Christofer Herrmann
Christofer Herrmann
Luther von Braunschweig als Erbauer des ersten
Hochmeisterpalastes auf der Marienburg
Die Diskussion um die Entstehung des
Hochmeisterpalastes
Abb. 1. Großer Remter
(links) und Hochmeisterpalast (rechts), Ansicht
von Westen (Nogatseite).
Aus der Zeit Luthers von
Braunschweig stammt noch
die Fassade des Großen
Remters (Foto: Verf., 2007).
2
Die Besucher des Hochmeisterpalastes auf der
Marienburg sind sofort beeindruckt von der grandiosen und kühnen Architektur dieses spätmittelalterlichen Residenzbaus. Vom Glanz des bis heute
weitgehend unverändert erhaltenen Palastes wird
der Gedanke daran überstrahlt, dass der Wohnund Regierungssitz des Hochmeisters zunächst
eine wesentlich bescheidenere Gestalt hatte. Die
Forschung hat bislang fast ganz vergessen zu fragen, ab wann denn ein Hochmeister überhaupt über
einen eigenen Wohnkomplex (und damit zusammenhängend einen eigenen Hofstaat) verfügte. Für
die ältere Forschung stellte sich diese Frage erst
gar nicht, denn man ging selbstverständlich davon
aus, dass das Oberhaupt des Deutschen Ordens von
Anfang einem fürstlichen Haushalt vorgestanden
hat. So vertrat Konrad Levezow (1770–1835) im historischen Kommentar zum Ansichtenwerk von
Frick und Gilly 1802 die Auffassung, dass Siegfried
von Feuchtwangen unmittelbar nach der Übersiedlung auf die Marienburg die Errichtung der Residenzgebäude im Mittelschloss veranlasst habe1.
Der Pionier der Marienburgforschung, der Königsberger Archivar und Geschichtsprofessor Johannes
Voigt (1786–1863), war im frühen 19. Jahrhundert
sogar der Meinung, der Palast wäre schon vor der
Ankunft des Hochmeisters 1309 errichtet worden2.
Für ihn gab es keinen Zweifel daran, dass für das
Ordensoberhaupt und sein Gefolge schon bei der
Ankunft in Marienburg eine standesgemäße Residenz zur Verfügung gestanden haben musste.
Johannes Büsching (1783–1829), der Verfasser der
ersten kunsthistorischen Baumonografie von 1823,
sprach sich ebenfalls für 1309 als Baudatum des
Palastes aus. Er begründete dies mit der Notwendigkeit eines prächtigen und herrlichen Gebäudes
für den Hochmeister und seine Ritter: „Dies geschah
schon im Jahre 1309, als der Hochmeister selbst
seinen Sitz aus Venedig und Deutschland in die
Marienburg verpflanzte. Zu enge ward der Raum
für die größere Menge der Ritter, die Pracht und
Herrlichkeit des Innern genügte noch nicht für den
höchsten Gebietiger des Ordens, und man eilte,
neue Prunksäle, neue Gemächer dem Hochmeister
und den Rittern zu gründen.“3
Voigt, Büsching und der Marienburger Priester
Ludwig Häbler4 (1768–1842) waren die ersten
Gelehrten, die nach 1815 eine intensive und systematische Forschung zur Marienburg betrieben und
somit die Grundlage für alle späteren wissenschaftlichen Bearbeitungen legten. Architektur- und
Kunstgeschichte steckten zu dieser Zeit jedoch
noch in den Kinderschuhen. Daher waren die
genannten Forscher noch nicht in der Lage, mittelalterliche Bauvorgänge realistisch einzuschätzen
oder zuverlässige stilistische Analysen zu erstellen. Auch die Fähigkeit, komplexe Entwicklungsprozesse eines Bauwerks durch die Herausarbeitung verschiedener Bauphasen voneinander zu
unterscheiden, war in der damaligen Wissenschaft
nicht genügend ausgebildet. Vor diesem Hintergrund muss man die damals entstandenen Einschätzungen sehen, nach denen man annahm, der
Palast und der Große Remter wären um 1309 innerhalb von nur einem bis drei Jahren errichtet worden – und zwar schon in der Gestalt, in der sie sich
bis heute erhalten haben.
Die erste kunsthistorische Arbeit, die modernen
Ansprüchen genügte und eine Reihe von Fehldeutungen der frühen Forschergeneration korrigierte,
stammte aus der Feder Ferdinand von Quasts (1807–
1877), dem ersten Konservator der Kunstdenkmäler
im Königreich Preußen. Er publizierte 1851 einen
ausführlichen Aufsatz zur Baugeschichte der Marienburg5, in dem er auf Grundlage zahlreicher Beobachtungen am Baubefund und stilistischer Analysen eine Neubewertung der Baugeschichte vornahm. In Bezug auf den Hochmeisterpalast stellte
Quast fest, dass es dort zwei Hauptbauphasen gab6.
Er bemerkte die Existenz eines älteren Palastes, der
unter Hochmeister Dietrich von Altenburg (1335–
1341) errichtet worden sei und dessen Spuren (einAdelskulturen auf Burgen
Luther von braunschweig als Erbauer des ersten Hochmeisterpalastes auf der Marienburg
schließlich der ursprünglich polygonal geschlossenen Kapelle) sich noch im östlichen Palastteil nachweisen ließen. Den bis heute stehenden prächtigen
Residenzbau datierte er in der Regierungszeit Winrichs von Kniprode (1351–1382).
Die Thesen von Quasts lösten bei Voigt heftigsten
Widerspruch aus und führten zu einem publizistischen Schlagabtausch mit polemischen Unterton
zwischen den beiden Gelehrten7. Die wissenschaftlich fundierte Argumentation des preußischen
Konservators setzte sich jedoch rasch gegen den
romantisch gefärbten Idealismus Voigts durch.
Schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
war die Erkenntnis Quasts von den zwei Bauphasen
allgemein anerkannt. Hinsichtlich der Datierung
des älteren und jüngeren Hochmeisterpalastes gab
und gibt es bis heute allerdings unterschiedliche
Auffassungen.
Im Rahmen dieses Beitrags interessiert uns die
Entstehungszeit des älteren Residenzbaus. Quast
hatte nicht nur das Vorhandensein von zwei Bauphasen bemerkt, sondern auch behauptet, der ältere Palast wäre erst etwa 25 Jahre nach der Übersiedlung des Hochmeisters nach Marienburg
errichtet worden. Voigts vehemente Kritik richtete
sich insbesondere gegen diese These. Für ihn war
es unvorstellbar, dass den ersten drei Hochmeistern kein eigenes Residenzgebäude zur Verfügung
gestanden haben soll und sie stattdessen mit dem
Konvent im Haupthaus gewohnt hätten: „Ich frage
nach den Gründen, die den Hochmeister bewogen
haben könnten, dem Gedanken zum Aufbau einer
besonderen Wohnung erst nach einer so langen
Reihe von Jahren Raum zu geben. Ich finde keine.“8
In der Frage des Baubeginns des ersten Palastes
konnte sich die Auffassung Voigts und der älteren
Forschung besser behaupten als hinsichtlich der
zwei Bauphasen. Bis heute finden sich in der Literatur sehr unterschiedliche Datierungsansätze,
mitunter wird sogar die These Voigts vom Bau des
Palastes vor 1309 wieder vertreten9. Lediglich Conrad Steinbrecht schloss sich der Spätdatierung
Quasts (um 1330/1340) an10. Die meisten Autoren
gehen davon aus, dass es bald nach 1309 zur Errichtung der ersten Residenz im Mittelschloss gekommen sein. So vertrat Bernhard Schmid die Auffassung, der Palast sei kurz nach 1309 begonnen und
(inklusive Kapelle und Großem Remter) spätestens
1324 vollendet worden11. Tomasz Torbus setzte die
Bauzeit in die Jahre zwischen 1310 und 133012, während Kazimierz Pospieszny für die Jahre 1320 bis
1340 plädierte13.
Die Datierung des älteren Hochmeisterpalastes nach aktuellen Forschungen
Auf Grundlage aktueller Forschungsergebnisse
scheint sich die Frage nach der Bauzeit des ersten
Hochmeisterpalastes nun mit großer Sicherheit
Adelskulturen auf Burgen
beantworten zu lassen. Den entscheidenden Schlüssel hierzu liefert die Dendrochronologie14. Eine
Untersuchung des Dachwerks über der Hochmeisterwohnung hat ergeben, dass die dort verwendeten
Balken fast alle noch aus zwei Bauphasen des
14. Jahrhunderts stammen. Die meisten Hölzer wurden in der ersten Hälfte der 1380er-Jahre geschlagen
und lassen sich somit der Zeit des großen Umbaus
zurechnen. Drei der untersuchten Balken sind
jedoch etwa 50 Jahre älter und gehörten offensichtlich dem Dach des ersten Palastes an. Sie wurden
bei der Errichtung des größeren Daches um 1385
zweitverwendet. Der jüngste der frühen Balken wurde im Winter 1332/1333 gefällt. Somit verfügen wir
über einen konkreten Anhaltspunkt dafür, dass
man den ersten Palast am Beginn der 1330er-Jahre
errichtete. Die Außenmauern des Residenzbaus
stammen jedoch von einem älteren Wirtschaftsgebäude der ersten Vorburg (um 1300). Bei der Umgestaltung dieses Baus hat man im Keller Kreuzrippengewölbe eingezogen, die noch im Originalzustand erhalten sind. Bei einem der Gewölbe ist noch
ein bauzeitliches Schalbrett in situ vorhanden, das
dendrochronologisch in die Zeit nach 1327 datiert
werden konnte. Somit ergänzen und bestätigen sich
die Dendrodaten aus dem Keller und dem Dach.
Eine zusätzliche Bekräftigung erhält die Datierung
des älteren Palastes durch quellenkundliche Untersuchungen von Sławomir Jóźwiak und Janusz Trupinda. Bei der Analyse von Marienburger Notariatsinstrumenten ergab sich, dass die aus den 1320erJahren stammenden Urkunden des Hochmeisters
sämtlich im Konventshaus ausgestellt wurden. Am
21.3.1333 ist erstmals ein Notariatsinstrument
nachweisbar, dessen Ausstellungsort das Wohnhaus des Hochmeisters war („in domo habitacionis“)15.
Die Autoren folgern daraus, dass der Palast erst am
Beginn der 1330er-Jahre errichtet wurde.
Beide Informationen passen vorzüglich zusammen,
denn nach den Ergebnissen der Dendrochronologie
kann das Dach frühestens 1333 errichtet worden
Abb. 2. Hochmeisterpalast,
Ansicht von Osten. Das
Chorpolygon der Kapelle
ist eine Rekonstruktion von
1922 und orientiert sich an
der Form aus der Zeit Luther
von Braunschweigs. Die
hofseitige Fassade des Palastes entstand beim Umbau
am Ende des 14. Jahrhunderts (Foto: Verf., 2016).
3
Christofer Herrmann
te sich lediglich um ca. fünf Jahre, denn der Initiator des Residenzbaus war nicht Dietrich von Altenburg, sondern sein Vorgänger Luther von Braunschweig (1331–1335).
Wo wohnten die Hochmeister vor 1331?
Abb. 3. Hochmeisterpalast, Keller im Zustand
aus der Zeit Luther von
Braunschweig (Blick nach
Süden) (Foto: Verf., 2016).
4
sein und die erwähnte Notariatsurkunde zeigt an,
dass das Wohnhaus des Hochmeisters schon im
Frühjahr 1333 in Benutzung gewesen ist. Erbauer
des ersten Palastes war demnach Hochmeister
Luther von Braunschweig, der sein Amt 1331 angetreten hatte. Es handelte sich um einen in NordSüd-Richtung verlaufenden, längsrechteckigen und
(einschließlich Keller) fünfgeschossigen Bau über
einer Grundfläche von ca. 34,5 x 10,5 m, der sich
unmittelbar an die Südwand des damals im Bau
befindlichen Großen Remters anschloss. Für die
Hochmeisterwohnung wurden die Außenmauern
eines schon bestehenden Gebäudes benutzt, sodass
fast keine Maurerarbeiten notwendig waren, abgesehen von den schon erwähnten Gewölben im Keller. Man zog in den oberen Bereichen Balkendecken
ein16 und errichtete ein neues Dach, alles Arbeiten,
die innerhalb kurzer Zeit zu bewerkstelligen waren.
Es kam dem Hochmeister offenbar darauf an, möglichst rasch über einen eigenen Residenzbau zu
verfügen. Besonders prachtvoll kann dieser erste
‚Palast‘ nicht gewesen sein; er wurde aber durch
zwei Neubauten ergänzt, die dem Hochmeistersitz
eine repräsentative Form verliehen. Nach Norden
schloss sich der (bis heute weitgehend unveränderte) Große Remter als Hauptsaal der Residenz an,
und östlich vor dem Palast entstand eine elegante
doppelgeschossige Kapelle. In der Ordenschronik
Nikolaus von Jeroschins wird Luther von Braunschweig als Erbauer der Kapelle gepriesen:
„Er legte êrst den vullemunt
zu Mergenburc, dâ sint der stunt
dî capelle wart ûf gesat,
dî nû in schôner zîrde stât“.
Damit erfährt die Datierung des ersten Palastes, zu
dessen baulicher Ausstattung die Kapelle gehörte,
eine weitere Bestätigung17.
Die Ergebnisse moderner Bau- und Quellenforschung bestätigen somit die von Ferdinand von
Quast angenommene lange Pause zwischen der
Übersiedlung des Hochmeisters nach Marienburg
und dem Baubeginn des ersten Palastes. Quast irr-
Lassen sich diese Bau- und Quellenbefunde auch
historisch nachvollziehbar begründen? Was waren
die Ursachen dafür, dass sich die ersten drei Hochmeister keinen eigenen Residenzbau errichten ließen und offenbar in der Konventsburg gewohnt
haben? Die Antwort ist recht einfach, denn vor 1330
haben die Hochmeister – entsprechend der Ordensregel – keinen eigenen, vom Konvent separierten
Hofstaat besessen. Der Platz des Hochmeisters war
nach Maßgabe der Regel im Konvent des Haupthauses. Er speiste mit den Brüdern im Konventsremter18 und nahm an den Gottesdiensten und Stundengebeten in der Konventskirche teil. Die einzigen
Privilegien, die ihm nach der Regel zugestanden
wurden, waren eine eigene Kammer im Konventsgebäude19 sowie eine kleine Gruppe von Bediensteten und Begleitern. Nach der elften Gewohnheit
sollte das Gefolge des Hochmeisters aus folgenden
zwölf Personen bestehen: ein Kaplan, ein Schüler,
ein Turkopel (als Schild- und Speerträger), ein zweiter Turkopel (als Bote), ein dritter Turkopel (als
Kämmerer), ein vierter Turkopel (als Wappenträger
im Krieg), ein Koch, ein Sariantbruder (als Schäffer),
zwei Ritterbrüder als Kumpane und zwei Knechte
als Briefläufer20.
In der Forschungsliteratur herrscht jedoch bis heute fast einmütig die Meinung vor, der Hochmeister
hätte aufgrund seines Amtes immer eine fürstengleiche Stellung eingenommen, wozu selbstverständlich ein eigener Hofstaat und eine Residenz
gehört hätten. Die Bestimmungen der Ordensregel
sprechen eindeutig gegen eine solche Vorstellung.
Man könnte allerdings einwenden, dass die strengen Vorschriften nur in der frühen Zeit Geltung
gehabt hätten und später (wie in der Geschichte
fast aller Orden) aufgeweicht worden wären. Damit
eine solche Auffassung einer wissenschaftlichen
Kritik standhalten kann, müssten aber Quellenbelege vorliegen mit Hinweisen auf eine eigene Hofhaltung oder das Vorhandensein einer Residenz.
Derartige Quellen konnten bislang nicht nachgewiesen werden.
Es sind aber nicht nur die von der Regel gesetzten
Normen und das Schweigen gegenteiliger Quellen,
die als Argument ins Feld geführt werden können.
Grundsätzlich ist die Vorstellung einer sich früh
ausbildenden Residenzherrschaft beim Deutschen
Orden abzulehnen. Die Hochmeister des 13. Jahrhunderts waren Reiseherrscher, wie sich etwa bei
ihrem berühmtesten Vertreter, Hermann von Salza
(1210–1239), anschaulich nachvollziehen lässt21. Eine
prächtige Residenz mit einer festen Administration,
Adelskulturen auf Burgen
Luther von braunschweig als Erbauer des ersten Hochmeisterpalastes auf der Marienburg
die auf eine ständige Anwesenheit des Ordensoberhaupts ausgelegt war, wäre für eine solche Herrschaftsweise eher hinderlich gewesen. Der Hochmeister bewegte sich vielmehr mit kleinem Gefolge
und einer auf Reisebedingungen eingestellten Kanzlei durch das Heilige Land und Europa.
Die Idee von einem Hochmeister als mächtigem
Fürsten, der 1309 mit großem Gefolge von Venedig
nach Marienburg zog, ist eine in der frühen romantischen Forschungsphase entstandene Fiktion, die
bis heute nachwirkt. Tatsächlich war die Stellung
des Hochmeisters nie so schwach wie in der Zeit
um 1300. Er hatte mit dem Heiligen Land 1291 seine Machtbasis verloren und zunächst Zuflucht im
Konventssitz in Venedig suchen müssen. Venedig
wurde gewählt, weil man die Erwartung hatte, sich
von dort aus bald wieder an neuen Kreuzzügen im
Mittelmeerraum beteiligen zu können. Die Hoffnung auf die Rückkehr ins Heilige Land dürfte
somit die Hauptmotivation für den Standort Venedig gewesen sein. Für seine Stellung als Ordensoberhaupt war der Sitz in der Lagunenstadt jedoch
keine besonders vorteilhafte Wahl. Es fehlte ihm
eine Machbasis in Form größerer Besitzungen, aus
denen er eigene Finanzmittel beziehen konnte. Im
Vergleich zum Deutschmeister sowie den Landmeistern in Preußen und Livland war der Hochmeister nun in einer deutlich schwächeren Stellung. Hinzu kam der Streit zwischen der Mittelmeer- und der Preußenpartei um die zukünftige
territoriale Ausrichtung des Deutschen Ordens,
unter der die Macht des Hochmeisters ebenfalls
leiden musste. Udo Arnold hat diese prekäre Situation, in der sich der Hochmeister damals befand,
treffend zusammengefasst: „Somit wurde der Hochmeister zum Gefangenen seines eigenen Ordens im
Mittelmeerraum, ohne eine dem Amt gebührende
Besitz- und Finanzbasis.“ 22
Die ersten Hochmeister in Marienburg
Als Siegfried von Feuchtwangen 1309 nach Marienburg zog, kam er demnach nicht als mächtiger
Herrscher mit großem Gefolge, sondern er suchte
nach Venedig ein weiteres Mal Zuflucht an einem
sicheren Ort23. Der mächtige Mann in Preußen war
der in Elbing sitzende Landmeister, und an diesen
Machtverhältnissen änderte sich zunächst nichts
Grundlegendes. Die beiden ersten Hochmeister in
Preußen (Siegfried von Feuchtwangen24 und Karl
von Trier25) waren landfremd26 und verfügten noch
über keine gefestigte Stellung in der Machtstruktur
des Preußenlands. Außerdem war die ökonomische
Basis des Hochmeisteramts in Marienburg zunächst
noch unterentwickelt. Erst unter Werner von Orseln
(1324–1330) und Luther von Braunschweig wurden
die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass dem
Hochmeister genügend Finanzmittel zur Verfügung
standen, um eine ausgedehnte Hofhaltung zu betreiAdelskulturen auf Burgen
Abb. 4. Hochmeisterpalast,
Grundriss mit Hervorhebung der Mauerpartien
aus der Zeit Luthers von
Braunschweig (Foto: Verf.,).
ben. Die beiden Meister ließen das Große und Kleine Marienburger Werder systematisch aufsiedeln
und eindeichen. Die Einnahmen aus den Abgaben
der dort gegründeten Ortschaften standen dem
Hochmeister ebenso zur Verfügung wie die Überschüsse aus zahlreichen Vogtei- und Pflegeämtern
(vor allem in Pommerellen). Erst nach Durchführung von Verwaltungsreformen in den 1320/1330erJahren waren diese Ämter eingerichtet und dem
Hochmeister direkt unterstellt worden27. Die Maßnahmen dienten dazu, dem Hochmeisteramt eine
solide ökonomische Grundlage zu geben, was eine
wesentliche Voraussetzung für die Finanzierung
von Investitions- und Unterhaltskosten eines größeren Hochmeisterhofs bildete. Die Versorgung eines
vielköpfigen Gefolges und die Errichtung einer eigenen baulichen Infrastruktur (Palast, Remter und
Küche) erforderten erhebliche finanzielle Mittel,
über die die ersten in Preußen ansässigen Hochmeister schlichtweg nicht verfügten.
‚Verhofung‘ und ‚Verfürstlichung‘ des
Hochmeisteramts unter Luther von
Braunschweig
Die Ermordung Werners von Orseln am 30. November 1330 durch einen Ordensbruder erschütterte
den Deutschen Orden bis in seine Grundfesten.
5
Christofer Herrmann
Abb. 5. Grabskulptur Luthers von Braunschweig im
Königsberger Dom (Foto vor
1945; aus: Arnold, Hochmeister [wie Anm. 21], S. 68).
6
Daher suchte man rasch einen Nachfolger, der
sowohl moralisch integer, persönlich über alle Parteiungen hinweg angesehen und über hohe Erfahrung in den administrativen Strukturen Preußens
besaß. In der damaligen Situation konnte die Wahl
eigentlich nur auf Luther von Braunschweig28 fallen. Dieser war seit 1314 Oberster Trappier und
Komtur in Christburg und somit der weitaus dienstälteste Großgebietiger, in Verwaltungsangelegenheiten bestens ausgewiesen, hochgebildet; er galt
als fromm, charakterfest und war darüber hinaus
als Sohn eines Reichsfürsten von hoher Abstammung. Mit etwa 56 Jahren hatte Luther bei seinem
Amtsantritt ein schon recht hohes Alter und selbst
wohl nicht mehr mit einem solchen Aufstieg
gerechnet, denn sein etwa 10 bis 15 Jahre jüngerer
Vorgänger Werner von Orseln wäre unter normalen
Umständen nicht vor ihm gestorben.
Als Luther von Braunschweig sein Amt antrat, war
er als Hochmeister erstmals von Anfang an das
unangefochtene Oberhaupt des Landes Preußens.
Werner von Orseln hatte sieben Jahre zuvor das
Landmeisteramt abgeschafft und dessen Kompetenzen dem Hochmeister zugeschlagen. Daneben
wurden die Verwaltungsstrukturen so umgestaltet, dass der Hochmeister machtpolitisch und ökonomisch eine starke Stellung erhielt. Diese Konsolidierung der Herrschaft des Hochmeisters wäre
möglicherweise durch die Errichtung einer eigenen
Residenz gekrönt worden, doch der unerwartete
Tod Werners durch Mörderhand dürfte solche Pläne vereitelt haben. Luther war durch diese Vorarbeit (die er als Großgebietiger unterstützt hatte) nun
in die Lage versetzt, die Residenz- und Hofbildung
rasch in die Tat umzusetzen. Er ergriff die Gelegenheit zielstrebig, um den ersten Hochmeisterpalast
mit Kapelle und Großem Remter errichten zu lassen. Parallel dazu sonderte er sich mit einem eigenen Hofstaat vom Ordenskonvent ab und zog an
seinen neuen Wohnsitz in das Mittelschloss um.
Wenn Luther von Braunschweig bald nach seinem
Amtsantritt Residenz und Hofstaat errichtete, dann
hatte dies viel damit zu tun, dass er als erster Hochmeister in Preußen dazu überhaupt in der Lage war.
Doch dies kann als Begründung nicht genügen,
denn ein derart drastischer Schritt benötigte eine
tiefergehende Motivation. Diese findet sich in Person und Herkunft Luthers, der aufgrund seiner
hochadeligen Herkunft offenbar anspruchsvollere
Vorstellungen über den Status hatte, der einem
Hochmeister des Deutschen Ordens zukommen
sollte. Er wollte seiner Residenz einen fürstenähnlichen Rang verleihen – was er durch die Gründung
des Palastes auch getan hat.
Zum besseren Verständnis dieses biografischen
Hintergrunds sind einige Anmerkungen zur Herkunft und zum Werdegang Luthers notwendig. Die
Reihen der Ordensbrüder und Gebietiger speisten
sich ganz überwiegend aus der Gruppe des Niederadels und der Ministerialen29. Der um 1275 geborene Luther war als Fürstensohn30 nach Landgraf
Konrad von Thüringen31 die prominenteste und
ranghöchste Persönlichkeit, die dem Deutschen
Orden bis dahin beigetreten war32. Erst 1498 sollte
mit Friedrich von Sachsen wieder ein Hochmeister
fürstlichen Blutes in das höchste Ordensamt
gewählt werden. Luther von Braunschweig ist vor
allem wegen seiner literarischen Tätigkeit als Autor
und Förderer geistlicher Dichtung Gegenstand der
historischen Forschung gewesen. Simon Helms hat
in seiner Biografie Luthers darüber hinaus versucht, Elemente fürstlichen Standesbewusstseins
in dessen Tätigkeit als Ordensgebietiger nachzuweisen.
In Preußen ist der Fürstensohn erstmals 1297 als
einfacher Ordensbruder im Umfeld des Landmeisters nachweisbar33. Damit wird Luther elf Jahre
nach seiner letzten bekannten Erwähnung im Herzogtum Braunschweig wieder urkundlich fassbar34.
Es ist wahrscheinlich, dass er zu diesem Zeitpunkt
schon einige Jahre im Dienst des Ordens zugebracht
hatte, vielleicht zunächst in der sächsischen
Ordensballei, von der aus er nach Preußen geschickt
wurde. Auch wenn die fürstliche Herkunft für eine
Karriere im Orden sicherlich nützlich war, so hat
Luther dennoch seine Laufbahn von einer niederen
Position her beginnen müssen. Trotz seiner vornehmen Abstammung blieb Luther mindestens zehn
Jahre nur ein einfacher Ordensbruder oder bekleidete lediglich ein niederes Amt. 1308 lässt er sich
dann als Komtur von Gollub erstmals in einem
Gebietigerrang nachweisen35. Ab 1314 hatte er das
Komtursamt in Christburg inne, das gleichzeitig
mit der Trappierswürde verbunden war36. Somit
stieg Luther in den Rang eines Großgebietigers auf,
eine Position, die er bis zur seiner Hochmeisterwahl 1331 beibehielt.
Helms hat einige Hinweise für die Verfürstlichungstendenzen unter Luther von Braunschweig zusammengetragen. Wichtig ist zunächst der Umstand,
dass sich in den meisten Hochmeisterurkunden
Luthers die „Dei-gratia“-Formel findet37, die bei
Hochmeistern ansonsten unüblich war. Die Formel
wurde allerdings niemals im direkten Zusammenhang mit der Hochmeistertitulatur verwendet, sondern immer nur vor der Nennung der HerzogswürAdelskulturen auf Burgen
Luther von braunschweig als Erbauer des ersten Hochmeisterpalastes auf der Marienburg
de Luthers38. Sie ist somit lediglich ein persönliches
Merkmal für Luthers fürstliche Herkunft gewesen,
auf die er offenbar großen Wert legte. Daher kann
die Verwendung der „Dei-gratia“-Formel nicht als
Element einer Verfürstlichungtendenz des Hochmeistertums an sich angesehen werden. Sie bezog
sich ausschließlich auf die Person Luthers von
Braunschweig und verschwand nach dessen Tod
wieder aus den Urkunden. Helms hat weiterhin
darauf hingewiesen, dass Luther von Braunschweig
als Trappier 1324 erstmals den summus- bzw. oberster-Zusatz verwendet hat39. Er war damit der erste
Großgebietiger, der diese Titelaufwertung einführte und sich ab 1327 konsequent als Oberster Trappier (summus trapiarius) bezeichnete. Erst unter
seiner Hochmeisterschaft wurde die Verwendung
des summus- bzw. oberster-Zusatzes bei allen Großgebietigern gebräuchlich. Diese zunächst eigenmächtige Titelanmaßung40 Luthers lässt sich vielleicht mit seinem fürstlichen Selbstbewusstsein
erklären; sie trug jedoch nicht zu einer Verfürstlichung des Hochmeistertitels bei. Der Hochmeister
wurde vor, während und nach der Zeit Luthers von
Braunschweig als magister generalis bezeichnet.
Als weiteren Hinweis auf Luthers fürstliches
Selbstverständnis kann man seine vollplastische
Grabskulptur im Königsberger Dom werten, die auf
Wunsch des Hochmeisters in einer Seitennische
des Chors untergebracht wurde41. Keiner der in
Preußen residierenden Hochmeister erhielt ein
vergleichbares Denkmal, sodass man hierin tatsächlich ein Element fürstlicher Würde erkennen
kann. Ein gewisses Bescheidenheitsmerkmal lässt
sich aber bemerken, denn die Skulptur war nur aus
Holz gefertigt, während die zeitgleichen Grabdenkmäler von Fürsten oder Bischöfen immer Werke
aus Stein waren.
Die Errichtung eines eigenen Wohnsitzes mit Hofstaat42 innerhalb der Marienburg war sicherlich zu
einem nicht unwesentlichen Teil auf das fürstliche
Selbstverständnis Luthers zurückzuführen. Dieser
Prozess wurde in der Literatur als „Verfürstlichung“43
oder „Verhofung“44 bezeichnet. Beide Begriffe stellen jeweils einen Aspekt dieses Vorgangs in den
Vordergrund. ‚Verhofung‘ bezieht sich auf die Ausbildung eines Hofstaats mit allen dazugehörigen
Elementen. ‚Verfürstlichung‘ steht dagegen für eine
Erhöhung und Distanzierung der Herrscherpersönlichkeit gegenüber seinem Umfeld. Beides trifft in
gewissem Maße für Luther von Braunschweig zu,
der mit seinen oben beschriebenen Maßnahmen in
Bezug auf seine Persönlichkeit sowie den Herrschafts- und Lebensstil eine deutliche Akzentverschiebung gegenüber seinen Vorgängern im Amt
vornahm. Man sollte diese Begriffe jedoch nicht
überbewerten. ‚Verhofung‘ bedeutet nicht, wie manche meinen, dass sich das Leben in der Marienburger Residenz an den höfischen Lebensformen weltlicher Fürstenhöfe orientierte. Auch die ‚Verfürstlichung‘ darf nicht so verstanden werden, als hätte
Adelskulturen auf Burgen
Abb. 6. Zeichnung der Grabplatte Luthers von Braunschweig im Königsberger
Dom (aus: Arnold, Hochmeister [wie Anm. 21], S. 69).
sich der Hochmeister in eine souverän agierende
Herrscherpersönlichkeit verwandelt, die von den
Beschränkungen der Ordensregeln befreit gewesen
wäre. Die wesentlichen Vorschriften der Regel hatten nach wie vor Geltung für den Hochmeister. So
musste er sich den Beschlüssen der Kapitel unterwerfen, und für alle wichtigen Entscheidungen
hatte er Rat und Zustimmung seiner Gebietiger
einzuholen. Auch das alltägliche Leben war durch
die Bestimmungen der Regel, Gesetze und Gewohnheiten in vielerlei Weise reglementiert. ‚Verhofung‘
und ‚Verfürstlichung‘ sind demnach relative Begriffe, die Veränderungen innerhalb eines weiterbestehenden Systems einer Ordensgemeinschaft anzeigen. Der Hochmeister war und blieb Oberhaupt
eines Ritterordens und musste sich auch nach der
Errichtung einer vom Konvent separierten Hofhaltung an den grundlegenden Normen und Verhaltensmustern orientieren, die seinem Amt auferlegt
waren.
Von der Reise- zur Residenzherrschaft
Zu den oben angeführten Gründen für die Errichtung eines eigenen Residenzbereiches auf der Marienburg kommt noch ein weiterer wichtiger Aspekt
hinzu – der Wechsel von der Reise- zur Residenzherrschaft. Mit der Übersiedlung nach Preußen
vollzog sich dieser Wandel beim Deutschen Orden
7
Christofer Herrmann
in einer bemerkenswerten Konsequenz. Waren die
Hochmeister des 13. Jahrhunderts (wie oben schon
erwähnt) sehr reiseaktiv, so lässt sich für die Marienburger Zeit eine ganz andere Tendenz feststellen.
Man regierte nun von einer festen Zentrale aus.
Wie die Forschungen von Klaus Neitmann45 gezeigt
haben, hielten sich die Hochmeister dieser Epoche
mehr als die Hälfte des Jahres in der Marienburg
auf. Die übrige Zeit verbrachten sie auf Inspektionsreisen (Umritten) in Preußen oder auf Kriegszügen nach Litauen. Nach 1324 hat keiner der in
Marienburg residierenden Hochmeister jemals
eine Reise ins Ausland unternommen, dagegen
kamen viele Fürsten und Herren nach Marienburg.
Alle Hochmeister des 14./15. Jahrhunderts hatten
vor ihrer Wahl schon eine langjährige Ämterkarriere in Preußen absolviert, wohin sie gewöhnlich
schon als junge Männer gekommen waren. Marienburg und Preußen bildeten die Welt, in der sie
sich ausschließlich bewegten. Außenpolitik und
Diplomatie übte man durch Gesandte und Schriftverkehr aus, weshalb ein ausdifferenziertes Kanzleiwesen eine immer wichtigere Bedeutung für das
Hochmeisteramt erhielt.
Für diese Art der Regierungsausübung war ein
Residenzbau, der Wohn-, Repräsentations- und Verwaltungsfunktionen (Kanzlei) vereinte, ein notwendiges Herrschaftsinstrument. Luther von Braunschweig hat sich und seinen Nachfolgern dieses
Instrument durch die Errichtung des ersten Hochmeisterpalastes (inklusive Kapelle und Großem
Remter) nach 1331 an die Hand gegeben. So entstand eine der frühesten mitteleuropäischen Residenzherrschaften im modernen Sinn, d. h. der Herrscher lebte und regierte von einem räumlichen
Zentrum aus.
Zusammenfassung
Nach der 1309 erfolgten Übersiedlung des Hochmeisters auf die Marienburg gab es zunächst noch
keine Residenzbauten für das Oberhaupt des Deutschen Ordens. Der Hochmeister lebte mit kleinem
Gefolge in der Konventsburg, so wie es in der
Ordensregel festgelegt war. Erst der vierte Hochmeister in Marienburg, Luther von Braunschweig
(1331–1335), gründete eine eigene Hofhaltung mit
Palast, Großem Remter, Kapelle und eigener Küche.
Damit setzte ein Prozess der ‚Verhofung‘ und ‚Verfürstlichung‘ des Hochmeisteramts ein. Dass dieser
Vorgang unter Luther von Braunschweig erfolgte,
hatte folgende Gründe:
– Erst bei Amtsantritt Luthers war die politische
und finanzielle Stellung des Hochmeisters in
Preußen so gestärkt, dass die Gründung einer
eigenen Hofhaltung in praktischer Hinsicht möglich war.
– Das hochadelige Standesbewusstsein des aus
einem Reichsfürstengeschlecht stammenden
Luthers motivierte diesen dazu, eine an fürstlichen Standards orientierte Hofhaltung zu gründen.
– Nach der Übersiedlung des Hochmeisters nach
Preußen fand ein Wandel von der alten Reise- zur
modernen Residenzherrschaft statt. Die Regierung wurde nun konsequent von einem festen
Verwaltungszentrum aus geführt. Zu diesem
Zweck war als Infrastruktur ein entsprechend
ausgestatteter Wohn-, Repräsentations- und Verwaltungsbau notwendig.
Anmerkungen
Vergleiche [Konrad Levezow], Fragmente einer Geschichte
des Schlosses Marienburg in Preussen. In: Friedrich Frick/
Friedrich Gilly, Schloss Marienburg in Preussen, Berlin 1803,
S. 1–56, hier S. 37.
2
Als Bauzeit schlug er 1306-1308 vor (vgl. Johannes Voigt,
Geschichte Marienburgs, der Stadt und des Haupthauses des
deutschen Ritter-Ordens in Preußen, Königsberg 1824,
S. 68 f).
3
Johann Büsching, Das Schloß der deutschen Ritter zu Marienburg, Berlin 1823, S. 38.
4
Häbler erforschte schon seit dem späten 18. Jahrhundert die
Geschichte der Marienburg und machte während der ‚romantischen Restaurierung‘ zahlreiche wichtige Beobachtungen zu mittelalterlichen Baubefunden. Seine Forschungen wurden nie publiziert, sind jedoch in umfangreichen
handschriftlichen Notizen und Berichten überliefert (Archiwum Państwowe w Elblagu Sig. 206, Nr. 160-167).
5
Ferdinand von Quast, Beiträge zur Geschichte der Baukunst
in Preussen, Teil 1. In: Neue Preußische Provinzial-Blätter
11, 1851, S. 1–74, 115–145, 180–223.
6
Quast, Beiträge (wie Anm. 5), S. 181–195.
1
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Vergleiche Johannes Voigt, Sendschreiben an Herrn F. v.
Quast in Berlin über die Zeit des Aufbaues des Mittelschlosses zu Marienburg. In: Neue Preußische Provinzial-Blätter
9, 1850, S. 97–106; Quast, Beiträge (wie Anm. 5), S. 198–223.
8
Voigt, Sendschreiben (wie Anm. 7), S. 98.
9
Bernard Jesionowski, Uwagi na temat ostatnich badań we
wsch. części głównej kondygnacji Pałacu Wielkich Mistrzów
w Malborku. In: Preaterita Posteritati. Studia z historii sztuki i kultury ofiarowane Maciejowi Kilarskiemu, Malbork
2001, S. 179–197.
10
Vergleiche Konrad Steinbrecht, Der Hochmeisterpalast. In:
Geschäftsbericht des Vorstandes des Vereins für die Herstellung und Ausschmückung der Marienburg für die Zeit
vom 1. Oktober 1916 bis zum 1. Juli 1920, Danzig 1920, S. 7.
11
Vergleiche Bernhard Schmid/Karl Hauke, Die Marienburg,
Würzburg 1955, S. 49–51.
12
Vergleiche Tomasz Torbus, Die Konventsburgen im Deutschordensland Preußen, Oldenburg 1998, S. 512.
13
Vergleiche Kazimierz Pospieszny, Der Hochmeisterpalast
des Deutschen Ordens in der Marienburg (Malbork) und die
französische Architektur. In: Mitteilungen der Residenzen7
Adelskulturen auf Burgen
Luther von braunschweig als Erbauer des ersten Hochmeisterpalastes auf der Marienburg
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Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen 16, 2006, Nr. 1, S. 53–66, hier S. 53.
Dendrochronologisches Gutachten von Alexander Konieczny vom 27.4.2016, einsehbar im Archiv des Schlossmuseums.
Vergleiche Sławomir Jóźwiak/Janusz Trupinda, Miejsca wystawiania instrumentów notarialnych w przestrzeni zamku
malborskiego w XIV i w pierwszej połowy XV wieku. In:
Zapiski Historyczne 77, 2012, H. 2, S. 199–226, hier S. 9 f.
Nach 1333 lassen sich zahlreiche Notariatselemente nachweisen, deren Ausstellungsort die Hochmeisterwohnung
war.
An verschiedenen Stellen sind im heutigen Gebäude noch
Mauerabschnitte mit Balkenlöcher des älteren Baus vorhanden.
In der Forschung wurde diese Stelle aus der Chronik bislang
immer auf die Erweiterung der Konventskirche im Hochschloss bezogen. Diese Interpretation ist jedoch aus verschiedensten Gründen abzulehnen. Eine ausführliche Erörterung des Sachverhalts sowie eine detaillierte Beschreibung und Würdigung der Hochmeisterkapelle wird von mir
in einer separaten Publikation erfolgen, die im Rahmen eines Tagungsbands der Historischen Kommission für ost- und
westpreußische Landesforschung 2018 erscheinen soll.
Max Perlbach (Hrsg.), Die Statuten des Deutschen Ordens,
Halle 1890, S. 66 f.
Ebd., S. 68.
Ebd., S. 98 f. Da der vierte Turkopel nur auf Kriegsfahrt den
Hochmeister begleitete und die beiden Briefläufer ständig
unterwegs waren, belief sich die Zahl des kleinen Hochmeistergefolges im Haupthaus nur auf neun Personen.
Vergleiche Udo Arnold (Hrsg.), Die Hochmeister des Deutschen Ordens 1190-2012, Weimar 20142, S. 12–16.
Vergleiche Udo Arnold, Der Hochmeister und seine Residenz – Überlegungen zu Amt und Struktur der Ordensleitung. In: Echa Przeszłości 13, 2012, S. 41–55.
Hierzu Ebd., S. 48: „Dieser erneute Residenzwechsel war
eher eine Flucht aus Venedig als die große staatsmännische
Tat, als die er später dargestellt wurde.“
Nach Ulrich Niess, Hochmeister Karl von Trier (1311‒1324).
Stationen einer Karriere im Deutschen Orden, Marburg
1992, S. 33; Simon Helms, Luther von Braunschweig. Der
Deutsche Orden in Preußen zwischen Krise und Stabilisierung und das Wirken eines Fürsten in der ersten Hälfte des
14. Jahrhunderts (Quellen und Studien zur Geschichte des
Deutschen Ordens, 67), Marburg 2009, S. 21 f.; nach Sławomir
Jóźwiak, Centralne i terytorialne organy wladzy zakonu
krzyżackiego w Prusach w latach 1228-1410. Rozwój – Przekształcenia – Kompetencje, Toruń 22012, S. 86, stand Siegfried von Feuchtwangen machtpolitisch im Schatten des
Großkomturs und vormaligen preußischen Landmeisters
Heinrich von Plötzke.
Karl von Trier hat Preußen nach seiner Absetzung 1317
verlassen und ist auch nach der Wiedereinsetzung ins Amt
1318 nicht mehr nach Marienburg zurückgekehrt (eine ausführliche Darstellung der Herrschaftszeit Karls gibt Niess,
Hochmeister [wie Anm. 24]; siehe auch Helms, Luther [wie
Anm. 24], S. 22–25).
Das heißt, sie waren vor ihrer Berufung in das Hochmeisteramt nicht in Preußen ansässig und kannten daher die
internen Verhältnisse dort weder aus eigener Anschauung
noch waren sie vor ihrer Wahl in der Lage gewesen, innerhalb der Gruppe der preußischen Gebietiger eine Netzwerkbildung zur Durchsetzung der hochmeisterlichen Interessen
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zu betreiben. Werner von Orseln (1324–1330) war der erste
Hochmeister, der vor seiner Wahl eine langjährige Ämterkarriere in Preußen durchlief und der mit den dortigen
Verhältnisse und personellen Strukturen bestens vertraut
war (vgl. Helms, Luther [wie Anm. 24], S. 25–56).
Vergleiche Helms, Luther (wie Anm. 24), S. 46–49; Jóźwiak,
Centralne (wie Anm. 24), S. 137 f., 187, 190-192.
Zur Person und Werdegang Luthers von Braunschweig vgl.
Helms, Luther (wie Anm. 24) (dort auch Hinweise zur älteren
Literatur) und Arnold, Hochmeister (wie Anm. 21), S. 65-70.
Vergleiche Helms, Luther (wie Anm. 24), S. 14.
Er war jüngster Sohn von Herzog Albrecht des Großen von
Braunschweig (1236–1279) und darüber hinaus noch verwandt mit Kaiser Otto IV. sowie der heiligen Elisabeth.
Hochmeister 1239/1240 (vgl. Arnold, Hochmeister [wie Anm.
21], S. 17–20).
Vergleiche Helms, Luther (wie Anm. 24), S. 15.
Perlbach, Statuten (wie Anm. 18), Nr. 550: „frater Lutherus
filius ducis de Brunswig“.
Zu Luthers Kindheit und seiner frühen Zeit im Orden vgl.
Helms, Luther (wie Anm. 24), S. 16–20.
Preußisches Urkundenbuch, Bd. 1/2, Zweite Hälfte, hrsg. von
A. Seraphim, Königsberg 1909, Nr. 884: „frater Lutherus, dux
de Brunswig commendator in Goluba“. Zur Tätigkeit als Komtur von Gollub vgl. Helms, Luther (wie Anm. 24), S. 57 f.
Zu Luthers Tätigkeit als Komtur von Christburg und Oberster Trappier vgl. ebd., S. 58–118.
Vergleiche ebd., S. 19, 174–176.
Erstmalig findet sich diese Formel in einer Urkunde vom 10.
Oktober 1332: „frater Luderus ordinis hospitalis s. Marie
domus Theutunice Ierosolimitani generalis magister ac die
gratia natus de Brunswicensis“ (Preußisches Urkundenbuch,
Bd. 2 in 3. Lfg., (1309–1335), hrsg. von Max Hein/Erich Maschke, Königsberg 1932, Nr. 765).
Vergleiche Helms, Luther (wie Anm. 24), S. 63-66.
Ebd., S. 65.
Ebd., S. 162–167. Die Skulptur ist 1945 beim Dombrand vernichtet worden. Die eigentliche Grabplatte in der Chormitte
war dagegen ganz schlicht und schmucklos.
Über die Anzahl der Höflinge und Diener bei Luther von
Braunschweig lassen sich keine zuverlässigen Angaben machen. Es werden sicherlich deutlich mehr Personen gewesen
sein als das in der Ordensregel erlaubte Dutzend. Für die
Zeit um 1400 kann man von etwa 100 bis 120 Personen
ausgehen, die zum Haushalt des Hochmeisters gehörten (in
den 1330er-Jahren wird die Zahl sicherlich geringer gewesen sein) und von ihm versorgt wurden. Zu diesem Zweck
entstand schon unter Luther die große Küche neben dem
Großen Remter.
Vergleiche Arnold, Hochmeister (wie Anm. 22), S. 56. Werner
Paravicini, Von der ritterlichen zur höfischen Kultur: der
Deutsche Orden in Preußen. In: J. Wenta/S. Hartmann/G.
Vollmann-Profe (Hrsg.), Mittelalterliche Kultur und Literatur
im Deutschordensstaat in Preußen: Leben und Nachleben
(Sacra Bella Septentrionalia, 1), Thorn 2008, S. 15–54, zählt
die Merkmale der Verfürstlichungstendenzen beim Hochmeisteramt im Einzelnen auf.
Paravicini, Kultur (wie Anm. 43), S. 40, verwendet diesen
Begriff zusätzlich neben der ‚Verfürstlichung‘.
Vergleiche Klaus Neitmann, Der Hochmeister des Deutschen
Ordens in Preußen – ein Residenzherrscher unterwegs,
Köln/Wien 1990.
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