Sackgasse und Wendehammer: Diese Regeln gelten gemäß StvO

Sackgasse und Wendehammer: Diese Regeln gelten gemäß StVO

Welche Regeln in der Sackgasse gelten erklärt ADAC Jurist Alexander Sievers im Video ∙ Bild: © ADAC/David Klein/imago images, Video: © ADAC e.V.

Die Sackgasse stellt eine Besonderheit im Straßenverkehr dar. Darf man hier rückwärtsfahren, und welche Geschwindigkeit gilt? Das sind die Regeln.

  • Eine durchlässige Sackgasse ist möglich

  • Parken im Wendehammer nicht automatisch verboten

  • Rückwärtsfahren ist hier erlaubt

Sackgasse – welches Schild zeigt sie an?

Straßenschild für eine Sackgasse
Zeichen 357 zeigt an, dass hier eine Sackgasse kommt© Shutterstock/SP-Photo

Eine Sackgasse ist eine Straße, in die man nur von einer Seite hineinfahren kann und die man auch nur auf dieser Seite wieder verlassen kann. Sie wird mit dem Verkehrszeichen 357 ausgeschildert.

Tempolimit in der Sackgasse?

In Sackgassen gibt es keine spezielle Geschwindigkeitsbeschränkung. Es gelten daher die allgemeinen Regeln. Die meisten Sackgassen sind allerdings zusätzlich mit einem Tempo-30-Verkehrszeichen beschildert. Ist das aber nicht vorhanden, gilt innerorts die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Durchlässige Sackgasse – was ist das?

Ein schwarzes Auto steht im absoluten Halteverbot
Diese Sackgasse ist für Radfahrende und Fußgänger bzw. Fußgängerinnen durchlässig© imago images/Steinach

Es gibt Sackgassen, die für bestimmte Verkehrsarten durchlässig sind, beispielsweise für Radfahrende oder Fußgänger bzw. Fußgängerinnen. Radfahrer können in diesem Fall weiterfahren und Fußgänger weiterlaufen und müssen nicht umdrehen. Andere Verkehrsteilnehmer können hier nicht weiterfahren und müssen daher wenden oder rückwärts wieder herausfahren. Im oberen Teil des Verkehrszeichens kann in diesen Fällen die Durchlässigkeit, beispielsweise beim Zeichen 357-50 "für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse" angezeigt werden.

Darf man im Wendehammer parken?

Wendehammer in einer Sackgasse
Im Wendehammer kann gewendet werden. Das Parken ist hier nicht pauschal verboten© imago images/WAZ FotoPool

Halten und Parken ist in einer Sackgasse generell erlaubt. Es gibt keine Besonderheiten, nur weil man sich in einer Sackgasse befindet. Die gängigen Verkehrsregeln müssen allerdings auch hier eingehalten werden, zum Beispiel darf grundsätzlich nur am rechten Fahrbahnrand geparkt werden.

Auch im Wendehammer, also der Wendemöglichkeit, darf grundsätzlich geparkt werden. Hier muss man lediglich darauf achten, dass es sich nicht um eine enge Straßenstelle handelt. Für den fließenden Verkehr sollte ein freibleibender Raum von mindestens drei Meter Breite neben dem Fahrzeug verbleiben.

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Ist Rückwärtsfahren erlaubt?

Anders als in Einbahnstraßen ist das Rückwärtsfahren in Sackgassen nicht verboten. Gerade wenn kein Wendehammer vorhanden ist, bleibt Verkehrsteilnehmern oft nichts anderes übrig, als rückwärts wieder herauszufahren. Das Zusatzzeichen "keine Wendemöglichkeit" weist auf die fehlende Wendemöglichkeit hin. Beim Rückwärtsfahren gelten erhöhte Sorgfaltspflichten, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss hier ausgeschlossen sein.