+++ Minderjährigenehen bleiben in Deutschland verboten! +++ Am Freitag hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen, das klarstellt: Auch künftig werden Minderjährige in Deutschland nicht heiraten können. Denn Minderjährigenehen widersprechen unserer Werteordnung. Auch künftig wird das deutsche Recht im Ausland geschlossene Ehen als unwirksam behandeln, wenn auch nur einer der Beteiligten bei Eheschließung noch keine 16 Jahre alt war. Ehen, die zwischen 16 und 18 geschlossen wurden, bleiben aufhebbar. Zugleich behebt unser Gesetz Mängel der geltenden Rechtslage, die das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr beanstandet hat. Das Gesetz bringt neue Regeln zu Unterhaltsansprüchen und zur Heilung unwirksamer Ehen. Wir schützen Betroffene damit besser vor den Konsequenzen einer Unwirksamkeit ihrer Ehe - ohne das Verbot von Minderjährigenehen zu lockern.
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat uns die Bedeutung des Völkerstrafrechts nochmals eindrücklich vor Augen geführt. Dazu zählt auch die nötige Fortentwicklung des deutschen Völkerstrafrechts. Unseren Entwurf hat der Deutsche Bundestag am Abend beschlossen: Wir werden die Rechte der Betroffenen von Völkerstraftaten stärken, indem wir ihnen die Möglichkeit zur Nebenklage einräumen. Darüber hinaus werden wir Betroffenen einen kostenlosen Rechtsbeistand und eine psychosoziale Prozessbegleitung in bestimmten Fällen zur Seite stellen. Auch werden wir das materielle nationale Völkerstrafrecht weiterentwickeln, etwa im Bereich der sexualisierten Gewalt und im Hinblick auf den Tatbestand des Verschwindenlassens von Personen. Das jetzt beschlossene Gesetz stellt auch klar: Völkerrechtsverbrecher wie Assads staatliche Folterknechte können in Deutschland wegen völkerrechtlichen Verbrechen belangt werden und sich unabhängig vom Status und Rang nicht auf die allgemeine Funktionsträgerimmunität berufen.