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Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Nur der Antragsteller und ggf. der gesetzliche Vertreter oder eine Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht können den Antrag stellen, sie können sich bei der Antragstellung grundsätzlich nicht vertreten lassen.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen der Antragstellung beide Elternteile zustimmen, wenn beide Elternteile mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben. Das Kind selbst muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Der nicht anwesende Elternteil kann sein Einverständnis durch schriftliche Erklärung (Vollmacht) abgeben. Der Personalausweis des nicht anwesenden Elternteils ist ebenso mitzubringen.
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