(PDF) Christofer Herrmann: Luther von Braunschweig als Erbauer des ersten Hochmeisterpalastes auf der Marienburg (2019) | Christofer Herrmann - Academia.edu
Christofer Herrmann Christofer Herrmann Luther von Braunschweig als Erbauer des ersten Hochmeisterpalastes auf der Marienburg Die Diskussion um die Entstehung des Hochmeisterpalastes Abb. 1. Großer Remter (links) und Hochmeisterpalast (rechts), Ansicht von Westen (Nogatseite). Aus der Zeit Luthers von Braunschweig stammt noch die Fassade des Großen Remters (Foto: Verf., 2007). 2 Die Besucher des Hochmeisterpalastes auf der Marienburg sind sofort beeindruckt von der grandiosen und kühnen Architektur dieses spätmittelalterlichen Residenzbaus. Vom Glanz des bis heute weitgehend unverändert erhaltenen Palastes wird der Gedanke daran überstrahlt, dass der Wohnund Regierungssitz des Hochmeisters zunächst eine wesentlich bescheidenere Gestalt hatte. Die Forschung hat bislang fast ganz vergessen zu fragen, ab wann denn ein Hochmeister überhaupt über einen eigenen Wohnkomplex (und damit zusammenhängend einen eigenen Hofstaat) verfügte. Für die ältere Forschung stellte sich diese Frage erst gar nicht, denn man ging selbstverständlich davon aus, dass das Oberhaupt des Deutschen Ordens von Anfang einem fürstlichen Haushalt vorgestanden hat. So vertrat Konrad Levezow (1770–1835) im historischen Kommentar zum Ansichtenwerk von Frick und Gilly 1802 die Auffassung, dass Siegfried von Feuchtwangen unmittelbar nach der Übersiedlung auf die Marienburg die Errichtung der Residenzgebäude im Mittelschloss veranlasst habe1. Der Pionier der Marienburgforschung, der Königsberger Archivar und Geschichtsprofessor Johannes Voigt (1786–1863), war im frühen 19. Jahrhundert sogar der Meinung, der Palast wäre schon vor der Ankunft des Hochmeisters 1309 errichtet worden2. Für ihn gab es keinen Zweifel daran, dass für das Ordensoberhaupt und sein Gefolge schon bei der Ankunft in Marienburg eine standesgemäße Residenz zur Verfügung gestanden haben musste. Johannes Büsching (1783–1829), der Verfasser der ersten kunsthistorischen Baumonografie von 1823, sprach sich ebenfalls für 1309 als Baudatum des Palastes aus. Er begründete dies mit der Notwendigkeit eines prächtigen und herrlichen Gebäudes für den Hochmeister und seine Ritter: „Dies geschah schon im Jahre 1309, als der Hochmeister selbst seinen Sitz aus Venedig und Deutschland in die Marienburg verpflanzte. Zu enge ward der Raum für die größere Menge der Ritter, die Pracht und Herrlichkeit des Innern genügte noch nicht für den höchsten Gebietiger des Ordens, und man eilte, neue Prunksäle, neue Gemächer dem Hochmeister und den Rittern zu gründen.“3 Voigt, Büsching und der Marienburger Priester Ludwig Häbler4 (1768–1842) waren die ersten Gelehrten, die nach 1815 eine intensive und systematische Forschung zur Marienburg betrieben und somit die Grundlage für alle späteren wissenschaftlichen Bearbeitungen legten. Architektur- und Kunstgeschichte steckten zu dieser Zeit jedoch noch in den Kinderschuhen. Daher waren die genannten Forscher noch nicht in der Lage, mittelalterliche Bauvorgänge realistisch einzuschätzen oder zuverlässige stilistische Analysen zu erstellen. Auch die Fähigkeit, komplexe Entwicklungsprozesse eines Bauwerks durch die Herausarbeitung verschiedener Bauphasen voneinander zu unterscheiden, war in der damaligen Wissenschaft nicht genügend ausgebildet. Vor diesem Hintergrund muss man die damals entstandenen Einschätzungen sehen, nach denen man annahm, der Palast und der Große Remter wären um 1309 innerhalb von nur einem bis drei Jahren errichtet worden – und zwar schon in der Gestalt, in der sie sich bis heute erhalten haben. Die erste kunsthistorische Arbeit, die modernen Ansprüchen genügte und eine Reihe von Fehldeutungen der frühen Forschergeneration korrigierte, stammte aus der Feder Ferdinand von Quasts (1807– 1877), dem ersten Konservator der Kunstdenkmäler im Königreich Preußen. Er publizierte 1851 einen ausführlichen Aufsatz zur Baugeschichte der Marienburg5, in dem er auf Grundlage zahlreicher Beobachtungen am Baubefund und stilistischer Analysen eine Neubewertung der Baugeschichte vornahm. In Bezug auf den Hochmeisterpalast stellte Quast fest, dass es dort zwei Hauptbauphasen gab6. Er bemerkte die Existenz eines älteren Palastes, der unter Hochmeister Dietrich von Altenburg (1335– 1341) errichtet worden sei und dessen Spuren (einAdelskulturen auf Burgen Luther von braunschweig als Erbauer des ersten Hochmeisterpalastes auf der Marienburg schließlich der ursprünglich polygonal geschlossenen Kapelle) sich noch im östlichen Palastteil nachweisen ließen. Den bis heute stehenden prächtigen Residenzbau datierte er in der Regierungszeit Winrichs von Kniprode (1351–1382). Die Thesen von Quasts lösten bei Voigt heftigsten Widerspruch aus und führten zu einem publizistischen Schlagabtausch mit polemischen Unterton zwischen den beiden Gelehrten7. Die wissenschaftlich fundierte Argumentation des preußischen Konservators setzte sich jedoch rasch gegen den romantisch gefärbten Idealismus Voigts durch. Schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts war die Erkenntnis Quasts von den zwei Bauphasen allgemein anerkannt. Hinsichtlich der Datierung des älteren und jüngeren Hochmeisterpalastes gab und gibt es bis heute allerdings unterschiedliche Auffassungen. Im Rahmen dieses Beitrags interessiert uns die Entstehungszeit des älteren Residenzbaus. Quast hatte nicht nur das Vorhandensein von zwei Bauphasen bemerkt, sondern auch behauptet, der ältere Palast wäre erst etwa 25 Jahre nach der Übersiedlung des Hochmeisters nach Marienburg errichtet worden. Voigts vehemente Kritik richtete sich insbesondere gegen diese These. Für ihn war es unvorstellbar, dass den ersten drei Hochmeistern kein eigenes Residenzgebäude zur Verfügung gestanden haben soll und sie stattdessen mit dem Konvent im Haupthaus gewohnt hätten: „Ich frage nach den Gründen, die den Hochmeister bewogen haben könnten, dem Gedanken zum Aufbau einer besonderen Wohnung erst nach einer so langen Reihe von Jahren Raum zu geben. Ich finde keine.“8 In der Frage des Baubeginns des ersten Palastes konnte sich die Auffassung Voigts und der älteren Forschung besser behaupten als hinsichtlich der zwei Bauphasen. Bis heute finden sich in der Literatur sehr unterschiedliche Datierungsansätze, mitunter wird sogar die These Voigts vom Bau des Palastes vor 1309 wieder vertreten9. Lediglich Conrad Steinbrecht schloss sich der Spätdatierung Quasts (um 1330/1340) an10. Die meisten Autoren gehen davon aus, dass es bald nach 1309 zur Errichtung der ersten Residenz im Mittelschloss gekommen sein. So vertrat Bernhard Schmid die Auffassung, der Palast sei kurz nach 1309 begonnen und (inklusive Kapelle und Großem Remter) spätestens 1324 vollendet worden11. Tomasz Torbus setzte die Bauzeit in die Jahre zwischen 1310 und 133012, während Kazimierz Pospieszny für die Jahre 1320 bis 1340 plädierte13. Die Datierung des älteren Hochmeisterpalastes nach aktuellen Forschungen Auf Grundlage aktueller Forschungsergebnisse scheint sich die Frage nach der Bauzeit des ersten Hochmeisterpalastes nun mit großer Sicherheit Adelskulturen auf Burgen beantworten zu lassen. Den entscheidenden Schlüssel hierzu liefert die Dendrochronologie14. Eine Untersuchung des Dachwerks über der Hochmeisterwohnung hat ergeben, dass die dort verwendeten Balken fast alle noch aus zwei Bauphasen des 14. Jahrhunderts stammen. Die meisten Hölzer wurden in der ersten Hälfte der 1380er-Jahre geschlagen und lassen sich somit der Zeit des großen Umbaus zurechnen. Drei der untersuchten Balken sind jedoch etwa 50 Jahre älter und gehörten offensichtlich dem Dach des ersten Palastes an. Sie wurden bei der Errichtung des größeren Daches um 1385 zweitverwendet. Der jüngste der frühen Balken wurde im Winter 1332/1333 gefällt. Somit verfügen wir über einen konkreten Anhaltspunkt dafür, dass man den ersten Palast am Beginn der 1330er-Jahre errichtete. Die Außenmauern des Residenzbaus stammen jedoch von einem älteren Wirtschaftsgebäude der ersten Vorburg (um 1300). Bei der Umgestaltung dieses Baus hat man im Keller Kreuzrippengewölbe eingezogen, die noch im Originalzustand erhalten sind. Bei einem der Gewölbe ist noch ein bauzeitliches Schalbrett in situ vorhanden, das dendrochronologisch in die Zeit nach 1327 datiert werden konnte. Somit ergänzen und bestätigen sich die Dendrodaten aus dem Keller und dem Dach. Eine zusätzliche Bekräftigung erhält die Datierung des älteren Palastes durch quellenkundliche Untersuchungen von Sławomir Jóźwiak und Janusz Trupinda. Bei der Analyse von Marienburger Notariatsinstrumenten ergab sich, dass die aus den 1320erJahren stammenden Urkunden des Hochmeisters sämtlich im Konventshaus ausgestellt wurden. Am 21.3.1333 ist erstmals ein Notariatsinstrument nachweisbar, dessen Ausstellungsort das Wohnhaus des Hochmeisters war („in domo habitacionis“)15. Die Autoren folgern daraus, dass der Palast erst am Beginn der 1330er-Jahre errichtet wurde. Beide Informationen passen vorzüglich zusammen, denn nach den Ergebnissen der Dendrochronologie kann das Dach frühestens 1333 errichtet worden Abb. 2. Hochmeisterpalast, Ansicht von Osten. Das Chorpolygon der Kapelle ist eine Rekonstruktion von 1922 und orientiert sich an der Form aus der Zeit Luther von Braunschweigs. Die hofseitige Fassade des Palastes entstand beim Umbau am Ende des 14. Jahrhunderts (Foto: Verf., 2016). 3 Christofer Herrmann te sich lediglich um ca. fünf Jahre, denn der Initiator des Residenzbaus war nicht Dietrich von Altenburg, sondern sein Vorgänger Luther von Braunschweig (1331–1335). Wo wohnten die Hochmeister vor 1331? Abb. 3. Hochmeisterpalast, Keller im Zustand aus der Zeit Luther von Braunschweig (Blick nach Süden) (Foto: Verf., 2016). 4 sein und die erwähnte Notariatsurkunde zeigt an, dass das Wohnhaus des Hochmeisters schon im Frühjahr 1333 in Benutzung gewesen ist. Erbauer des ersten Palastes war demnach Hochmeister Luther von Braunschweig, der sein Amt 1331 angetreten hatte. Es handelte sich um einen in NordSüd-Richtung verlaufenden, längsrechteckigen und (einschließlich Keller) fünfgeschossigen Bau über einer Grundfläche von ca. 34,5 x 10,5 m, der sich unmittelbar an die Südwand des damals im Bau befindlichen Großen Remters anschloss. Für die Hochmeisterwohnung wurden die Außenmauern eines schon bestehenden Gebäudes benutzt, sodass fast keine Maurerarbeiten notwendig waren, abgesehen von den schon erwähnten Gewölben im Keller. Man zog in den oberen Bereichen Balkendecken ein16 und errichtete ein neues Dach, alles Arbeiten, die innerhalb kurzer Zeit zu bewerkstelligen waren. Es kam dem Hochmeister offenbar darauf an, möglichst rasch über einen eigenen Residenzbau zu verfügen. Besonders prachtvoll kann dieser erste ‚Palast‘ nicht gewesen sein; er wurde aber durch zwei Neubauten ergänzt, die dem Hochmeistersitz eine repräsentative Form verliehen. Nach Norden schloss sich der (bis heute weitgehend unveränderte) Große Remter als Hauptsaal der Residenz an, und östlich vor dem Palast entstand eine elegante doppelgeschossige Kapelle. In der Ordenschronik Nikolaus von Jeroschins wird Luther von Braunschweig als Erbauer der Kapelle gepriesen: „Er legte êrst den vullemunt zu Mergenburc, dâ sint der stunt dî capelle wart ûf gesat, dî nû in schôner zîrde stât“. Damit erfährt die Datierung des ersten Palastes, zu dessen baulicher Ausstattung die Kapelle gehörte, eine weitere Bestätigung17. Die Ergebnisse moderner Bau- und Quellenforschung bestätigen somit die von Ferdinand von Quast angenommene lange Pause zwischen der Übersiedlung des Hochmeisters nach Marienburg und dem Baubeginn des ersten Palastes. Quast irr- Lassen sich diese Bau- und Quellenbefunde auch historisch nachvollziehbar begründen? Was waren die Ursachen dafür, dass sich die ersten drei Hochmeister keinen eigenen Residenzbau errichten ließen und offenbar in der Konventsburg gewohnt haben? Die Antwort ist recht einfach, denn vor 1330 haben die Hochmeister – entsprechend der Ordensregel – keinen eigenen, vom Konvent separierten Hofstaat besessen. Der Platz des Hochmeisters war nach Maßgabe der Regel im Konvent des Haupthauses. Er speiste mit den Brüdern im Konventsremter18 und nahm an den Gottesdiensten und Stundengebeten in der Konventskirche teil. Die einzigen Privilegien, die ihm nach der Regel zugestanden wurden, waren eine eigene Kammer im Konventsgebäude19 sowie eine kleine Gruppe von Bediensteten und Begleitern. Nach der elften Gewohnheit sollte das Gefolge des Hochmeisters aus folgenden zwölf Personen bestehen: ein Kaplan, ein Schüler, ein Turkopel (als Schild- und Speerträger), ein zweiter Turkopel (als Bote), ein dritter Turkopel (als Kämmerer), ein vierter Turkopel (als Wappenträger im Krieg), ein Koch, ein Sariantbruder (als Schäffer), zwei Ritterbrüder als Kumpane und zwei Knechte als Briefläufer20. In der Forschungsliteratur herrscht jedoch bis heute fast einmütig die Meinung vor, der Hochmeister hätte aufgrund seines Amtes immer eine fürstengleiche Stellung eingenommen, wozu selbstverständlich ein eigener Hofstaat und eine Residenz gehört hätten. Die Bestimmungen der Ordensregel sprechen eindeutig gegen eine solche Vorstellung. Man könnte allerdings einwenden, dass die strengen Vorschriften nur in der frühen Zeit Geltung gehabt hätten und später (wie in der Geschichte fast aller Orden) aufgeweicht worden wären. Damit eine solche Auffassung einer wissenschaftlichen Kritik standhalten kann, müssten aber Quellenbelege vorliegen mit Hinweisen auf eine eigene Hofhaltung oder das Vorhandensein einer Residenz. Derartige Quellen konnten bislang nicht nachgewiesen werden. Es sind aber nicht nur die von der Regel gesetzten Normen und das Schweigen gegenteiliger Quellen, die als Argument ins Feld geführt werden können. Grundsätzlich ist die Vorstellung einer sich früh ausbildenden Residenzherrschaft beim Deutschen Orden abzulehnen. Die Hochmeister des 13. Jahrhunderts waren Reiseherrscher, wie sich etwa bei ihrem berühmtesten Vertreter, Hermann von Salza (1210–1239), anschaulich nachvollziehen lässt21. Eine prächtige Residenz mit einer festen Administration, Adelskulturen auf Burgen Luther von braunschweig als Erbauer des ersten Hochmeisterpalastes auf der Marienburg die auf eine ständige Anwesenheit des Ordensoberhaupts ausgelegt war, wäre für eine solche Herrschaftsweise eher hinderlich gewesen. Der Hochmeister bewegte sich vielmehr mit kleinem Gefolge und einer auf Reisebedingungen eingestellten Kanzlei durch das Heilige Land und Europa. Die Idee von einem Hochmeister als mächtigem Fürsten, der 1309 mit großem Gefolge von Venedig nach Marienburg zog, ist eine in der frühen romantischen Forschungsphase entstandene Fiktion, die bis heute nachwirkt. Tatsächlich war die Stellung des Hochmeisters nie so schwach wie in der Zeit um 1300. Er hatte mit dem Heiligen Land 1291 seine Machtbasis verloren und zunächst Zuflucht im Konventssitz in Venedig suchen müssen. Venedig wurde gewählt, weil man die Erwartung hatte, sich von dort aus bald wieder an neuen Kreuzzügen im Mittelmeerraum beteiligen zu können. Die Hoffnung auf die Rückkehr ins Heilige Land dürfte somit die Hauptmotivation für den Standort Venedig gewesen sein. Für seine Stellung als Ordensoberhaupt war der Sitz in der Lagunenstadt jedoch keine besonders vorteilhafte Wahl. Es fehlte ihm eine Machbasis in Form größerer Besitzungen, aus denen er eigene Finanzmittel beziehen konnte. Im Vergleich zum Deutschmeister sowie den Landmeistern in Preußen und Livland war der Hochmeister nun in einer deutlich schwächeren Stellung. Hinzu kam der Streit zwischen der Mittelmeer- und der Preußenpartei um die zukünftige territoriale Ausrichtung des Deutschen Ordens, unter der die Macht des Hochmeisters ebenfalls leiden musste. Udo Arnold hat diese prekäre Situation, in der sich der Hochmeister damals befand, treffend zusammengefasst: „Somit wurde der Hochmeister zum Gefangenen seines eigenen Ordens im Mittelmeerraum, ohne eine dem Amt gebührende Besitz- und Finanzbasis.“ 22 Die ersten Hochmeister in Marienburg Als Siegfried von Feuchtwangen 1309 nach Marienburg zog, kam er demnach nicht als mächtiger Herrscher mit großem Gefolge, sondern er suchte nach Venedig ein weiteres Mal Zuflucht an einem sicheren Ort23. Der mächtige Mann in Preußen war der in Elbing sitzende Landmeister, und an diesen Machtverhältnissen änderte sich zunächst nichts Grundlegendes. Die beiden ersten Hochmeister in Preußen (Siegfried von Feuchtwangen24 und Karl von Trier25) waren landfremd26 und verfügten noch über keine gefestigte Stellung in der Machtstruktur des Preußenlands. Außerdem war die ökonomische Basis des Hochmeisteramts in Marienburg zunächst noch unterentwickelt. Erst unter Werner von Orseln (1324–1330) und Luther von Braunschweig wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass dem Hochmeister genügend Finanzmittel zur Verfügung standen, um eine ausgedehnte Hofhaltung zu betreiAdelskulturen auf Burgen Abb. 4. Hochmeisterpalast, Grundriss mit Hervorhebung der Mauerpartien aus der Zeit Luthers von Braunschweig (Foto: Verf.,). ben. Die beiden Meister ließen das Große und Kleine Marienburger Werder systematisch aufsiedeln und eindeichen. Die Einnahmen aus den Abgaben der dort gegründeten Ortschaften standen dem Hochmeister ebenso zur Verfügung wie die Überschüsse aus zahlreichen Vogtei- und Pflegeämtern (vor allem in Pommerellen). Erst nach Durchführung von Verwaltungsreformen in den 1320/1330erJahren waren diese Ämter eingerichtet und dem Hochmeister direkt unterstellt worden27. Die Maßnahmen dienten dazu, dem Hochmeisteramt eine solide ökonomische Grundlage zu geben, was eine wesentliche Voraussetzung für die Finanzierung von Investitions- und Unterhaltskosten eines größeren Hochmeisterhofs bildete. Die Versorgung eines vielköpfigen Gefolges und die Errichtung einer eigenen baulichen Infrastruktur (Palast, Remter und Küche) erforderten erhebliche finanzielle Mittel, über die die ersten in Preußen ansässigen Hochmeister schlichtweg nicht verfügten. ‚Verhofung‘ und ‚Verfürstlichung‘ des Hochmeisteramts unter Luther von Braunschweig Die Ermordung Werners von Orseln am 30. November 1330 durch einen Ordensbruder erschütterte den Deutschen Orden bis in seine Grundfesten. 5 Christofer Herrmann Abb. 5. Grabskulptur Luthers von Braunschweig im Königsberger Dom (Foto vor 1945; aus: Arnold, Hochmeister [wie Anm. 21], S. 68). 6 Daher suchte man rasch einen Nachfolger, der sowohl moralisch integer, persönlich über alle Parteiungen hinweg angesehen und über hohe Erfahrung in den administrativen Strukturen Preußens besaß. In der damaligen Situation konnte die Wahl eigentlich nur auf Luther von Braunschweig28 fallen. Dieser war seit 1314 Oberster Trappier und Komtur in Christburg und somit der weitaus dienstälteste Großgebietiger, in Verwaltungsangelegenheiten bestens ausgewiesen, hochgebildet; er galt als fromm, charakterfest und war darüber hinaus als Sohn eines Reichsfürsten von hoher Abstammung. Mit etwa 56 Jahren hatte Luther bei seinem Amtsantritt ein schon recht hohes Alter und selbst wohl nicht mehr mit einem solchen Aufstieg gerechnet, denn sein etwa 10 bis 15 Jahre jüngerer Vorgänger Werner von Orseln wäre unter normalen Umständen nicht vor ihm gestorben. Als Luther von Braunschweig sein Amt antrat, war er als Hochmeister erstmals von Anfang an das unangefochtene Oberhaupt des Landes Preußens. Werner von Orseln hatte sieben Jahre zuvor das Landmeisteramt abgeschafft und dessen Kompetenzen dem Hochmeister zugeschlagen. Daneben wurden die Verwaltungsstrukturen so umgestaltet, dass der Hochmeister machtpolitisch und ökonomisch eine starke Stellung erhielt. Diese Konsolidierung der Herrschaft des Hochmeisters wäre möglicherweise durch die Errichtung einer eigenen Residenz gekrönt worden, doch der unerwartete Tod Werners durch Mörderhand dürfte solche Pläne vereitelt haben. Luther war durch diese Vorarbeit (die er als Großgebietiger unterstützt hatte) nun in die Lage versetzt, die Residenz- und Hofbildung rasch in die Tat umzusetzen. Er ergriff die Gelegenheit zielstrebig, um den ersten Hochmeisterpalast mit Kapelle und Großem Remter errichten zu lassen. Parallel dazu sonderte er sich mit einem eigenen Hofstaat vom Ordenskonvent ab und zog an seinen neuen Wohnsitz in das Mittelschloss um. Wenn Luther von Braunschweig bald nach seinem Amtsantritt Residenz und Hofstaat errichtete, dann hatte dies viel damit zu tun, dass er als erster Hochmeister in Preußen dazu überhaupt in der Lage war. Doch dies kann als Begründung nicht genügen, denn ein derart drastischer Schritt benötigte eine tiefergehende Motivation. Diese findet sich in Person und Herkunft Luthers, der aufgrund seiner hochadeligen Herkunft offenbar anspruchsvollere Vorstellungen über den Status hatte, der einem Hochmeister des Deutschen Ordens zukommen sollte. Er wollte seiner Residenz einen fürstenähnlichen Rang verleihen – was er durch die Gründung des Palastes auch getan hat. Zum besseren Verständnis dieses biografischen Hintergrunds sind einige Anmerkungen zur Herkunft und zum Werdegang Luthers notwendig. Die Reihen der Ordensbrüder und Gebietiger speisten sich ganz überwiegend aus der Gruppe des Niederadels und der Ministerialen29. Der um 1275 geborene Luther war als Fürstensohn30 nach Landgraf Konrad von Thüringen31 die prominenteste und ranghöchste Persönlichkeit, die dem Deutschen Orden bis dahin beigetreten war32. Erst 1498 sollte mit Friedrich von Sachsen wieder ein Hochmeister fürstlichen Blutes in das höchste Ordensamt gewählt werden. Luther von Braunschweig ist vor allem wegen seiner literarischen Tätigkeit als Autor und Förderer geistlicher Dichtung Gegenstand der historischen Forschung gewesen. Simon Helms hat in seiner Biografie Luthers darüber hinaus versucht, Elemente fürstlichen Standesbewusstseins in dessen Tätigkeit als Ordensgebietiger nachzuweisen. In Preußen ist der Fürstensohn erstmals 1297 als einfacher Ordensbruder im Umfeld des Landmeisters nachweisbar33. Damit wird Luther elf Jahre nach seiner letzten bekannten Erwähnung im Herzogtum Braunschweig wieder urkundlich fassbar34. Es ist wahrscheinlich, dass er zu diesem Zeitpunkt schon einige Jahre im Dienst des Ordens zugebracht hatte, vielleicht zunächst in der sächsischen Ordensballei, von der aus er nach Preußen geschickt wurde. Auch wenn die fürstliche Herkunft für eine Karriere im Orden sicherlich nützlich war, so hat Luther dennoch seine Laufbahn von einer niederen Position her beginnen müssen. Trotz seiner vornehmen Abstammung blieb Luther mindestens zehn Jahre nur ein einfacher Ordensbruder oder bekleidete lediglich ein niederes Amt. 1308 lässt er sich dann als Komtur von Gollub erstmals in einem Gebietigerrang nachweisen35. Ab 1314 hatte er das Komtursamt in Christburg inne, das gleichzeitig mit der Trappierswürde verbunden war36. Somit stieg Luther in den Rang eines Großgebietigers auf, eine Position, die er bis zur seiner Hochmeisterwahl 1331 beibehielt. Helms hat einige Hinweise für die Verfürstlichungstendenzen unter Luther von Braunschweig zusammengetragen. Wichtig ist zunächst der Umstand, dass sich in den meisten Hochmeisterurkunden Luthers die „Dei-gratia“-Formel findet37, die bei Hochmeistern ansonsten unüblich war. Die Formel wurde allerdings niemals im direkten Zusammenhang mit der Hochmeistertitulatur verwendet, sondern immer nur vor der Nennung der HerzogswürAdelskulturen auf Burgen Luther von braunschweig als Erbauer des ersten Hochmeisterpalastes auf der Marienburg de Luthers38. Sie ist somit lediglich ein persönliches Merkmal für Luthers fürstliche Herkunft gewesen, auf die er offenbar großen Wert legte. Daher kann die Verwendung der „Dei-gratia“-Formel nicht als Element einer Verfürstlichungtendenz des Hochmeistertums an sich angesehen werden. Sie bezog sich ausschließlich auf die Person Luthers von Braunschweig und verschwand nach dessen Tod wieder aus den Urkunden. Helms hat weiterhin darauf hingewiesen, dass Luther von Braunschweig als Trappier 1324 erstmals den summus- bzw. oberster-Zusatz verwendet hat39. Er war damit der erste Großgebietiger, der diese Titelaufwertung einführte und sich ab 1327 konsequent als Oberster Trappier (summus trapiarius) bezeichnete. Erst unter seiner Hochmeisterschaft wurde die Verwendung des summus- bzw. oberster-Zusatzes bei allen Großgebietigern gebräuchlich. Diese zunächst eigenmächtige Titelanmaßung40 Luthers lässt sich vielleicht mit seinem fürstlichen Selbstbewusstsein erklären; sie trug jedoch nicht zu einer Verfürstlichung des Hochmeistertitels bei. Der Hochmeister wurde vor, während und nach der Zeit Luthers von Braunschweig als magister generalis bezeichnet. Als weiteren Hinweis auf Luthers fürstliches Selbstverständnis kann man seine vollplastische Grabskulptur im Königsberger Dom werten, die auf Wunsch des Hochmeisters in einer Seitennische des Chors untergebracht wurde41. Keiner der in Preußen residierenden Hochmeister erhielt ein vergleichbares Denkmal, sodass man hierin tatsächlich ein Element fürstlicher Würde erkennen kann. Ein gewisses Bescheidenheitsmerkmal lässt sich aber bemerken, denn die Skulptur war nur aus Holz gefertigt, während die zeitgleichen Grabdenkmäler von Fürsten oder Bischöfen immer Werke aus Stein waren. Die Errichtung eines eigenen Wohnsitzes mit Hofstaat42 innerhalb der Marienburg war sicherlich zu einem nicht unwesentlichen Teil auf das fürstliche Selbstverständnis Luthers zurückzuführen. Dieser Prozess wurde in der Literatur als „Verfürstlichung“43 oder „Verhofung“44 bezeichnet. Beide Begriffe stellen jeweils einen Aspekt dieses Vorgangs in den Vordergrund. ‚Verhofung‘ bezieht sich auf die Ausbildung eines Hofstaats mit allen dazugehörigen Elementen. ‚Verfürstlichung‘ steht dagegen für eine Erhöhung und Distanzierung der Herrscherpersönlichkeit gegenüber seinem Umfeld. Beides trifft in gewissem Maße für Luther von Braunschweig zu, der mit seinen oben beschriebenen Maßnahmen in Bezug auf seine Persönlichkeit sowie den Herrschafts- und Lebensstil eine deutliche Akzentverschiebung gegenüber seinen Vorgängern im Amt vornahm. Man sollte diese Begriffe jedoch nicht überbewerten. ‚Verhofung‘ bedeutet nicht, wie manche meinen, dass sich das Leben in der Marienburger Residenz an den höfischen Lebensformen weltlicher Fürstenhöfe orientierte. Auch die ‚Verfürstlichung‘ darf nicht so verstanden werden, als hätte Adelskulturen auf Burgen Abb. 6. Zeichnung der Grabplatte Luthers von Braunschweig im Königsberger Dom (aus: Arnold, Hochmeister [wie Anm. 21], S. 69). sich der Hochmeister in eine souverän agierende Herrscherpersönlichkeit verwandelt, die von den Beschränkungen der Ordensregeln befreit gewesen wäre. Die wesentlichen Vorschriften der Regel hatten nach wie vor Geltung für den Hochmeister. So musste er sich den Beschlüssen der Kapitel unterwerfen, und für alle wichtigen Entscheidungen hatte er Rat und Zustimmung seiner Gebietiger einzuholen. Auch das alltägliche Leben war durch die Bestimmungen der Regel, Gesetze und Gewohnheiten in vielerlei Weise reglementiert. ‚Verhofung‘ und ‚Verfürstlichung‘ sind demnach relative Begriffe, die Veränderungen innerhalb eines weiterbestehenden Systems einer Ordensgemeinschaft anzeigen. Der Hochmeister war und blieb Oberhaupt eines Ritterordens und musste sich auch nach der Errichtung einer vom Konvent separierten Hofhaltung an den grundlegenden Normen und Verhaltensmustern orientieren, die seinem Amt auferlegt waren. Von der Reise- zur Residenzherrschaft Zu den oben angeführten Gründen für die Errichtung eines eigenen Residenzbereiches auf der Marienburg kommt noch ein weiterer wichtiger Aspekt hinzu – der Wechsel von der Reise- zur Residenzherrschaft. Mit der Übersiedlung nach Preußen vollzog sich dieser Wandel beim Deutschen Orden 7 Christofer Herrmann in einer bemerkenswerten Konsequenz. Waren die Hochmeister des 13. Jahrhunderts (wie oben schon erwähnt) sehr reiseaktiv, so lässt sich für die Marienburger Zeit eine ganz andere Tendenz feststellen. Man regierte nun von einer festen Zentrale aus. Wie die Forschungen von Klaus Neitmann45 gezeigt haben, hielten sich die Hochmeister dieser Epoche mehr als die Hälfte des Jahres in der Marienburg auf. Die übrige Zeit verbrachten sie auf Inspektionsreisen (Umritten) in Preußen oder auf Kriegszügen nach Litauen. Nach 1324 hat keiner der in Marienburg residierenden Hochmeister jemals eine Reise ins Ausland unternommen, dagegen kamen viele Fürsten und Herren nach Marienburg. Alle Hochmeister des 14./15. Jahrhunderts hatten vor ihrer Wahl schon eine langjährige Ämterkarriere in Preußen absolviert, wohin sie gewöhnlich schon als junge Männer gekommen waren. Marienburg und Preußen bildeten die Welt, in der sie sich ausschließlich bewegten. Außenpolitik und Diplomatie übte man durch Gesandte und Schriftverkehr aus, weshalb ein ausdifferenziertes Kanzleiwesen eine immer wichtigere Bedeutung für das Hochmeisteramt erhielt. Für diese Art der Regierungsausübung war ein Residenzbau, der Wohn-, Repräsentations- und Verwaltungsfunktionen (Kanzlei) vereinte, ein notwendiges Herrschaftsinstrument. Luther von Braunschweig hat sich und seinen Nachfolgern dieses Instrument durch die Errichtung des ersten Hochmeisterpalastes (inklusive Kapelle und Großem Remter) nach 1331 an die Hand gegeben. So entstand eine der frühesten mitteleuropäischen Residenzherrschaften im modernen Sinn, d. h. der Herrscher lebte und regierte von einem räumlichen Zentrum aus. Zusammenfassung Nach der 1309 erfolgten Übersiedlung des Hochmeisters auf die Marienburg gab es zunächst noch keine Residenzbauten für das Oberhaupt des Deutschen Ordens. Der Hochmeister lebte mit kleinem Gefolge in der Konventsburg, so wie es in der Ordensregel festgelegt war. Erst der vierte Hochmeister in Marienburg, Luther von Braunschweig (1331–1335), gründete eine eigene Hofhaltung mit Palast, Großem Remter, Kapelle und eigener Küche. Damit setzte ein Prozess der ‚Verhofung‘ und ‚Verfürstlichung‘ des Hochmeisteramts ein. Dass dieser Vorgang unter Luther von Braunschweig erfolgte, hatte folgende Gründe: – Erst bei Amtsantritt Luthers war die politische und finanzielle Stellung des Hochmeisters in Preußen so gestärkt, dass die Gründung einer eigenen Hofhaltung in praktischer Hinsicht möglich war. – Das hochadelige Standesbewusstsein des aus einem Reichsfürstengeschlecht stammenden Luthers motivierte diesen dazu, eine an fürstlichen Standards orientierte Hofhaltung zu gründen. – Nach der Übersiedlung des Hochmeisters nach Preußen fand ein Wandel von der alten Reise- zur modernen Residenzherrschaft statt. Die Regierung wurde nun konsequent von einem festen Verwaltungszentrum aus geführt. Zu diesem Zweck war als Infrastruktur ein entsprechend ausgestatteter Wohn-, Repräsentations- und Verwaltungsbau notwendig. Anmerkungen Vergleiche [Konrad Levezow], Fragmente einer Geschichte des Schlosses Marienburg in Preussen. In: Friedrich Frick/ Friedrich Gilly, Schloss Marienburg in Preussen, Berlin 1803, S. 1–56, hier S. 37. 2 Als Bauzeit schlug er 1306-1308 vor (vgl. Johannes Voigt, Geschichte Marienburgs, der Stadt und des Haupthauses des deutschen Ritter-Ordens in Preußen, Königsberg 1824, S. 68 f). 3 Johann Büsching, Das Schloß der deutschen Ritter zu Marienburg, Berlin 1823, S. 38. 4 Häbler erforschte schon seit dem späten 18. Jahrhundert die Geschichte der Marienburg und machte während der ‚romantischen Restaurierung‘ zahlreiche wichtige Beobachtungen zu mittelalterlichen Baubefunden. Seine Forschungen wurden nie publiziert, sind jedoch in umfangreichen handschriftlichen Notizen und Berichten überliefert (Archiwum Państwowe w Elblagu Sig. 206, Nr. 160-167). 5 Ferdinand von Quast, Beiträge zur Geschichte der Baukunst in Preussen, Teil 1. In: Neue Preußische Provinzial-Blätter 11, 1851, S. 1–74, 115–145, 180–223. 6 Quast, Beiträge (wie Anm. 5), S. 181–195. 1 8 Vergleiche Johannes Voigt, Sendschreiben an Herrn F. v. Quast in Berlin über die Zeit des Aufbaues des Mittelschlosses zu Marienburg. In: Neue Preußische Provinzial-Blätter 9, 1850, S. 97–106; Quast, Beiträge (wie Anm. 5), S. 198–223. 8 Voigt, Sendschreiben (wie Anm. 7), S. 98. 9 Bernard Jesionowski, Uwagi na temat ostatnich badań we wsch. części głównej kondygnacji Pałacu Wielkich Mistrzów w Malborku. In: Preaterita Posteritati. Studia z historii sztuki i kultury ofiarowane Maciejowi Kilarskiemu, Malbork 2001, S. 179–197. 10 Vergleiche Konrad Steinbrecht, Der Hochmeisterpalast. In: Geschäftsbericht des Vorstandes des Vereins für die Herstellung und Ausschmückung der Marienburg für die Zeit vom 1. Oktober 1916 bis zum 1. Juli 1920, Danzig 1920, S. 7. 11 Vergleiche Bernhard Schmid/Karl Hauke, Die Marienburg, Würzburg 1955, S. 49–51. 12 Vergleiche Tomasz Torbus, Die Konventsburgen im Deutschordensland Preußen, Oldenburg 1998, S. 512. 13 Vergleiche Kazimierz Pospieszny, Der Hochmeisterpalast des Deutschen Ordens in der Marienburg (Malbork) und die französische Architektur. In: Mitteilungen der Residenzen7 Adelskulturen auf Burgen Luther von braunschweig als Erbauer des ersten Hochmeisterpalastes auf der Marienburg 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen 16, 2006, Nr. 1, S. 53–66, hier S. 53. Dendrochronologisches Gutachten von Alexander Konieczny vom 27.4.2016, einsehbar im Archiv des Schlossmuseums. Vergleiche Sławomir Jóźwiak/Janusz Trupinda, Miejsca wystawiania instrumentów notarialnych w przestrzeni zamku malborskiego w XIV i w pierwszej połowy XV wieku. In: Zapiski Historyczne 77, 2012, H. 2, S. 199–226, hier S. 9 f. Nach 1333 lassen sich zahlreiche Notariatselemente nachweisen, deren Ausstellungsort die Hochmeisterwohnung war. An verschiedenen Stellen sind im heutigen Gebäude noch Mauerabschnitte mit Balkenlöcher des älteren Baus vorhanden. In der Forschung wurde diese Stelle aus der Chronik bislang immer auf die Erweiterung der Konventskirche im Hochschloss bezogen. Diese Interpretation ist jedoch aus verschiedensten Gründen abzulehnen. Eine ausführliche Erörterung des Sachverhalts sowie eine detaillierte Beschreibung und Würdigung der Hochmeisterkapelle wird von mir in einer separaten Publikation erfolgen, die im Rahmen eines Tagungsbands der Historischen Kommission für ost- und westpreußische Landesforschung 2018 erscheinen soll. Max Perlbach (Hrsg.), Die Statuten des Deutschen Ordens, Halle 1890, S. 66 f. Ebd., S. 68. Ebd., S. 98 f. Da der vierte Turkopel nur auf Kriegsfahrt den Hochmeister begleitete und die beiden Briefläufer ständig unterwegs waren, belief sich die Zahl des kleinen Hochmeistergefolges im Haupthaus nur auf neun Personen. Vergleiche Udo Arnold (Hrsg.), Die Hochmeister des Deutschen Ordens 1190-2012, Weimar 20142, S. 12–16. Vergleiche Udo Arnold, Der Hochmeister und seine Residenz – Überlegungen zu Amt und Struktur der Ordensleitung. In: Echa Przeszłości 13, 2012, S. 41–55. Hierzu Ebd., S. 48: „Dieser erneute Residenzwechsel war eher eine Flucht aus Venedig als die große staatsmännische Tat, als die er später dargestellt wurde.“ Nach Ulrich Niess, Hochmeister Karl von Trier (1311‒1324). Stationen einer Karriere im Deutschen Orden, Marburg 1992, S. 33; Simon Helms, Luther von Braunschweig. Der Deutsche Orden in Preußen zwischen Krise und Stabilisierung und das Wirken eines Fürsten in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens, 67), Marburg 2009, S. 21 f.; nach Sławomir Jóźwiak, Centralne i terytorialne organy wladzy zakonu krzyżackiego w Prusach w latach 1228-1410. Rozwój – Przekształcenia – Kompetencje, Toruń 22012, S. 86, stand Siegfried von Feuchtwangen machtpolitisch im Schatten des Großkomturs und vormaligen preußischen Landmeisters Heinrich von Plötzke. Karl von Trier hat Preußen nach seiner Absetzung 1317 verlassen und ist auch nach der Wiedereinsetzung ins Amt 1318 nicht mehr nach Marienburg zurückgekehrt (eine ausführliche Darstellung der Herrschaftszeit Karls gibt Niess, Hochmeister [wie Anm. 24]; siehe auch Helms, Luther [wie Anm. 24], S. 22–25). Das heißt, sie waren vor ihrer Berufung in das Hochmeisteramt nicht in Preußen ansässig und kannten daher die internen Verhältnisse dort weder aus eigener Anschauung noch waren sie vor ihrer Wahl in der Lage gewesen, innerhalb der Gruppe der preußischen Gebietiger eine Netzwerkbildung zur Durchsetzung der hochmeisterlichen Interessen Adelskulturen auf Burgen 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 zu betreiben. Werner von Orseln (1324–1330) war der erste Hochmeister, der vor seiner Wahl eine langjährige Ämterkarriere in Preußen durchlief und der mit den dortigen Verhältnisse und personellen Strukturen bestens vertraut war (vgl. Helms, Luther [wie Anm. 24], S. 25–56). Vergleiche Helms, Luther (wie Anm. 24), S. 46–49; Jóźwiak, Centralne (wie Anm. 24), S. 137 f., 187, 190-192. Zur Person und Werdegang Luthers von Braunschweig vgl. Helms, Luther (wie Anm. 24) (dort auch Hinweise zur älteren Literatur) und Arnold, Hochmeister (wie Anm. 21), S. 65-70. Vergleiche Helms, Luther (wie Anm. 24), S. 14. Er war jüngster Sohn von Herzog Albrecht des Großen von Braunschweig (1236–1279) und darüber hinaus noch verwandt mit Kaiser Otto IV. sowie der heiligen Elisabeth. Hochmeister 1239/1240 (vgl. Arnold, Hochmeister [wie Anm. 21], S. 17–20). Vergleiche Helms, Luther (wie Anm. 24), S. 15. Perlbach, Statuten (wie Anm. 18), Nr. 550: „frater Lutherus filius ducis de Brunswig“. Zu Luthers Kindheit und seiner frühen Zeit im Orden vgl. Helms, Luther (wie Anm. 24), S. 16–20. Preußisches Urkundenbuch, Bd. 1/2, Zweite Hälfte, hrsg. von A. Seraphim, Königsberg 1909, Nr. 884: „frater Lutherus, dux de Brunswig commendator in Goluba“. Zur Tätigkeit als Komtur von Gollub vgl. Helms, Luther (wie Anm. 24), S. 57 f. Zu Luthers Tätigkeit als Komtur von Christburg und Oberster Trappier vgl. ebd., S. 58–118. Vergleiche ebd., S. 19, 174–176. Erstmalig findet sich diese Formel in einer Urkunde vom 10. Oktober 1332: „frater Luderus ordinis hospitalis s. Marie domus Theutunice Ierosolimitani generalis magister ac die gratia natus de Brunswicensis“ (Preußisches Urkundenbuch, Bd. 2 in 3. Lfg., (1309–1335), hrsg. von Max Hein/Erich Maschke, Königsberg 1932, Nr. 765). Vergleiche Helms, Luther (wie Anm. 24), S. 63-66. Ebd., S. 65. Ebd., S. 162–167. Die Skulptur ist 1945 beim Dombrand vernichtet worden. Die eigentliche Grabplatte in der Chormitte war dagegen ganz schlicht und schmucklos. Über die Anzahl der Höflinge und Diener bei Luther von Braunschweig lassen sich keine zuverlässigen Angaben machen. Es werden sicherlich deutlich mehr Personen gewesen sein als das in der Ordensregel erlaubte Dutzend. Für die Zeit um 1400 kann man von etwa 100 bis 120 Personen ausgehen, die zum Haushalt des Hochmeisters gehörten (in den 1330er-Jahren wird die Zahl sicherlich geringer gewesen sein) und von ihm versorgt wurden. Zu diesem Zweck entstand schon unter Luther die große Küche neben dem Großen Remter. Vergleiche Arnold, Hochmeister (wie Anm. 22), S. 56. Werner Paravicini, Von der ritterlichen zur höfischen Kultur: der Deutsche Orden in Preußen. In: J. Wenta/S. Hartmann/G. Vollmann-Profe (Hrsg.), Mittelalterliche Kultur und Literatur im Deutschordensstaat in Preußen: Leben und Nachleben (Sacra Bella Septentrionalia, 1), Thorn 2008, S. 15–54, zählt die Merkmale der Verfürstlichungstendenzen beim Hochmeisteramt im Einzelnen auf. Paravicini, Kultur (wie Anm. 43), S. 40, verwendet diesen Begriff zusätzlich neben der ‚Verfürstlichung‘. Vergleiche Klaus Neitmann, Der Hochmeister des Deutschen Ordens in Preußen – ein Residenzherrscher unterwegs, Köln/Wien 1990. 9