Anerkennung von Studien- und Pr�fungsleistungen

Martin-Luther-Universit�t Halle-Wittenberg

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Antrag auf Anerkennung von Studien- und Pr�fungsleistungen
Anerkennungsantrag.pdf (261 KB)  vom 30.03.2017

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Anerkennung von Studien- und Pr�fungsleistungen

  • Auf dieser Seite beschreiben wir (inkl. FAQ am Seitenende) die Anerkennungspraxis der MLU bei bereits erbrachten Leistungen.
  • In Studieng�ngen, die mit einer Staatspr�fung (u. a. Lehramt) abschlie�en, sind Abweichungen von diesen Angaben m�glich. Bitte wenden Sie sich hierf�r direkt an das f�r Sie zust�ndige Pr�fungsamt.
  • F�r Antr�ge auf Anerkennung von ASQ-Modulen ist NICHT das Pr�fungsamt Ihr Ansprechpartner, sondern das ASQ-B�ro.

Sie haben die Hochschule und/oder das Studienfach gewechselt, aber Inhalte Ihres neuen Studiengangs bereits absolviert? Oder waren zu Studienzwecken im Ausland? Dann haben Sie (m�glicherweise) Anspruch auf die Anerkennung dieser Studien- und Pr�fungsleistungen.

Mit der Anerkennung wird eine im jeweiligen Studiengang zu erbringende Leistung durch eine andere ersetzt. Auf die Anerkennung besteht ein Anspruch, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Leistungen bestehen und der Antrag anl�sslich der Aufnahme und Fortsetzung eines Studiums, der Ablegung von Pr�fungen oder der Zulassung zur Promotion gestellt wurde.

Sonderfall Auslandssemester

Studierende, die f�r ein oder zwei Semester ins Ausland gehen, sind angehalten, sich unbedingt vor Beginn des Studienaufenthaltes �ber das Anerkennungsprocedere im entsprechenden Pr�fungsamt erkundigen.

Bei ERASMUS+ obligatorisch, aber auch ansonsten dringend empfohlen, ist der Abschluss eines Learning Agreements (Studienzielvereinbarung), in dem Kurse festgehalten werden, die durch den Studierenden im Ausland belegt und abgeschlossen werden. Es tr�gt die Unterschrift des Studierenden sowie der Fachverantwortlichen der Gast- und Heimatuniversit�t.

Das Learning Agreement bildet dann nach Abschluss des Studienaufenthaltes gemeinsam mit dem Transcript of Records der Gastuniversit�t (Dokumentation der tats�chlich im Ausland erbrachten Studien- und Pr�fungsleistungen) die Grundlage im Anerkennungsprozess.

Das International Office der MLU ber�t Sie hierzu gern. Erste Informationen zu M�glichkeiten im Ausland zu studieren, finden Sie bereits auf den Informationsseiten f�r Hallesche Studierende.

Erforderliche Dokumente: Antrag und Nachweise

Pr�fen Sie zun�chst, ob „Ihr“ Pr�fungsamt eigene Formulare f�r die Anrechnung vorh�lt. Falls nicht, nutzen Sie diesen zentralen Antrag auf Anerkennung. Hier listen Sie sowohl die anzuerkennende Module und die daf�r aus Ihrer Sicht bereits erbrachten Studien- und Pr�fungsleistungen. Die Verantwortung f�r die Bereitstellung hinreichender Informationen liegt bei Ihnen. Je vollst�ndiger die Angaben, desto einfacher die Bewertung.

Bei erbrachten Leistungen aus einem anderen (Teil-)Studiengang der MLU:

  • Auszug �ber die Leistungen, Leistungspunkte und Noten aus dem L�wenportal

Bei erbrachten Leistungen au�erhalb der MLU:

  • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule, an der die Leistung erbracht wurde
  • Auszug �ber erbrachte Studien- und Pr�fungsleistungen (z. B. Transcript of Records/Zertifikat/Schein/Zeugnis)
  • Modulbeschreibung/Lehrveranstaltungsbeschreibung/Leistungsbescheinigungen und ggf. weitere erl�uternde Unterlagen wie Studienordnungen und Mitschriften, die eine thematische Einordnung erleichtern
  • ggf. Bescheinigung der bisherigen Hochschule, dass der Pr�fungsanspruch im gew�hlten Studiengang noch besteht, sofern dieser an der MLU fortgesetzt werden soll (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  • ggf. Notenschema bei ausl�ndischen Hochschulen mit anderen Notenskalen
  • ggf. Lernvereinbarung bzw. Learning Agreement/Bescheinigung �ber den Auslandsaufenthalt

Einreichung, Fristen und Bearbeitung

Den Antrag samt Nachweisen reichen Sie bei dem Pr�fungsamt ein, das f�r den betreffenden (Teil-) Studiengang verantwortlich ist. Es gibt hierf�r keine Frist, es wird aber empfohlen, den Antrag zeitnah nach Immatrikulation bzw. R�ckkehr aus dem Ausland zu stellen.

Das Pr�fungsamt kontrolliert die Vollst�ndigkeit und Authentizit�t der eingereichten Unterlagen. Falls Rahmenbeschl�sse existieren, bekommen Sie direkt Bescheid. Anderenfalls wird der zust�ndige Studien- und Pr�fungsausschuss und ggf. die Fachstudienberatung in die Entscheidung eingebunden.

Kriterien f�r Anerkennung und Ablehnung

Die Anerkennung anl�sslich der Aufnahme und Fortsetzung eines Studiums, der Ablegung von Pr�fungen oder der Zulassung zur Promotion von extern erbrachten Leistungen kann nur abgelehnt werden, wenn die Hochschule nachweist, dass zwischen der anzuerkennenden und der zu ersetzenden Leistung ein wesentlicher Unterschied besteht.

Gem�� Leitfaden der Hochschulrektorenkonferenz (S. 32 ff.)    sind daf�r folgende Kernelemente zu ber�cksichtigen:

  • Qualit�t der Einrichtung, an der die Leistung erbracht wurde (Anerkennung/Akkreditierung von Hochschule/Studienangebot, ohne Einfluss durch Hochschulrankings oder subjektive Eindr�cke)
  • Niveau der Leistung (Zuordnung zu Bachelor vs. Master; unter Zuhilfenahme von Orientierungsrahmen wie Qualifikationsrahmen f�r deutsche Hochschulabschl�sse    oder enic-naric   )
  • Erreichte Lernergebnisse/Kenntnisse (Fachspezifischer und fachunabh�ngiger Wissenserwerb sowie methodische oder soziale F�higkeiten: Bestehen wesentliche Unterschiede zwischen den an der Gasthochschule erworbenen und den von der Heimathochschule geforderten Kenntnissen und F�higkeiten)
  • Workload/Arbeitsaufwand (Quantitative Abweichungen bei ECTS-Credits „in der Regel kein Grund f�r die Verweigerung der Anerkennung. Im Mittelpunkt stehen die erreichten qualitativen Lernergebnisse.“)
  • Profil (Bezug der erzielten Lernergebnisse zum Studiengangsprofil der Heimathochschule)

Die HRK-nexus-Seiten bieten weiterf�hrende Hinweise    und eine Sammlung mit h�ufig gestellten Fragen    zum Thema Anerkennung.

Das Konzept des wesentlichen Unterschiedes zielt auf eine flexible Akzeptanz von Unterschieden. Eine Anerkennung kann demnach nur noch versagt werden, wenn es den Studierenden als Folge der Anerkennung nicht mehr m�glich w�re, erfolgreich weiter zu studieren. Von einer solchen konkreten Gef�hrdung des weiteren Studienerfolgs ist im Sinne der Lissabon-Konvention nur auszugehen bei

  • stark divergierende Lernergebnissen,
  • gravierenden Unterschieden bez�glich der Zulassungsvoraussetzungen f�r weiterf�hrende Studienangebote,
  • wesentlichen Differenzen der Schwerpunkte jener (Teil-)Studieng�nge, die zu einer Qualifikation f�hren, und
  • in Ausnahmef�llen: stark abweichende Qualit�t der Studienprogramme.

FAQ zur Anerkennung von Leistungen

Wo und wann muss ich den Antrag einreichen und welche Unterlagen ben�tige ich daf�r?

Diese vormals in den FAQ beantworteten Fragen beschreiben wir nun ausf�hrlich im Hauptteil der Seite – siehe oben.

Kann ich ein bereits anerkanntes Modul zum Zwecke der Notenverbesserung an der MLU wiederholen?

Ein bestandenes Modul kann nicht wiederholt werden, da Verbesserungsversuche an der MLU nicht vorgesehen sind. Das gilt auch f�r anerkannte Module.

Kann ich Studien- und Pr�fungsleistungen aus dem Bachelorstudium auf das Masterstudium anerkennen lassen?

Bachelorstudierende k�nnen sich in der Regel nur Bachelorleistungen anrechnen lassen, Masterstudierende nur Masterleistungen. �ber Ausnahmen entscheidet der Studien- und Pr�fungsausschuss.

Kann ich Vorschl�ge machen, beispielsweise dass Modul X f�r Modul Y anerkannt werden soll?

Ja, unverbindlich. Die Entscheidungshoheit liegt aber beim Studien- und Pr�fungsausschuss.

Kann ich Module anerkennen lassen, die im neuen (Teil-)Studiengang nicht verankert sind?

Allenfalls als Wahlpflichtmodul. Ob eine derartige Erweiterung/Erg�nzung des Lernstoffs fachlich sinnvoll ist, pr�ft der Studien- und Pr�fungsausschuss.

Ist es m�glich, Studien- und Pr�fungsleistungen aus nicht modularisierten Studieng�ngen anzuerkennen?

Ja. Der Studien- und Pr�fungsausschuss �bertr�gt die vergleichbaren Studien- und Pr�fungsleistungen in das hiesige modularisierte System und erkennt sie mit entsprechenden Leistungspunkten an. Ansonsten m�glich ist ggf. die Anerkennung als Wahlpflichtmodul.

Kann ich ein Modul im Umfang von bspw. 9 LP f�r ein 10-LP-Modul anerkennen lassen?

Dies liegt im Ermessen des Studien- und Pr�fungsausschusses, der das Modul bei �hnlichem Umfang der ECTS-Credits als gleichwertig betrachten kann – siehe beschriebene Kriterien.

Das anzuerkennende Modul entspricht zwar inhaltlich und niveaubezogen dem des eigenen Studiengangs, hat aber signifikant weniger ECTS-Credits. Kann ich dies dennoch anerkennen lassen?

Wenn gleichzeitig kein wesentlicher Unterschied bez�glich eines Teils der erworbenen Kenntnisse des Moduls festgestellt wird, kann von den betreffenden Studierenden eine erg�nzende Leistung (zur Vervollst�ndigung der Leistungen f�r das MLU-Modul) gefordert werden. Deren Pr�fung erfolgt durch den Pr�fungsausschuss in Absprache mit der Fachvertretung oder der*dem Modulverantwortlichen.

Das anzuerkennende Modul entspricht zwar inhaltlich und niveaubezogen dem des eigenen Studiengangs, hat aber mehr Credits. Kann ich dies anerkennen lassen?

Ja, aber nur in H�he der ECTS-Credits, die in der eigenen Studien- und Pr�fungsordnung daf�r vorgesehen sind. Der Leistungspunkte�berhang verf�llt oder wird ggf. im Rahmen einer Teilanerkennung f�r ein weiteres Modul genutzt.

Kann ich ein 10-LP-Modul f�r zwei 5 LP Module anerkennen lassen und andersherum?

Ja, dies liegt aber im Ermessen des Pr�fungsausschusses.

Kann ich ein Wahlpflichtmodul aus dem alten Studiengang f�r ein Pflichtmodul im neuen Studiengang anerkennen lassen?

Ja, dies ist m�glich. Bei der Anerkennung kommt es nicht auf den Modulcharakter an, sondern auf die zu erlangenden Kenntnisse und Kompetenzen.

Wie werden Noten (aus dem Ausland) umgerechnet?

Werden Leistungen angerechnet, sind ggf. die Noten – soweit die Notensysteme vergleichbar sind – zu �bernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen.

Wie wird ein nur als „bestanden“ ausgewiesenes Modul anerkannt, das an der MLU jedoch benotet wird?

Das Modul wird anerkannt. Eine Note wird nicht ausgewiesen; vielmehr wird dieses Modul bei der Bildung der Abschlussnote nicht ber�cksichtigt.

Muss ich meine Fehlleistungen (Pr�fungsfehlversuche) angeben?

Fehlleistungen bei Hochschulwechslern m�ssen im Antrag angegeben werden. Ob sie verbucht werden, entscheidet der Studien- und Pr�fungsausschuss anhand der beschriebenen Kriterien. Bei Studiengangwechsel m�ssen Fehlleistungen nicht angegeben werden; sie werden nicht verbucht.

Wie viele Fehlleistungen darf ich im Studiengang haben, um das Modul wiederholen zu d�rfen?

Es d�rfen nicht mehr als zwei Fehlleistungen vorliegen. Nicht bestandene Modul(teil)leistungen k�nnen zweimal wiederholt werden (Ausnahme: Die Abschlussmodule Bachelorarbeit und Masterarbeit d�rfen nur einmal wiederholt werden).

Es liegen zwar Teilnahmescheine (z. B. von Universit�ten) vor, die Pr�fung wurde aber nicht bestanden/nicht abgelegt. Kann ich dies anerkennen lassen?

Nein. Nach dem Grundsatz der modularisierten Studienorganisation werden Credits nur dann erworben, wenn die Studierenden durch eine Leistung nachweisen, dass sie die Lernziele des Moduls erreicht haben. Regelm��ige Anwesenheit ist in diesem Sinne kein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme.

Muss ich bei Hochschul-/Fachwechsel zwingend Anerkennungen beantragen, wenn diese Aussicht auf Erfolg h�tten?

Nein.

Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen zur Anerkennungspraxis?

Ma�geblich ist � 13 Absatz 2 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010, zuletzt ge�ndert durch das Zweite �nderungsgesetzes vom 18.01.2021 (>aktuelle Fassung   ).

Diese Regelung hat die MLU in � 4 Absatz 1 der Rahmenstudien- und Pr�fungsordnung f�r das Bachelor- und Masterstudium an der MLU (RStPOBM) in der Bekanntmachung vom 11.11.2020, zuletzt ge�ndert durch die �nderungsordnung vom 19.05.2021 umgesetzt.

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