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Ärger mit Gebrauchtwagen, Händler reagiert nicht - was tun?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 14. Mai 2024 um 20:58

Ich bräuchte mal einen Tipp zum Umgang mit einem widerspenstigen Händler. Es ist etwas kompliziert, aber ich versuchts mal:

Ich habe mir vor sechs Wochen über mobile bei einem 200km entfernten VW-Vertragshändler online einen Golf 7 Variant (Modelljahr 2019) gekauft. Einige Zeit nach dem Kauf stellte ich fest, dass der Beifahrersitz in der Bodenbefestigung wackelt, und ich habe das reklamiert. Der Händler weigerte sich zunächst das als Gewährleistungsfall anzuerkennen, weil der Schaden bei der Prüfung nicht aufgefallen war und man suggeierte, dass ich ihn selbst verursacht haben könnte. Dann gab es zwei laute Diskussionen, bis ich mit einem Gutachter drohte, da hat man dann letztlich den kompletten Sitz tauschte. Als ich das Auto zur Reparatur brachte, hatte ich noch darum gebeten, dass man die Stoßdämpfer hinten prüft, weil ich dort seit dem Kauf kleinste Bodenwellen und Schlaglöcher für ein lautes Poltern sorgen. Man wollte das prüfen, hieß es.

Als ich das Auto abholte (es war Samstag) und wegen dem Stoßdämpfer fragte, wusste der einzige Mitarbeiter nichts, das Poltern war weiter da. Also habe ich am nächsten Werktag angerufen und man versprach mir einen Rückruf, der aber nicht kam. Auch auf eine Mal wurde nicht geantwortet.

Bevor ich jetzt einen Anwalt aufsuche wollte ich mal hören, wie Ihr die Sache einschätzt. Ich vermute ja, dass die Stoßdämpfer das Problem sind, es kann natürlich auch was anderes sein. Fallen die eigentlich unter Verschleiß, oder wären sie noch in der Gewährleistung, denn das Poltern war ja von Beginn an da? Und was kann ich noch machen, wenn der Händler sich weiterhin nicht rührt.

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4 Antworten

Du hast die Möglichkeit, dich an die Schiedsstelle der Kfz-Innung zu wenden, wo außergerichtlich versucht wird zu vermitteln.

Der Hinweis auf Austausch über soziale Medien, Internetforen, schriftliche Beschwerde beim VW Kundenservice, kann vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes auch etwas bewirken.

Zu aller erst solltest du eine

Email mit den Mängeln (Rumpelndes Geräusch), und der Schilderungen, dass der Stoßdämpfer (vermutetes naheliegendes Problem) offenbar nicht bereits beim letzten Mal wie vereinbart angeschaut wurde, an den Händler schreiben. Und dort eine Äußerungsfrist zur Terminvergabe von einer Woche und Behebung in spätestens 2 Wochen setzen.

Das Setzen dieser Frist ist für alle rechtlichen Schritte (oder auch die bloße Möglichkeit diese zu ergreifen extrem wichtig). Wenn der Händler diese Frust nicht wahrnimmt, kannst du immer noch wie geschrieben zur Schlichtungsstelle. Mit der abgelaufenen Frist sind die Karten da garantiert nicht schlechter.

Bei einem fünf Jahre alten Kombi können - je nach km-Stand - Stoßdämpfer verschlissen sein.

Warum fährst nicht einfach erstmal zu einem kostenlosen Stoßdämpfertest? Dann weißt du genau, ob jetzt Streit anzetteln Sinn macht oder ob es an was anderem liegt.

me3

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