JUHN Partner | Gründung einer Holding: Von welchen Vorteilen profitieren Sie?

Gründung einer Holding-Gesellschaft

Vorteile einer Holding

Gründung einer Holding: Von welchen Vorteilen profitieren Sie?

Eine Holding-Gesellschaft ist ein Unternehmen, welches Anteile an einem oder mehreren anderen Unternehmen hält. Dabei wird die Holding auch als Muttergesellschaft bezeichnet. Weiterhin ist eine solche Konstruktion für die Muttergesellschaft vorteilhaft. Denn ihre Steuerbelastung wird dadurch im Vergleich zu einer einzelnen Gesellschaft deutlich vermindert. Jedoch können unerwünschte Steuerbelastungen bei der Gründung einer Holding auftreten. Deshalb beraten wir entsprechend hin zu einer steuersparenden Gründung.

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung und Gründung von Holding-Strukturen spezialisiert. Dabei arbeiten wir für jeden Mandanten individuelle Gestaltungsmodelle aus. Aufgrund der aktuellen Relevanz haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:

Datum

Thema

16. März 2021

Gründung einer Holding: Von welchen Vorteilen profitieren Sie? (dieser Beitrag)
25. Januar 2021 Internationale dreifach Holding
01. Januar 2021 7 Jahre Sperrfrist bei Einbringung und Anteilstausch bei einer Holding
18. September 2020 GmbH-Erwerb durch eine Holding mit Vorteil bei der Darlehenstilgung
17. Juni 2020 Steuerfreie Gewinnausschüttung an eine Holding mit Sitz im Ausland
13. März 2019 Holdinggesellschaft einfach erklärt: Definition / Vorteile / Beispiele / gründen

Unser Video:
Steuerfrei einbringen?

In diesem Video erklären wir, wie Sie Ihre GmbH steuerneutral in eine Holdingstruktur überführen können, wenn Sie weniger als 51 % der Anteile halten.

1. Was ist eine Holding?

1.1. Gründung einer Holding-Gesellschaft – Einführung

Eine Holding-Gesellschaft (umgangssprachlich Holding) ist ein Unternehmen, welches Anteile an einem oder mehreren anderen Unternehmen hält. Dabei wird die Holding-Gesellschaft auch als Muttergesellschaft bezeichnet. Durch die Gründung einer Holding-Struktur entfällt auf die Muttergesellschaft eine deutlich verminderte Steuerbelastung. Dabei sind Dividenden von der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft zu 95 % steuerfrei. Somit sind nur 5 % der Dividende mit Körperschafts- und Gewerbesteuer belastet. Schlussendlich beträgt die effektive Steuerbelastung demnach 1,5 %. Die Gewinne einer alleinstehenden Gesellschaft werden hingegen mit etwa 30 % belastet. Die Gründung einer Holding ist zudem für den späteren Verkauf der Anteile an der Tochter interessant. Hierbei gelten ebenso 95 % der Erlöse als steuerfrei.

1.2. Verschiedene Formen einer Holding

Das Spezielle an einer Holding ist, dass die Muttergesellschaft selbst kein operatives Unternehmen sein muss. Somit muss bei der Muttergesellschaft kein operativer Unternehmenszweck ersichtlich sein. Stattdessen hält diese ausschließlich die Anteile am Tochterunternehmen. Hierbei schüttet das Tochterunternehmen Gewinne an die Muttergesellschaft aus.

Die Holding kann jedoch auch operativ am Markt tätig sein und wird dabei durch ein oder mehrere Tochterunternehmen erweitert. Das entspricht dem Grundsatz nach einem Konzern. In diesem Fall wäre das jedoch eine separate Rechtsform. Zudem haftet der Konzern, anders als die Holding, als zusammenhängende Einheit für alle seine verbundenen Tochtergesellschaften.

2. Gründung einer Holding: Allgemeines

2.1. Verschiedene Möglichkeiten der Gründung einer Holding

Weiterhin kann durch drei Varianten ein Holding-Konstrukt entstehen. Erstens durch Gründung zweier Unternehmen, welche folglich als Mutter und Tochter fungieren. Außerdem besteht die Möglichkeit aus zwei oder mehreren bestehenden Unternehmen eine Holding zu bilden. Zuletzt kann eine Holding gegründet und ein bereits bestehendes Unternehmen hier einbezogen werden. Diese nachträgliche Gründung einer Holding zieht eine siebenjährige Sperrfrist nach sich. Hierbei kommt es zur Besteuerung der Anteile an der Holding, sofern diese vor Ablauf der Frist verkauft werden. Tatsächlich sollte man dies grundsätzlich vermeiden. Zudem kann bei mehreren Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft die Einbringung dieses Anteils in eine Holding steuerpflichtig sein. Allerdings kann man eine steuerneutrale Einbringung durch verschiedene Gestaltungsaspekte erreichen.

Unerheblich für die Gründung einer Holding ist die Rechtsform der jeweiligen Gesellschaften. Jedoch kann der Steuervorteil für Dividenden ausschließlich bei zwei überlagerten Kapitalgesellschaften genutzt werden. Um bei der Auszahlung an den beziehungsweise die Gesellschafter eine möglichst niedrige Steuerbelastung zu erreichen, ist oftmals auch eine doppelstöckige Holding von Vorteil. Die beste Vorgehensweise zur Gründung einer Holding ist anhand der individuellen Voraussetzungen zu entscheiden.

2.2. Voraussetzungen einer steuersparenden Holding

Dabei muss die Muttergesellschaft mit mindestens 10 % an der Tochtergesellschaft beteiligt sein. Somit werden nur 5 % der Ausschüttungen an die Muttergesellschaft der Körperschaftssteuer unterworfen, die Gewerbesteuerbelastung wird jedoch nicht reduziert. Um dies zu gewährleisten müsste eine Beteiligung von mindestens 15 % an der Tochtergesellschaft vorliegen.

Unter einer Beteiligung von 10 % kann gemäß § 8b Absatz 4 Satz 1 KStG die Steuerersparnis bei Dividenden nicht genutzt werden und das Konstrukt der Holding wäre dadurch nicht mehr zielführend.

2.3. Kosten bei Gründung einer Holding

Bei einer Holdingstruktur entstehen einmalige und laufende Kosten, welche es zu beachten gilt. Einmaliger Aufwand entsteht für die Eintragung der Gesellschaften ins Handelsregister,  und durch das einzulegende Kapital. Fortlaufende Kosten entstehen zudem durch die Anfertigung mehrerer Finanzbuchhaltungen und Jahresabschlüsse. Für jede Gesellschaft innerhalb der Holding werden außerdem separate Verträge benötigt. Hierbei ist die genaue Höhe der Kosten individuell zu ermitteln.

Haben Sie Fragen zur
Gründung einer Holding?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

3. Gründung einer Holding: Vorteile

Nun noch einmal die wesentlichen Vorteile einer Holding auf einen Blick:

  • 95 % der an die Muttergesellschaft fließenden Dividenden sind steuerfrei
  • Bei der Veräußerung von Anteilen an der Tochtergesellschaft sind nur 5 % des Veräußerungsgewinns steuerpflichtig
  • Abgeführte Gewinne sind im Haftungsfall geschützt, da die Holding nicht für ihre Tochtergesellschaften haftet

4. Gründung einer Holding: Nachteile

Inzwischen ist es durch die Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt) auch für kleine und mittlere Unternehmer interessant eine Holding zu gründen, weil man hierbei weniger Stammkapital als bei einer GmbH benötigt. Dennoch erhöht die Verzweigung und Verschachtelung mehrerer Unternehmen den damit einhergehenden Verwaltungsaufwand. Deshalb betrachten wir nun zusätzlich einige Nachteile:

  • Führung mehrerer Buchhaltungen
  • Erstellung weiterer Jahresabschlüsse
  • Benötigung zusätzlicher und eventuell verschiedener Verträge

5. Fazit zur Gründung einer Holding

Abschließend gilt es festzuhalten, dass eine Holding wertvolle steuerliche Vorteile bietet. Dennoch gilt es bei der Gründung die oben angesprochenen Gestaltungsmerkmale zu beachten. Insbesondere die Höhe der Anteile an untergeordneten Gesellschaften muss angemessen sein. Weiterhin ist bei der Einbringung bereits bestehender Gesellschaften in eine Holding das Umwandlungssteuergesetz zu beachten. Ansonsten kommt es zu ungewollten Besteuerungen. Schlussendlich ist im Einzelfall zu entscheiden, inwiefern die Steuerersparnisse die aufkommenden Kosten übersteigen. Dabei sind wir Ihnen sehr gerne behilflich.


Steuerberater für Unternehmenssteuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung von Unternehmen spezialisiert. Bei der Gründung von Holdinggesellschaften schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
  2. Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Organschaft, Holdingstrukturen etc.)
  3. Gründung von Holdinggesellschaften (Realisierung steuerfreier Veräußerungsgewinne, Dividendenerträge)
  4. Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel, Anteilstausch)
  5. Beratung beim Unternehmenskauf (Verkauf GmbH, Verkauf GmbH & Co. KG, Nutzung von Verlustvorträgen)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Lehrauftrag für Steuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für Unternehmenssteuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung im Unternehmensteuerrecht“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:

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Grundlagen Unternehmenssteuerrecht – Christoph Juhn