Drucksache Nr. 1541/2023:
Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1541/2023
1
 

Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen. Die Änderungssatzung soll mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht zu berücksichtigen, da die Steuererhebung geschlechtsunabhängig erfolgt. Bei der textlichen Gestaltung wurde auf eine geschlechtsbezogene Formulierung geachtet. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Geschlechter bestehen keine Unterschiede.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Maßnahme führt zu einer Erhöhung des Stromverbrauchs und der fossilen Ressourcen, zu einem Heizenergiemehrverbrauch sowie möglicherweise zu einem negativen Einfluss auf Waldflächen und hat damit negative Auswirkungen auf das Klima. Der Mehrverbrauch lässt sich jedoch nicht vermeiden, da es zwingend erforderlich ist Steuerbescheide zu erteilen, diese zu drucken, zu kuvertieren und zuzustellen.








Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:

Teilergebnishaushalt 99
Angaben pro Jahr
Produkt 61101 Steuern, allg. Zuweisung, allg. Umlage

Ordentliche Ordentliche
Erträge Aufwendungen

Steuern und ähnliche Abgaben 25.000.000

Saldo ordentliches
Ergebnis 25.000.000

Begründung des Antrages

Im Rahmen der Planung des Doppelhaushaltes 2023/2024 wurde frühzeitig deutlich, dass die Landeshauptstadt Hannover flankierend zum Haushalt ein weiteres Haushaltsicherungskonzept (HSK) benötigt. Entsprechend hat die Verwaltung ein Maßnahmenpaket zusammengestellt, welches u.a. auch die Erhöhung der Grundsteuer B zum 01.01.2024 vorsieht.

Auf dieser Basis hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 22.12.2022 das entsprechende HSK XI von 2023-2026 mit der Drucksache 2661/2022, unter gleichzeitiger Ablehnung der Anträge 2900/2022 und 2982/2022, beschlossen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die genannten Drucksachen verwiesen.

Das Volumen des HSK XI wird bezogen auf das strukturelle Defizit für die Jahre 2023 bis 2024 und die dazugehörige mittelfristige Finanzplanung mit 121,2 Mio. € festgesetzt.

Um das Konsolidierungsziel von 121,2 Mio. € zu erreichen, enthält das HSK XI neben einer Fortsetzung der Aufgabenkritik, der internen Optimierung und der Reduzierung von Zuwendungen an Dritte sowie Beiträgen der Beteiligungsgesellschaften u.a. auch einen Block in Höhe von 42 Mio. €, der durch Ertragssteigerungen bei Steuern, Gebühren und Beiträgen erreicht werden soll. Handlungsleitend ist dabei der Grundgedanke gewesen, die Belastungen möglichst breit zu verteilen. Ein Anteil von 25 Mio. € ist durch die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B zu erzielen.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird daher mit Wirkung zum 01.01.2024 um 100 auf 700 Hebesatzpunkte erhöht. Damit können nach derzeitiger Einschätzung 25 Mio. € Mehrerträge erzielt werden (+16,7 Prozent).

Die höheren Erträge werden nicht durch eine Reduzierung der Schlüsselzuweisungen oder einen Anstieg der Aufwendungen (Regionsumlage) gemindert. Dies liegt an der besonderen Berechnungsmethode, wonach die Grundsteuer erst um den Hebesatz bereinigt wird, bevor die Schlüsselzuweisungen bzw. die Umlagen ermittelt werden.

Die Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B wird die Einwohner*innen im Durchschnitt moderat belasten. Beispielhaft sind hier die Auswirkungen für eine Eigentumswohnung mit 75 m², ein Einfamilienhaus mit 179 m² sowie Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit der jeweiligen durchschnittlichen monatlichen Anpassung dargestellt.




1
2
3
4
Wohnung
(WEG)
EFH
MFH
(11 WE)
MFH
(9 WE)
Wohnfläche
75 m²
179 m²
540 m²
541 m²
Jahressteuer bei Hebesatz (in %)
600
366,12 €
667,98 €
761,28 €
3.144,84 €
700
427,14 €
779,31 €
888,16 €
3.668,98 €
Steigerung / Jahr
61,02 €
111,33 €
126,88 €
524,14 €
Steigerung / Monat
5,09 €
9,28 €
10,57 €
43,68 €
je WE und Monat
5,09 €
9,28 €
0,96 €
4,85 €
WEG = Wohnungsteileigentum, EFH = Einfamilienhaus, MFH = Mehrfamilienhaus, WE = Wohneinheiten

Ab dem Jahr 2025 wird es vollständig geänderte Steuermessbeträge geben. Die Aussagekraft der Berechnung ist daher nur auf das Jahr 2024 beschränkt.

Die letzte Anhebung der Grundsteuer B erfolgte bei der Landeshauptstadt Hannover ab dem Jahr 2012, also bei Inkrafttreten der neuen Satzung dann vor 12 Jahren. Der aktuelle Hebesatz der Grundsteuer B im Jahr 2023 ist im Vergleich mit den großen Städten mit mindestens 350.000 Einwohner*innen der zehnthöchste Hebesatz. An welcher Stelle sich der neue Hebesatz einsortieren wird, ist noch nicht verlässlich zu sagen, da zahlreiche Kommunen auch ihrerseits Hebesatzanpassungen angekündigt haben, ein abschließendes Bild hierzu aber noch nicht vorliegt.

Aufgrund der Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B ist es daher notwendig, die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover in § 1 Nr. 1 Buchstabe b) entsprechend von 600 v.H. auf 700 v.H. zu ändern (Anlage).
20.32 
Hannover / 10.08.2023