er ohne das sch�digende Ereignis st�nde, sollen ihm aber andererseits auch nur solche Vorteile auf den Schadensersatzanspruch angerechnet werden, deren Anrechnung mit dem Zweck des Ersatzanspruchs �bereinstimmt, also dem Gesch�digten zumutbar ist und den Sch�diger nicht unangemessen entlastet (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19 -, Schienenkartell V, juris Rn. 35).

    Steht die Preiserh�hung, die der Gesch�digte gegen�ber seinen Abnehmern durchsetzen kann, in ad�quatem Kausalzusammenhang mit dem kartellbedingten Preisaufschlag, kann der Mehrerl�s des weiterliefernden oder weiterverarbeitenden Gesch�digten als Schaden seiner Kunden und damit zugleich als ausgleichspflichtiger Vorteil auf Seiten dieses Gesch�digten angesehen werden (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19 -, Schienenkartell V, juris Rn. 36).

    Insofern ist der rechtliche Schadensbegriff vom �konomischen zu unterscheiden (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19 -, Schienenkartell V, juris Rn. 49).

    Dies st�nde jedoch mit dem Zweck der zivilrechtlichen Anspr�che, eine effektive Durchsetzung der kartellrechtlichen Verbotstatbest�nde zu gew�hrleisten, in unaufl�sbarem Widerspruch (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19 -, Schienenkartell V, juris Rn. 50).

    Dar�ber hinaus kann erheblich sein, ob den Prim�rgesch�digten aufgrund von Mengeneffekten Gewinne entgangen sind, deren Ersatz sie neben einem etwaigen Preish�henschaden geltend machen k�nnen (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19 -, Schienenkartell V, juris Rn. 51).

    (3.) Diese Ma�st�be stehen nach der Rechtsprechung des BGH auch im Einklang mit dem hier ma�geblichen Unionsrecht und stehen auch mit der hier nicht anwendbaren Richtlinie 2014/104/EU in �bereinstimmung (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19 -, Schienenkartell V, juris Rn. 52 f).

  • OLG Celle, 12.08.2021 - 13 U 120/16

    Zul�ssigkeit eines Grundurteils im Schadensersatzprozess wegen unzul�ssiger

    Das Gericht muss sich schon im Rahmen des Grundurteils bei der Pr�fung der Schadensentstehung umfassend mit den Umst�nden des Einzelfalls einschlie�lich der vorgebrachten Indizien und der vorgelegten Parteigutachten auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 24 ff. - Schienenkartell V ).

    Dabei soll der Gesch�digte einerseits nicht bessergestellt werden, als er ohne das sch�digende Ereignis st�nde, sollen ihm aber andererseits auch nur solche Vorteile auf den Schadensersatzanspruch angerechnet werden, deren Anrechnung mit dem Zweck des Ersatzanspruchs �bereinstimmt, also dem Gesch�digten zumutbar ist und den Sch�diger nicht unangemessen entlastet (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 35 - Schienenkartell V ).

    Dabei kommt die Annahme einer sekund�ren Darlegungslast des Kartellgesch�digten im Hinblick auf die n�heren Umst�nde seiner Preiskalkulation nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 38 - Schienenkartell V ).

    Besondere Schwierigkeiten ergeben sich dann, wenn dem Prim�rgesch�digten ein Schadensersatzanspruch unter Anwendung der Grunds�tze der Vorteilsausgleichung wegen einer Weitergabe kartellbedingt erh�hter Einstandskosten - teilweise oder g�nzlich - versagt wird und die mittelbaren Abnehmer auf nachgelagerten Vertriebs- oder Wertsch�pfungsstufen den ihnen hieraus entstehenden Schaden nur schwer erfassen k�nnen und voraussichtlich gegen�ber den Kartellbeteiligten nicht geltend machen, so dass eine mehrfache Inanspruchnahme der Kartellbeteiligten nicht zu besorgen ist und statt dessen ihre jedenfalls teilweise Freistellung von der Haftung f�r die Folgen der Verf�lschung des Preisniveaus auf dem kartellierten Markt droht (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 48 ff. - Schienenkartell V ).

    Es handelt sich zwar bei den aus den einzelnen Beschaffungsvorg�ngen abgeleiteten Sch�den materiellrechtlich um selbst�ndige Anspr�che (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 70 - Schienenkartell V ).

  • BGH, 08.02.2022 - KZR 89/20

    EU-Kartellrechtliches Missbrauchsverbot: Beanstandung des Preissystems eines

    Diese Grunds�tze beanspruchen auch f�r den kartellrechtlichen Schadensersatzanspruch Geltung (vgl. n�her BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 58 - ORWI; WuW 2020, 597 Rn. 46 - Schienenkartell IV; Urteil vom 21. September 2020 - KZR 4/19, WuW 2021, 37 Rn. 49 f. - Schienenkartell V).
  • OLG D�sseldorf, 10.02.2021 - U (Kart) 8/19
  • LG Berlin, 07.02.2023 - 61 O 2/23

    Kartell der Schienenfreunde - Berechnung des Kartellschadens aufgrund einer

  • LG Dortmund, 13.03.2023 - 8 O 7/20
  • OLG Frankfurt, 03.02.2023 - 2 U 88/21

    Schadensersatz bei versp�teter �berlassung von Bahntrassen an private

  • BGH, 21.09.2021 - KZR 88/20

    Trassenentgelte II

  • OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19

    Voraussetzungen f�r den Erlass eines Grundurteils im Kartellschadensprozess;

  • LG Stuttgart, 09.12.2021 - 30 O 29/17

    Kartellschadensersatz Pass on - Schadensw�lzung ("pass-on") bei einem vom

  • LG M�nchen I, 19.02.2021 - 37 O 10526/17

    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit sog. "Lkw-Kartell"

  • BGH, 28.06.2022 - KZR 46/20

    Vorliegen eines kartellbedingten Schadens bei Bezug der Waren durch

  • BGH, 08.12.2020 - KZR 60/16

    Stornierungsentgelt II

  • OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 11 U 67/18

    Fortbestehendes Feststellungsinteresse; Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts

  • BGH, 08.02.2022 - KZR 8/21

    Kartellsache: Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines

  • OLG Stuttgart, 23.02.2023 - 2 U 77/19

    Lkw-Kartell - Kartellschadensersatz f�r Endkunden im LKW-Kartell:

  • BGH, 18.10.2022 - XI ZR 606/20

    Befugnis eines Berufungsgerichts zum Erlass eines Grundurteils und zur

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 20/20

    Kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch: Schadensersatz wegen Erwerbs eines

  • BGH, 10.02.2021 - KZR 94/18

    Zahlung von Schadensersatz als Anspruch eines Verkehrsunternehmens wegen

  • LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
  • BGH, 13.04.2021 - KZR 96/18

    Kartellschadensersatzanspruch: Haftung der an einer Spaltung beteiligten

  • LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 217/17

    Schadenersatz aufgrund des von der Europ�ischen Kommission festgestellten sog.

  • LG Stuttgart, 28.04.2022 - 30 O 17/18

    Zul�ssigkeit eines Sammelklageninkasso von verschiedenen

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 69/18

    Kartellschadensersatz: Anscheinsbeweis und tats�chliche Vermutung f�r die

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 42/19

    Kartellschadensersatz: Grundurteil �ber Anspr�che aus mehreren

  • LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 122/18

    Voraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs aufgrund des sog. Lkw-Kartells

  • OLG Stuttgart, 27.07.2023 - 2 U 115/22

    Schadensersatzanspruch wegen LKW-Kartell auch bei Leasing

  • LG Berlin, 15.06.2023 - 61 O 1/23

    LKW-Kartell - H�he des Kartellschadens - LKW-Kartell

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 40/19

    Kartellschadensersatz im sog. K�lner Fall vergaberechtswidriger Preisabsprachen

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 98/18

    Kartellbedingte Sch�den beim Betrieb eines �ffentlichen Personennahverkehrs

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 95/18

    Kartellbedingte Sch�den beim Betrieb eines �ffentlichen Personennahverkehrs

  • LG Berlin, 27.05.2021 - 16 O 241/17

    Gasisolierte Schaltanlagen, GIS-Kartell - Schadensersatzanspruch bei Vereinbarung

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 97/18

    Voraussetzung des haftungsbegr�ndenden Tatbestands eines kartellrechtlichen

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 41/19

    Inanspruchnahme auf Ersatz kartellbedingten Schadens aufgrund fehlerhaftenr

  • LG Berlin, 25.09.2023 - 96b O 2/23

    Fahrtreppenkartell

  • OLG N�rnberg, 13.06.2023 - 3 U 456/22

    Entsch�digung wegen St�rung der Anbindung von Offshore-Windenergieanlagen

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 43/19

    Inanspruchnahme auf Ersatz kartellbedingten Schadens aufgrund fehlerhaftenr

  • LG Stuttgart, 31.03.2022 - 30 O 303/17

    Anspr�che eine M�belhandelsunternehmens auf Schadensersatz wegen eines von der

  • OLG D�sseldorf - 6 U 5/21 (anh�ngig)

    Nahverkehrsunternehmen klagen auf Schadenersatz im "Schienenkartell"

  • OLG D�sseldorf - 6 U 1/21 (anh�ngig)

    Nahverkehrsunternehmen klagen auf Schadenersatz im "Schienenkartell"

  • OLG D�sseldorf - 6 U 9/21 (anh�ngig)

    Nahverkehrsunternehmen klagen auf Schadenersatz im "Schienenkartell"

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