Der Vorsitz im Rat der EU - Consilium Skip to content

Ein turnusmäßig wechselnder Vorsitz

Der Vorsitz im Rat wird von den EU-Mitgliedstaaten nacheinander in einem Turnus von sechs Monaten wahrgenommen. Während dieser sechs Monate leitet der Vorsitz die Sitzungen und Tagungen auf allen Ebenen des Rates und trägt zur Kontinuität der Arbeit der EU im Rat bei.

Drei Vorsitze arbeiten zusammen

Die Mitgliedstaaten, die den Vorsitz innehaben, arbeiten in Dreiergruppen als sogenannter Dreiervorsitz eng zusammen. Diese Regelung wurde 2009 mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Der Dreiervorsitz formuliert langfristige Ziele und erarbeitet ein gemeinsames Programm mit den Themen und den wichtigsten Fragen, mit denen sich der Rat in dem betreffenden Achtzehnmonatszeitraum befassen wird. Auf der Grundlage dieses Programms stellt jedes der drei Länder sein eigenes detaillierteres Sechsmonatsprogramm auf.

Der aktuelle Dreiervorsitz besteht aus dem spanischen, dem belgischen und dem ungarischen Vorsitz.

Der belgische Vorsitz im Rat der EU: 1. Januar – 30. Juni 2024

Unter dem Motto „Schützen. Stärken. Vorausschauen.“ wird Belgien für die Arbeit während seines Vorsitzes sechs Themenbereiche in den Mittelpunkt rücken:

  • Verteidigung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Einheit
  • Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit
  • Es wird ein grüner und gerechter Übergang angestrebt
  • Verstärkung unserer Sozial- und Gesundheitsagenda
  • Schutz von Menschen und Grenzen
  • Förderung eines globalen Europas
Belgien übernimmt den Ratsvorsitz in einer schwierigen Zeit. Dies ist eine große Ehre, aber auch eine Verantwortung. Die Entwicklung der Europäischen Union ist nie geradlinig verlaufen. Und gerade in ihren schwierigsten Zeiten wurden oft die größten Fortschritte erzielt. Alexander De Croo, Premierminister Belgiens (Erläuterung der politischen Prioritäten des belgischen Vorsitzes, 8. Dezember 2023)

Belgien übernimmt den turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz zum dreizehnten Mal und wird die Arbeit des vorherigen Vorsitzes (Spanien) fortsetzen, bevor es die Verantwortung an den nächsten Vorsitz (Ungarn) übergibt.

Logos des Rates der EU und des belgischen Vorsitzes

Jeder Mitgliedstaat kommt an die Reihe

Der Ratsvorsitz wird nicht gewählt: jedes Land kommt in einem turnusmäßigen Wechsel an die Reihe. Das heißt, jeder Mitgliedstaat – ob groß, ob klein – übernimmt zu einem bestimmten Zeitpunkt den Ratsvorsitz. Jeder Mitgliedstaat ist alle dreizehneinhalb Jahre einmal an der Reihe.

Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Prioritäten und Höhepunkte der letzten Ratsvorsitze auf der Zeitleiste der EU-Vorsitze.

Was bedeutet es eigentlich, im Rat der EU den Vorsitz zu führen?

Das System der turnusmäßig wechselnden Vorsitze geht auf den Beginn der europäischen Integration zurück. Alle sechs Monate übernimmt ein Mitgliedstaat den Vorsitz im Rat der EU und ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass die Gesetzgebungsverfahren der EU reibungslos ablaufen.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, was es bedeutet, im Rat der EU den Vorsitz zu führen?

Abbildung: Turnusmäßig wechselnder Vorsitz
Turnusmäßig wechselnder Vorsitz

Die Aufgaben des Vorsitzes

Der Vorsitz ist dafür verantwortlich, die Beratungen des Rates über EU-Rechtsvorschriften voranzubringen und für die Kontinuität der Agenda der EU, den ordnungsgemäßen Verlauf der Gesetzgebungsverfahren und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu sorgen. Dabei muss er als ehrlicher und neutraler Vermittler auftreten.

Der Vorsitz hat im Wesentlichen zwei Aufgaben:

Planung und Leitung der Tagungen des Rates und seiner Vorbereitungsgremien

Der Vorsitz leitet die Tagungen der verschiedenen Ratsformationen (mit Ausnahme des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“) und der Vorbereitungsgremien des Rates, zu denen ständige Ausschüsse wie der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) sowie Arbeitsgruppen und Fachausschüsse zählen.

Der Vorsitz sorgt dafür, dass die Beratungen ordnungsgemäß verlaufen und dass die Geschäftsordnung und die Arbeitsmethoden des Rates korrekt angewandt werden.

Er organisiert zudem verschiedene formelle und informelle Tagungen in Brüssel und im eigenen Land.

Vertretung des Rates gegenüber den anderen EU-Organen

Der Vorsitz vertritt den Rat gegenüber den anderen EU-Organen, insbesondere gegenüber der Kommission und dem Europäischen Parlament. Seine Aufgabe ist es, in Trilogen, informellen Verhandlungen und Sitzungen des Vermittlungsausschusses auf eine Einigung über Gesetzgebungsvorhaben hinzuwirken.

Der Vorsitz erfüllt seine Aufgaben in enger Abstimmung mit

  • dem Präsidenten des Europäischen Rates und
  • dem Hohen Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik.

Er unterstützt deren Arbeit und kann zuweilen mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im Namen des Hohen Vertreters betraut werden, beispielsweise mit der Vertretung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vor dem Europäischen Parlament oder mit der Leitung von Tagungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“, auf denen über Fragen der gemeinsamen Handelspolitik beraten wird.

Ratsvorsitze bis 2025

Belgien: Januar – Juni 2024
Ungarn: Juli – Dezember 2024
Polen: Januar – Juni 2025