Patientinnen und Patienten: Notaufnahmen Campus Charité Mitte und Campus Virchow-Klinikum | CCM | CVK - Charité – Universitätsmedizin Berlin

Metanavigation:

Hier finden Sie den Zugang zur Notfallseite, Kontaktinformationen, Barrierefreiheits-Einstellungen, die Sprachwahl und die Suchfunktion.

Navigation öffnen

Informationen für Patientinnen und Patienten

Die Notaufnahmen der Charité – Universitätsmedizin Berlin sind jeden Tag 24 Stunden erreichbar. Sie bieten für alle dort eintreffenden Notfälle eine kompetente medizinische Akutversorgung.

Die ambulante und ggf. notwendige stationäre Behandlung wird dabei entsprechend der Dringlichkeit und Schwere des Krankheits- oder Verletzungsbildes durchgeführt. Dies kann für weniger schwer erkrankte oder verletzte Patienten oder Patientinnen eine verlängerte Wartezeit bedeuten.

Sie befinden sich hier:

Blick auf eine junge Ärztin im weißen Kittel, die mit dem Finger auf ein Röntgenbild zeigt, dass sie in der anderen Hand hält.
Notaufnahme Campus Virchow-Klinikum (CVK) Innere Medizin

Augustenburger Platz 1 (Anfahrt Seestraße 5) 13353 Berlin

Mehr Informationen

Wann gehe ich in die Notaufnahme?

Die ambulante medizinische Versorgung einschließlich der ambulanten Notfallversorgung wird grundsätzlich durch niedergelassene Ärzte gewährleistet. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin koordiniert, dass ausreichend Ärzte und Therapeuten jeder Fachrichtung in Berlin für Patienten zur Verfügung stehen - flächendeckend und rund um die Uhr. Sollte Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt nicht zur Verfügung stehen, so können Sie sich zu jeder Zeit an den Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin wenden:

Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin:

116 117

Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, Verletzungen oder Beschwerden alarmieren Sie bitte telefonisch den Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr per Notruf 112!

Die Dringlichkeit der Behandlung wird in den Notaufnahmen der Charité anhand eines international etablierten Ersteinschätzungssystems (Manchester Triage System) festgelegt. Hierdurch stellen wir sicher, dass z.B. akut und potentiell lebensbedrohlich erkrankte oder verletzte Patienten rasch behandelt werden.

Die Kosten der Behandlung werden von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernommen.