Aufgrund von Wartungsarbeiten stehen am Mittwoch, 22.05. ab ca. 9 Uhr die Online-Immatrikulation sowie das Infoportal Immatrikulation nicht zur Verfügung.
Aufgrund von Wartungsarbeiten stehen am Mittwoch, 22.05. ab ca. 9 Uhr die Online-Immatrikulation sowie das Infoportal Immatrikulation nicht zur Verfügung.
Um an der RUB zu studieren, müssen Sie sich frist- und formgerecht einschreiben. Dazu übermitteln Sie Ihre Daten über unsere Online-Immatrikulation und laden Ihre Unterlagen anschließend im Infoportal Immatrikulation hoch. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie auf dieser Website.
Für zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich in der Regel bis zum Vorlesungsbeginn des entsprechenden Semesters einschreiben. Die Einschreibung für ein Sommersemester ist etwa von Mitte/Ende Januar bis zum jeweiligen Vorlesungsbeginn möglich, für ein Wintersemester von Anfang/Mitte Juli bis zum entsprechenden Vorlesungsbeginn. Der genaue Ablauf des Einschreibungsprozesses ist weiter unten auf dieser Seite beschrieben.
Haben Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und eine Zulassung erhalten, finden Sie Ihre persönliche Frist zur Einschreibung in Ihrem Zulassungsbescheid. Die Online-Immatrikulation ist ausschließlich innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Fristen möglich. Informieren Sie sich bitte eingehend über die benötigten Dokumente. Der genaue Ablauf des Einschreibungsprozesses ist weiter unten auf dieser Seite beschrieben.
Wichtig: Auch wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten und den angebotenen Studienplatz angenommen haben, müssen Sie sich innerhalb der auf Ihrem Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist einschreiben und die Unterlagen hochladen, da Ihr Studienplatzangebot ansonsten verfällt.
Bei der Onlineimmatrikulation geben Sie Ihre Daten ein. Bei falschen oder nicht korrekt getätigten Angaben kann eine Einschreibung nicht garantiert werden. Prüfen Sie deshalb bitte genau, welche Angaben Sie gemacht haben.
Anschließend laden Sie im Infoportal Immatrikulation die benötigten Unterlagen hoch, die vom Studierendensekretariat geprüft werden. Informieren Sie sich bitte frühzeitig, welche Unterlagen nötig sind, damit Sie diese gegebenenfalls rechtzeitig (z.B. bei Ihrer Krankenkasse) anfordern können.
In den nun folgenden Aufklapp-Feldern finden Sie Schritt-für-Schritt-Beschreibungen des Einschreibungsprozesses:
Haben Sie zwei Zulassungsbescheide und damit auch zwei Termine zur Einschreibung, gilt die frühere Frist, zu der wir Sie für beide Fächer einschreiben.
Haben Sie einen Zulassungsbescheid für ein zulassungsbeschränktes Fach erhalten und möchten dieses mit einem zulassungsfreien Fach kombinieren, halten Sie sich an die Informationen für das zulassungsbeschränkte Fach, wir schreiben Sie dann auch für das zulassungsfreie Fach ein.
(INFO) Wenn Sie einen Zwei-Fach-Bachelor studieren wollen und erst für eines von zwei zulassungsbeschränkten Fächern eine Zulassung erhalten haben, dann wählen Sie bei der Online-Immatrikulation für das erste zulassungsbeschränkte Fach zunächst ein weiteres zulassungsfreies Fach aus. Falls Sie später noch eine Zulassung für das zweite zulassungsbeschränkte Fach erhalten, können Sie eine Umschreibung beantragen und somit das Fach wechseln.
Je nachdem, für welchen Studiengang und in welchen Hörerstatus Sie sich einschreiben möchten, benötigen Sie für Ihre Immatrikulation unterschiedliche Unterlagen. Laden Sie im Zweifel alle Unterlagen der auf Sie zutreffenden unten stehenden Liste im Infoportal Immatrikulation hoch, um Ihre Einschreibung sicherzustellen. Fälschlicherweise nicht hochgeladene Unterlagen können zur Ablehnung Ihres Antrages führen.
Achten Sie unbedingt darauf, alle Unterlagen vollständig einzureichen, da wir Ihnen eine eventuell nötige Fristverlängerung nicht garantieren können.
Prüfen Sie bitte genau, zu welcher Bewerbungsgruppe Sie gehören und wählen die entsprechende Liste aus.
Studienbewerber*innen, die sich an der Ruhr-Universität Bochum einschreiben, benötigen zur Immatrikulation einen Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung. Das Verfahren zur Übermittlung der Versicherungsbescheinigung hat sich zum 01.01.2022 geändert. Die Meldung wird direkt von der Versicherung an die Hochschule übermittelt. Beachten Sie bitte, dass grundsätzlich keine Papierbescheinigungen mehr ausgestellt bzw. anerkannt werden.
Wechseln Sie im Laufe Ihres Studiums Ihre Krankenkasse, zeigen Sie dies umgehend dem Studierendensekretariat an, indem Sie eine neue Versicherungsbescheinigung vorlegen. Weiterführende Informationen zur Krankenversicherung im Studium finden Sie hier.
Was Sie bereits jetzt tun können, um sich auf Ihren Studienbeginn an der Ruhr-Universität vorzubereiten, erfahren Sie bei unseren ersten Schritten zum Studienbeginn.
Informationen und Angebote für neu eingeschriebene Studierende finden Sie im Bereich